im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
Anfrage: Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier „Alte Stobbefabrik“
Vorbemerkung:
Der Entwurf des Bebauungsplans BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht bei drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine maximale Gebäudehöhe von 14 Metern und bei vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine Höhe von 17 Metern vor. Im Bereich des Kindergartens und des Seniorenwohnens werden aufgrund größerer technischer Anforderungen Gebäudehöhen bis zu 19 Metern zugelassen.
Nach den textlichen Festsetzungen darf die festgesetzte Gebäudehöhe bei Satteldächern am First um bis zu 4 Meter überschritten werden. Anlagen der Gebäudetechnik können auf einer begrenzten Fläche um bis zu 2 Meter, Anlagen der Solarenergienutzung um bis zu 1 Meter über die festgesetzte Höhe hinausragen. Gleichzeitig ist bei der vorgesehenen abweichenden Bauweise die maximale Gebäudelänge innerhalb der überbaubaren Flächen nicht begrenzt.
Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde für den Geschosswohnungsbau als Orientierung eine Bebauung mit drei bis vier Geschossen plus Staffelgeschoss, eine gemischte Höhenentwicklung sowie eine kleinteilige und an die Maßstäblichkeit Auerbachs angepasste Bebauung formuliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche maximalen Gebäudehöhen und welche Zahl der Vollgeschosse gelten in den einzelnen Baufenstern beziehungsweise Teilgebieten? Kann dies dem Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung in einer übersichtlichen Plan- oder Tabellendarstellung zugeordnet werden?
2. Welche tatsächlich maximal möglichen Gesamthöhen können in den einzelnen Baufenstern unter Einbeziehung von Satteldachfirst, technischen Aufbauten und Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen entstehen? Sind die verschiedenen Überschreitungsmöglichkeiten miteinander kombinierbar und welche absolute Maximalhöhe ergibt sich daraus insbesondere bei den mit 17 beziehungsweise 19 Metern festgesetzten Bereichen?
3. Welche konkreten technischen oder funktionalen Anforderungen machen im Bereich von Kindergarten und Seniorenwohnen eine Gebäudehöhe von bis zu 19 Metern erforderlich? Ist diese Höhe für den gesamten Baukörper notwendig oder könnten technische Mehrhöhen auf einzelne Gebäudeteile beschränkt werden?
4. Welche maximalen Gebäudelängen und Baukörperdimensionen wären bei vollständiger Ausnutzung der festgesetzten Baufenster tatsächlich möglich, insbesondere entlang der Bahn und im Quartiersinneren? Wie wird dabei die im Werkstattgespräch formulierte Zielsetzung einer gegliederten und kleinteiligen Bebauung berücksichtigt?
5. Wie wird der Übergang zu der bestehenden, überwiegend niedrigeren Wohnbebauung an der Schillerstraße städtebaulich sichergestellt? Welche Gebäudehöhen, Abstände und Staffelungen sind dort konkret vorgesehen und wie unterscheiden sie sich von den höheren Baukörpern im Quartiersinneren beziehungsweise an der Bahn?
6. Liegen Untersuchungen zur Besonnung und Verschattung der bestehenden Nachbarbebauung sowie der künftigen Wohn- und Freiflächen bei maximaler Ausnutzung des Bebauungsplans vor? Falls nein: Ist vorgesehen, eine solche Untersuchung vor dem Satzungsbeschluss durchzuführen?
7. Wurden in der klimatischen Stellungnahme die maximal zulässigen Gebäudehöhen, die möglichen langen Baukörper und insbesondere die Riegelbebauung entlang der Bahn zugrunde gelegt? Wurden alternative Höhen, Gebäudelängen oder Öffnungen hinsichtlich Durchlüftung und Kaltlufttransport untersucht?
8. Wie werden Hinweise aus der anstehenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu Gebäudehöhen, Baukörperdimensionen, Verschattung und Einfügung in das Ortsbild ausgewertet? Ist vorgesehen, dem Ortsbeirat Auerbach die Ergebnisse der Beteiligung sowie daraus beabsichtigte Änderungen der Höhen- und Baukörperfestsetzungen rechtzeitig vor Erstellung der abschließenden Beschlussvorlage zur Beratung vorzulegen, damit das Beratungsergebnis des Ortsbeirats noch in die weitere Planung und die abschließende Beschlussvorlage einfließen kann?
