Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste,
ich finde den Antrag – im Zusammenhang mit der Aufwertung des Marktplatzes auch die beiden Häuser einzubeziehen – grundsätzlich okay. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Die Koa, BfB und VuA haben am 25.06. eine Anfrage gestellt.
Liegt heute vor?
Allerdings frage ich mich, ob bei dem jetzigen Antrag von realistischen Voraussetzungen ausgegangen wird.
Wir konnten uns schon 2013 von dem inneren Zustand zumindest von Nr. 3 ein Bild machen. Wir hatten danach eine intensive Besprechung mit dem Bensheimer Bauamt. Also bei Nr. 3 kann nicht von einer Renovierung oder Instandsetzung ausgegangen werden. Wenn die Fassadenteile gerettet oder wiederhergestellt werden können, wird dahinter ein Neubau entstehen, an den die Fassade angeklebt wird. Vermutlich, auch bei Schuh-Weigert. Es kann auch keine vernünftige Nutzung untergebracht werden. Nr. 3 hat eine sehr geringe Grundfläche.
Wir hatten damals den zuständigen Kreisbeigeordneten und den 1. Stadtrat aufgefordert hier u.a. im Sinnen des Instandsetzungsgebotes tätig zu werden-Leider ohne Erfolg.
Ich habe in diese Richtung wenig Hoffnung. Wie soll ein Instandsetzungsgebot umgesetzt werden? Wenn die Bausubstanz unbrauchbar ist? Wir stimmen den 1. Absatz zu.
Die anderen Absätze sollen nach konkreten Ergebnissen bei den zuständigen Behörden der Stadtverodnetenversammlung noch einmal vorgelegt werden. Es fehlt auch ein aktuelles Gutachten, um die Vorgehensweise genauer zu bestimmen.
Wir lehnen Absätze 2 und 3 ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit