Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gebäudehöhen und Baukörper

im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.

September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie

im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem

Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Der Entwurf des Bebauungsplans BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht bei drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss

eine maximale Gebäudehöhe von 14 Metern und bei vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine Höhe von 17

Metern vor. Im Bereich des Kindergartens und des Seniorenwohnens werden aufgrund größerer technischer

Anforderungen Gebäudehöhen bis zu 19 Metern zugelassen.

Nach den textlichen Festsetzungen darf die festgesetzte Gebäudehöhe bei Satteldächern am First um bis zu 4

Meter überschritten werden. Anlagen der Gebäudetechnik können auf einer begrenzten Fläche um bis zu 2

Meter, Anlagen der Solarenergienutzung um bis zu 1 Meter über die festgesetzte Höhe hinausragen.

Gleichzeitig ist bei der vorgesehenen abweichenden Bauweise die maximale Gebäudelänge innerhalb der

überbaubaren Flächen nicht begrenzt.

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde für den Geschosswohnungsbau als Orientierung eine

Bebauung mit drei bis vier Geschossen plus Staffelgeschoss, eine gemischte Höhenentwicklung sowie eine

kleinteilige und an die Maßstäblichkeit Auerbachs angepasste Bebauung formuliert. Vor diesem Hintergrund

bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche maximalen Gebäudehöhen und welche Zahl der Vollgeschosse gelten in den einzelnen

Baufenstern beziehungsweise Teilgebieten? Kann dies dem Ortsbeirat und der

Stadtverordnetenversammlung in einer übersichtlichen Plan- oder Tabellendarstellung zugeordnet

werden?

2. Welche tatsächlich maximal möglichen Gesamthöhen können in den einzelnen Baufenstern unter

Einbeziehung von Satteldachfirst, technischen Aufbauten und Solar- beziehungsweise

Photovoltaikanlagen entstehen? Sind die verschiedenen Überschreitungsmöglichkeiten

miteinander kombinierbar und welche absolute Maximalhöhe ergibt sich daraus insbesondere bei

den mit 17 beziehungsweise 19 Metern festgesetzten Bereichen?

3. Welche konkreten technischen oder funktionalen Anforderungen machen im Bereich von

Kindergarten und Seniorenwohnen eine Gebäudehöhe von bis zu 19 Metern erforderlich? Ist diese

Höhe für den gesamten Baukörper notwendig oder könnten technische Mehrhöhen auf einzelne

Gebäudeteile beschränkt werden?

4. Welche maximalen Gebäudelängen und Baukörperdimensionen wären bei vollständiger

Ausnutzung der festgesetzten Baufenster tatsächlich möglich, insbesondere entlang der Bahn und

im Quartiersinneren? Wie wird dabei die im Werkstattgespräch formulierte Zielsetzung einer

gegliederten und kleinteiligen Bebauung berücksichtigt?

5. Wie wird der Übergang zu der bestehenden, überwiegend niedrigeren Wohnbebauung an der

Schillerstraße städtebaulich sichergestellt? Welche Gebäudehöhen, Abstände und Staffelungen

sind dort konkret vorgesehen und wie unterscheiden sie sich von den höheren Baukörpern im

Quartiersinneren beziehungsweise an der Bahn?

6. Liegen Untersuchungen zur Besonnung und Verschattung der bestehenden Nachbarbebauung

sowie der künftigen Wohn- und Freiflächen bei maximaler Ausnutzung des Bebauungsplans vor?

Falls nein: Ist vorgesehen, eine solche Untersuchung vor dem Satzungsbeschluss durchzuführen?

7. Wurden in der klimatischen Stellungnahme die maximal zulässigen Gebäudehöhen, die möglichen

langen Baukörper und insbesondere die Riegelbebauung entlang der Bahn zugrunde gelegt?

Wurden alternative Höhen, Gebäudelängen oder Öffnungen hinsichtlich Durchlüftung und

Kaltlufttransport untersucht?

8. Wie werden Hinweise aus der anstehenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu

Gebäudehöhen, Baukörperdimensionen, Verschattung und Einfügung in das Ortsbild

ausgewertet? Ist vorgesehen, dem Ortsbeirat Auerbach die Ergebnisse der Beteiligung sowie

daraus beabsichtigte Änderungen der Höhen- und Baukörperfestsetzungen rechtzeitig vor

Erstellung der abschließenden Beschlussvorlage zur Beratung vorzulegen, damit das

Beratungsergebnis des Ortsbeirats noch in die weitere Planung und die abschließende

Beschlussvorlage einfließen kann?