BfB und VuA lehnen Windkraftanlagen oberhalb von Hochstädten ab 

Bensheim. In einer gemeinsamen Stellungnahme an die Bürgerinitiative „Keine
Windvorrangflächen am Teufelsberg“ oberhalb von Hochstädten nehmen die
Fraktionen der Wählergemeinschaften Bürger für Bensheim (BfB) und Vernunft
und Augenmaß (VuA) Stellung:

Sehr geehrte Frau Machalowski, sehr geehrte Damen und Herren, 

vielen Dank für Ihr Schreiben an den Verband Region Rhein-Neckar zur
Stellungnahme zum „Teilplan Windenergie“, Bensheim – OT Hochstädten
„Teufelsberg“ und der Weiterleitung an die Fraktionen in der Bensheimer
Stadtverordnetenversammlung. 

Das Vorranggebiet Teufelsberg liegt im FFH-Gebiet 6218-301. Das Gebiet ist
als Vorranggebiet für Forstwirtschaft, „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“
ausgewiesen. Das Gebiet ist als Flora-Fauna-Habitat ausgewiesen. Für uns
kommen deshalb dort keine Windkraftanlagen in Betracht. 

FFH-Gebiete wurden eingerichtet, um Tiere (Fauna) und Pflanzen ( Flora)
sowie ihre Lebensräume (Habitate) zu erhalten. Diesem Ziel fühlen wir uns
verpflichtet.

Der Bau von Windkraftanlagen am Teufelsberg wäre mit dem Verlust von vielen
Bäumen, je WKA ca. 1 ha, verbunden. Weiterhin würden viele Bäume durch
notwendig werdende Zufahrtstraßen entfallen. Windkraftanlagen am Teufelsberg
würden den Siedlungsabstand von 1000 m nach Hochstädten unterschreiten. 

In den Wählergemeinschaften BfB und VuA gibt es differenziert vielfältige
Auffassungen zur Nutzung der Windkraft. Den Bau von Windkraftanlagen in
FFH-Gebieten lehnen wir entschieden ab. 

Deshalb haben wir uns zusammen mit der Wählergemeinschaft VuA auch eindeutig
gegen den Bau von Windkraftanlagen oberhalb von Gronau (
Kesselberg/Heiligenberg) ausgesprochen um den Schutz der alten Buchenwälder
des vorderen Odenwaldes zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen 

Franz Apfel, Rolf Kahnt,

BfB-Fraktionsvorsitzender VuA-Fraktionsvorsitzender