im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Antrag zur Erhöhung des Anteils sozial geförderter Wohnungen
im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Sozial geförderter Wohnraum
im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.
September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt
BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
BfB-Fraktion – Antrag Alte Stobbefabrik | Seite 1Antrag: Sozial geförderter Wohnraum im Quartier „Alte Stobbefabrik“
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und
Planungsausschuss (BUP) beschließen:
1. Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sowie in dem vor
Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von mindestens 30
Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten und zugleich mindestens 30 Prozent der neu zu
schaffenden Wohnfläche den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen und
entsprechend sozial gebunden werden.
2. Die Fragen a) bis f) sind auch dann zu beantworten, wenn der unter Ziffer 1 beantragte Anteil von
mindestens 30 Prozent nicht beschlossen oder umgesetzt wird. Der Magistrat wird gebeten, vor dem
Satzungsbeschluss transparent darzustellen:
a) wie die Anteile von mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten und mindestens 30 Prozent der
Wohnfläche für das Gesamtquartier sowie gegebenenfalls für einzelne Bauabschnitte berechnet
und nachgewiesen werden,
b) welche Dauer der Miet- und Belegungsbindungen vorgesehen ist,
c) welche Belegungsrechte die Stadt Bensheim erhält,
d) wie eine angemessene und durchmischte räumliche Verteilung der geförderten Wohnungen
innerhalb des Quartiers sichergestellt wird und verhindert wird, dass diese überwiegend in den
stärker durch Bahnlärm oder andere Immissionen belasteten Bereichen konzentriert werden,
e) wie die Verpflichtungen auch bei einer Veräußerung von Teilflächen oder einem Wechsel des
Bauträgers dauerhaft gesichert werden und
f) ob und in welcher Weise die zusätzlich vorgesehenen bis zu 80 Seniorenwohnungen bei der
Berechnung des Anteils berücksichtigt werden.
Begründung:
Für den Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht der aktuelle Planungsstand vor, dass 25 Prozent
der neu zu schaffenden Wohnungen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen.
Die Sicherung dieses Anteils und eines Belegungsrechts der Stadt Bensheim soll über den städtebaulichen
Vertrag erfolgen.
Im Werkstattgespräch „Politik“ zur Quartiersentwicklung des Sanner-Areals am 22. März 2025 wurde als
Anforderung aus den politischen Arbeitsgruppen ausdrücklich festgehalten, dass mindestens 30 Prozent
der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollten. Auch die Zielsetzung eines bezahlbaren und sozial
durchmischten Quartiers war von Beginn an Bestandteil des Planungsprozesses.
Mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter beziehungsweise sozial gebundener
Wohnungen kann bei einem Quartier dieser Größenordnung ein zusätzlicher Beitrag zu einer dauerhaft
ausgewogenen sozialen Mischung und zur Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem
Einkommen geleistet werden. Die gleichzeitige Bezugnahme auf die Zahl der Wohneinheiten und die
Wohnfläche verhindert, dass der prozentuale Anteil allein durch eine überproportionale Zahl besonders
kleiner geförderter Wohnungen erfüllt wird.
Da einzelne Teilflächen des Quartiers voraussichtlich durch unterschiedliche Eigentümer und Bauträger
entwickelt werden, sollte zugleich transparent und rechtssicher festgelegt werden, wie der Anteil berechnet,
wie lange die Bindungen gelten, wie die Belegungsrechte der Stadt ausgestaltet werden und wie die
Verpflichtungen auch bei späteren Grundstücksverkäufen dauerhaft fortgelten. Zur angestrebten sozialen
Durchmischung gehört außerdem, dass geförderte Wohnungen angemessen über das Quartier verteilt und
nicht überwiegend in besonders lärmbelasteten Lagen konzentriert werden.
