Antrag zur Fortsetzung der Bürgerbeteiligung

zum Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss und Auswertung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ und vor dem abschließenden Satzungsbeschluss eine weitere öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung in Auerbach durchzuführen.

2. Bei dieser Veranstaltung sollen der fortgeschriebene Planungsstand, wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeitigen Entwurf sowie die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen verständlich dargestellt werden. Die Projektverantwortlichen und Planungsbüros sollen hierzu eingeladen werden.

3. Vorgestellt und erörtert werden sollen insbesondere die tatsächlichen Gebäudehöhen und Baukörper, der Anteil und die Ausgestaltung des sozial geförderten Wohnraums, die Verkehrs- und Mobilitätsplanung einschließlich der Verbindung zum Bahnhof, die Grün- und Freiraumplanung, Klima- und Starkregenvorsorge, das Wärme- und Energiekonzept sowie das Konzept für das betreute Seniorenwohnen und die Kindertagesstätte.

4. Die Stadt soll ergänzend eine übersichtliche Beteiligungsbilanz veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche wesentlichen Anregungen aus dem Werkstattgespräch „Politik“, dem Bürgerdialog 2025 und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung übernommen, teilweise übernommen oder nicht übernommen wurden. Bei nicht übernommenen Anregungen soll die jeweilige planerische Begründung kurz dargestellt werden.

5. Die für die Veranstaltung maßgeblichen Unterlagen sollen rechtzeitig vor dem Termin in verständlicher Form auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt werden. Die Veranstaltung soll barrierefrei zugänglich sein; Möglichkeiten zur digitalen beziehungsweise schriftlichen Beteiligung für Personen, die nicht teilnehmen können, sollen angeboten werden.

6. Die zusätzliche Dialogveranstaltung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Erforderliche erneute Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch, insbesondere bei relevanten Änderungen des Planentwurfs, bleiben hiervon unberührt.

Begründung:

Die Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zählt zu den größeren städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Auerbach. Bereits 2025 wurden mit dem Werkstattgespräch „Politik“ und dem Bürgerdialog umfangreiche informelle Beteiligungsformate durchgeführt. Im Bürgerdialog wurde ausdrücklich angeregt, die Bürgerbeteiligung fortzusetzen und weitere Dialogveranstaltungen anzubieten.

Mit der nun vorgesehenen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erhalten Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen können sich Änderungen am Bebauungsplan und an den begleitenden Konzepten ergeben. Eine zusätzliche Veranstaltung vor dem Satzungsbeschluss würde diese Ergebnisse nachvollziehbar machen und einen direkten Austausch über den fortgeschriebenen Planungsstand ermöglichen.

Besonders bei einem Projekt mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, Kindertagesstätte, privaten und öffentlichen Freiräumen sowie einer voraussichtlich mehrjährigen Umsetzung ist eine transparente Darstellung der Abwägung sinnvoll. Eine Beteiligungsbilanz kann sichtbar machen, welche Hinweise aus Politik und Bürgerschaft tatsächlich in die Planung eingeflossen sind.

Der Antrag ergänzt damit die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, ohne diese zu ersetzen oder das weitere Planverfahren vorwegzunehmen.