STVV 19.2.26 „B-Plan und Flächennutzungsplan-Änderung zur Wasserhölle“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrter Herr Moritz, liebe Kolleginnen und  Kollegen, liebe Gäste,

Das genannte Baugrundstück liegt im Außenbereich, ist eine unbebaute
Wiesenfläche von 5638 qm, die wir aufgrund von Klimaveränderungen, Erwärmung
und Hochwassergefahren dringend als grüne freie Fläche benötigen. 

Nicht alles freie Gelände darf versiegelt und bebaut werden, wir brauchen
auch Brachflächen, wie bereits von meiner Vorrednerin Frau Rinke
dargestellt.

Der Bau von 51 Wohneinheiten, wenn auch als sozialer Wohnungsbau geplant,
bedeutet 3840qm Bebauung, dazu kämen 51 PKW-Stellplätze, 102
Fahrradabstellplätze.

Diese Fläche darf aus unserer Sicht nicht versiegelt und verbaut werden.

Wir lehnen das Bauvorhaben deshalb ab. Als Alternative ist das
Thermoplastgelände zu prüfen, eine bereits versiegelte Fläche.

Vielen Dank!