Bensheim. In einer gemeinsamen Stellungnahme an die Bürgerinitiative „Keine
Windvorrangflächen am Teufelsberg“ oberhalb von Hochstädten nehmen die
Fraktionen der Wählergemeinschaften Bürger für Bensheim (BfB) und Vernunft
und Augenmaß (VuA) Stellung:
Sehr geehrte Frau Machalowski, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben an den Verband Region Rhein-Neckar zur
Stellungnahme zum „Teilplan Windenergie“, Bensheim – OT Hochstädten
„Teufelsberg“ und der Weiterleitung an die Fraktionen in der Bensheimer
Stadtverordnetenversammlung.
Das Vorranggebiet Teufelsberg liegt im FFH-Gebiet 6218-301. Das Gebiet ist
als Vorranggebiet für Forstwirtschaft, „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen und „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“
ausgewiesen. Das Gebiet ist als Flora-Fauna-Habitat ausgewiesen. Für uns
kommen deshalb dort keine Windkraftanlagen in Betracht.
FFH-Gebiete wurden eingerichtet, um Tiere (Fauna) und Pflanzen ( Flora)
sowie ihre Lebensräume (Habitate) zu erhalten. Diesem Ziel fühlen wir uns
verpflichtet.
Der Bau von Windkraftanlagen am Teufelsberg wäre mit dem Verlust von vielen
Bäumen, je WKA ca. 1 ha, verbunden. Weiterhin würden viele Bäume durch
notwendig werdende Zufahrtstraßen entfallen. Windkraftanlagen am Teufelsberg
würden den Siedlungsabstand von 1000 m nach Hochstädten unterschreiten.
In den Wählergemeinschaften BfB und VuA gibt es differenziert vielfältige
Auffassungen zur Nutzung der Windkraft. Den Bau von Windkraftanlagen in
FFH-Gebieten lehnen wir entschieden ab.
Deshalb haben wir uns zusammen mit der Wählergemeinschaft VuA auch eindeutig
gegen den Bau von Windkraftanlagen oberhalb von Gronau (
Kesselberg/Heiligenberg) ausgesprochen um den Schutz der alten Buchenwälder
des vorderen Odenwaldes zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Apfel, Rolf Kahnt,
BfB-Fraktionsvorsitzender VuA-Fraktionsvorsitzender