Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, 20. Mai 2021
meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,
der Berliner Ring ist breit ausgebaut und dient als Zufahrtsstraße für die dort
angesiedelten kleineren und größeren Gewerbegebiete. Im Bereich zwischen
Wormser Straße und der Straße An der Riedwiese gibt es keine
Wohnbebauung. Warum dieser Bereich vom LKW-Verkehr ausgenommen
werden und Umwege in Kauf nehmen soll, erschließt sich uns nicht.
Die FWG schreibt bei der Begründung: bei der Prüfung des Antrages bezüglich
der Umsetzbarkeit sollten aus Sicht der FWG auch Orts- und sachkundige
BürgerInnen aus den angrenzenden Wohngebieten etc. einbezogen werden.
Ich erinnere daran, Frau Bürgermeisterin Klein wohnt im angrenzenden
Wohngebiet. Auf der Stellungnahme des Teams Straßenverkehr vom
10.3.2021 ist auch das Kürzel von Bürgermeisterin Klein zu finden. In dieser
Stellungnahme heißt es u. a.: ich zitiere:
„Diese Einschränkung darf nicht willkürlich erfolgen und alle Auswirkungen
sind abzuwägen. Durch LKW-Verbote sollen die Wohngebiete vor dem
Schleichverkehr geschützt werden. Da es sich jedoch sowohl bei der Straße
An der Riedwiese als auch Beim Berliner Ring um Straßen der
Gebietsausweisung „Gewerbegebiet“ handelt und diese Straßen LKW Verkehr
aufnehmen können und hierfür ursprünglich gebaut wurden, ist ein LKW
Verbot rechtlich nicht möglich.“ Zitat Ende.
Der LKW-Verkehr von Norden und von Westen wird ohnehin über die Straße
An der Riedwiese fahren – alles andere wäre ein Umweg.
Die FWG schreibt, dass sich die LKW-Belastung durch die Anbindung des
Betriebsgeländes von SIRONA an den Berliner Ring noch deutlich erhöhen
wird. Ja, das wird vermutlich so sein. Der Berliner Ring als breit ausgebaute
Straße ohne jegliche Wohnbebauung in diesem Bereich kann diesen LKW-
Verkehr aufnehmen. Dadurch werden Straßen mit Wohnbebauung ganz
konkret entlastet.
Meine Damen und Herren,
zum Thema Tempo 30 für diesen Bereich hat der zuständige neue
Verkehrsdezernent Stadtrat Oyan die Stellungnahme vom 11.11.2019 uns
allen zukommen lassen. Demnach ist für diesen Bereich eine Tempo-30-
Regelung nicht möglich. Das wurde bereits geprüft.
Die FWG hat daraufhin ihren Änderungs-Antrag erneut geändert und diesen
Bereich fallen gelassen. Damit wird immer deutlicher: solange die Kommunen
dazu nicht selber entscheiden können muß jeder Bereich für sich betrachtet
werden ob der die Voraussetzungen für Tempo 30 erfüllt. Das sollten wir an
der einen oder anderen Stelle tun.