im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern
im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gebäudehöhen und Baukörper
im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.
September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie
im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem
Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier „Alte Stobbefabrik“
Vorbemerkung:
Der Entwurf des Bebauungsplans BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht bei drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss
eine maximale Gebäudehöhe von 14 Metern und bei vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine Höhe von 17
Metern vor. Im Bereich des Kindergartens und des Seniorenwohnens werden aufgrund größerer technischer
Anforderungen Gebäudehöhen bis zu 19 Metern zugelassen.
Nach den textlichen Festsetzungen darf die festgesetzte Gebäudehöhe bei Satteldächern am First um bis zu 4
Meter überschritten werden. Anlagen der Gebäudetechnik können auf einer begrenzten Fläche um bis zu 2
Meter, Anlagen der Solarenergienutzung um bis zu 1 Meter über die festgesetzte Höhe hinausragen.
Gleichzeitig ist bei der vorgesehenen abweichenden Bauweise die maximale Gebäudelänge innerhalb der
überbaubaren Flächen nicht begrenzt.
Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde für den Geschosswohnungsbau als Orientierung eine
Bebauung mit drei bis vier Geschossen plus Staffelgeschoss, eine gemischte Höhenentwicklung sowie eine
kleinteilige und an die Maßstäblichkeit Auerbachs angepasste Bebauung formuliert. Vor diesem Hintergrund
bitten wir um folgende Auskünfte:
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche maximalen Gebäudehöhen und welche Zahl der Vollgeschosse gelten in den einzelnen
Baufenstern beziehungsweise Teilgebieten? Kann dies dem Ortsbeirat und der
Stadtverordnetenversammlung in einer übersichtlichen Plan- oder Tabellendarstellung zugeordnet
werden?
2. Welche tatsächlich maximal möglichen Gesamthöhen können in den einzelnen Baufenstern unter
Einbeziehung von Satteldachfirst, technischen Aufbauten und Solar- beziehungsweise
Photovoltaikanlagen entstehen? Sind die verschiedenen Überschreitungsmöglichkeiten
miteinander kombinierbar und welche absolute Maximalhöhe ergibt sich daraus insbesondere bei
den mit 17 beziehungsweise 19 Metern festgesetzten Bereichen?
3. Welche konkreten technischen oder funktionalen Anforderungen machen im Bereich von
Kindergarten und Seniorenwohnen eine Gebäudehöhe von bis zu 19 Metern erforderlich? Ist diese
Höhe für den gesamten Baukörper notwendig oder könnten technische Mehrhöhen auf einzelne
Gebäudeteile beschränkt werden?
4. Welche maximalen Gebäudelängen und Baukörperdimensionen wären bei vollständiger
Ausnutzung der festgesetzten Baufenster tatsächlich möglich, insbesondere entlang der Bahn und
im Quartiersinneren? Wie wird dabei die im Werkstattgespräch formulierte Zielsetzung einer
gegliederten und kleinteiligen Bebauung berücksichtigt?
5. Wie wird der Übergang zu der bestehenden, überwiegend niedrigeren Wohnbebauung an der
Schillerstraße städtebaulich sichergestellt? Welche Gebäudehöhen, Abstände und Staffelungen
sind dort konkret vorgesehen und wie unterscheiden sie sich von den höheren Baukörpern im
Quartiersinneren beziehungsweise an der Bahn?
6. Liegen Untersuchungen zur Besonnung und Verschattung der bestehenden Nachbarbebauung
sowie der künftigen Wohn- und Freiflächen bei maximaler Ausnutzung des Bebauungsplans vor?
Falls nein: Ist vorgesehen, eine solche Untersuchung vor dem Satzungsbeschluss durchzuführen?
7. Wurden in der klimatischen Stellungnahme die maximal zulässigen Gebäudehöhen, die möglichen
langen Baukörper und insbesondere die Riegelbebauung entlang der Bahn zugrunde gelegt?
Wurden alternative Höhen, Gebäudelängen oder Öffnungen hinsichtlich Durchlüftung und
Kaltlufttransport untersucht?
8. Wie werden Hinweise aus der anstehenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu
Gebäudehöhen, Baukörperdimensionen, Verschattung und Einfügung in das Ortsbild
ausgewertet? Ist vorgesehen, dem Ortsbeirat Auerbach die Ergebnisse der Beteiligung sowie
daraus beabsichtigte Änderungen der Höhen- und Baukörperfestsetzungen rechtzeitig vor
Erstellung der abschließenden Beschlussvorlage zur Beratung vorzulegen, damit das
Beratungsergebnis des Ortsbeirats noch in die weitere Planung und die abschließende
Beschlussvorlage einfließen kann?
