Antrag zur Erhöhung des Anteils sozial geförderter Wohnungen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Sozial geförderter Wohnraum im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Sozial geförderter Wohnraum im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sowie in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten und zugleich mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen und entsprechend sozial gebunden werden.

2. Die Fragen a) bis f) sind auch dann zu beantworten, wenn der unter Ziffer 1 beantragte Anteil von mindestens 30 Prozent nicht beschlossen oder umgesetzt wird. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss transparent darzustellen:

a) wie die Anteile von mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für das Gesamtquartier sowie gegebenenfalls für einzelne Bauabschnitte berechnet und nachgewiesen werden,

b) welche Dauer der Miet- und Belegungsbindungen vorgesehen ist,

c) welche Belegungsrechte die Stadt Bensheim erhält,

d) wie eine angemessene und durchmischte räumliche Verteilung der geförderten Wohnungen innerhalb des Quartiers sichergestellt wird und verhindert wird, dass diese überwiegend in den stärker durch Bahnlärm oder andere Immissionen belasteten Bereichen konzentriert werden,

e) wie die Verpflichtungen auch bei einer Veräußerung von Teilflächen oder einem Wechsel des Bauträgers dauerhaft gesichert werden und

f) ob und in welcher Weise die zusätzlich vorgesehenen bis zu 80 Seniorenwohnungen bei der Berechnung des Anteils berücksichtigt werden.

Begründung:

Für den Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht der aktuelle Planungsstand vor, dass 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnungen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Die Sicherung dieses Anteils und eines Belegungsrechts der Stadt Bensheim soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Im Werkstattgespräch „Politik“ zur Quartiersentwicklung des Sanner-Areals am 22. März 2025 wurde als Anforderung aus den politischen Arbeitsgruppen ausdrücklich festgehalten, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollten. Auch die Zielsetzung eines bezahlbaren und sozial durchmischten Quartiers war von Beginn an Bestandteil des Planungsprozesses.

Mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter beziehungsweise sozial gebundener Wohnungen kann bei einem Quartier dieser Größenordnung ein zusätzlicher Beitrag zu einer dauerhaft ausgewogenen sozialen Mischung und zur Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen geleistet werden. Die gleichzeitige Bezugnahme auf die Zahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche verhindert, dass der prozentuale Anteil allein durch eine überproportionale Zahl besonders kleiner geförderter Wohnungen erfüllt wird.

Da einzelne Teilflächen des Quartiers voraussichtlich durch unterschiedliche Eigentümer und Bauträger entwickelt werden, sollte zugleich transparent und rechtssicher festgelegt werden, wie der Anteil berechnet, wie lange die Bindungen gelten, wie die Belegungsrechte der Stadt ausgestaltet werden und wie die Verpflichtungen auch bei späteren Grundstücksverkäufen dauerhaft fortgelten. Zur angestrebten sozialen Durchmischung gehört außerdem, dass geförderte Wohnungen angemessen über das Quartier verteilt und nicht überwiegend in besonders lärmbelasteten Lagen konzentriert werden.