STVV 19.12.2024 „Teilverkauf der GGEW-Aktien“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren,

wir müssen deutlich runter vom Grundsteuer B-Satz von sage und schreibe 1740 Punkt. Da wären wir in Hessen einsame Spitze. Das würde viele Menschen, viele Haushalte empfindlich treffen. Das kann nicht unser Ziel sein: hoher Gewerbesteuereinbruch und dafür die Grundsteuer B anheben und das wars im wesentlichen. 

Als BfB-Fraktion schlagen wir zusammen mit der Fraktion VuA konkret die Prüfung eines Teilverkaufs der GGEW-Aktien vor und zwar bis auf 50,1 %, dann hat die Stadt Bensheim immer noch eine Mehrheit. 

Aus der Beantwortung auf eine BfB-Anfrage in der letzten Sitzung der STVV geht hervor, das in der GGEW-Satzung eine ganze Reihe von Regelungen enthalten sind um den Handel mit GGEW-Anteilen zu unterbinden. Es ist deshalb notwendig ernsthaft zu klären ob eine Satzungsänderung mit einer 3/4-Mehrheit in den GGEW-Gremien möglich ist.

Die Satzung soll dahingehend geändert werden, dass der Verkauf der Aktien über Nennwert den verkaufenden Aktionären zugutekommt. 

Weiterhin ist es wichtig zu prüfen ob die Kommunalwirtschaft mittlere Bergstraße – also der KMB –den zu verkaufenden Anteil übernehmen kann. Das würde das Argument des „Verkaufs des Tafelsilbers“ doch sehr deutlich befrieden. Und die Dividende von 179 Tausend Euro käme zum Teil der Stadt Bensheim über den KMB wieder zu gute. Eine Verschlechterung der Konditionen für das GGEW bei der Aufnahme von Krediten wäre damit erledigt. 

Meine Damen und Herren,

für uns ist wichtig, dass wir Konsequenzen aus dem einmalig starken Einbruch bei der Gewerbesteuer ziehen. Die Anteile an der GGEW sind zum 31.12.2023 mit einem Buchwert von 33.407.648,80 Euro beim Eigenbetrieb Kinderbetreuung bilanziert. Pro Aktie ergäbe das 878 Euro – ich verweise auf die Antwort des Magistrats auf die BfB-Anfrage hierzu. Bei einem bilanziellen Wert je Aktie von 878 Euro lässt sich ein hoher Verkaufswert erzielen. 

Die Stadt Bensheim hat derzeit 54,82 % Anteile am GGEW. Wenn wir auf 50,1 % runter gehen, dann sind das 3277 Aktien weniger. Das würde einen Betrag ergeben von rund 2.877.206 Euro. Mit diesem Vorgehen würden wir die Grundsteuer B von 1740 Punkten deutlich reduzieren. 

Und natürlich, meine Damen und Herren, müssen wir auch weiter kräftig sparen. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag der BfB-Fraktion und der VUA-Fraktion.