im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Barrierefreie Anbindung des Quartiers Alte Stobbefabrik an den Bahnhof Bensheim-Auerbach“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
Antrag: Barrierefreie Anbindung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ an den Bahnhof Bensheim-Auerbach
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ eine möglichst direkte, öffentlich nutzbare und durchgehend barrierefreie Fußwegeverbindung vom neuen Quartier zum Bahnhof Bensheim-Auerbach zu planen und im Bereich der städtischen beziehungsweise privaten Quartiersflächen dauerhaft zu sichern.
2. Dabei soll insbesondere die im Mobilitätskonzept ausdrücklich als sinnvoll bezeichnete direkte Wegeverbindung in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des vorgesehenen betreuten Wohnens, geprüft und – sofern städtebaulich und eigentumsrechtlich umsetzbar – in den Bebauungsplan, die Erschließungsplanung und/oder den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.
3. Parallel soll der Magistrat gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen die gesamte Wegekette vom Quartier über den Bahnhof und die Fußgängerunterführung bis zur Westseite des Bahnhofs auf durchgehende Barrierefreiheit prüfen. Dabei sind insbesondere die Nutzbarkeit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, Personen mit Sehbehinderung sowie Eltern mit Kinderwagen, die Bahnsteigzugänge, die Unterführung, die Übergänge und die Wege zu den westlich gelegenen Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen zu betrachten.
4. Für Bereiche, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bensheim liegen, wird der Magistrat beauftragt, mit den zuständigen Stellen – insbesondere der Deutschen Bahn/DB InfraGO, dem Kreis Bergstraße beziehungsweise den ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren beteiligten Eigentümern – die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsmöglichkeiten abzustimmen und auf eine durchgehend barrierefreie Wegekette hinzuwirken.
5. Bei der Planung sollen neben stufen- und schwellenfreien Wegen insbesondere ausreichende Wegbreiten, geeignete Oberflächen, möglichst geringe Steigungen, sichere Querungen, gute Beleuchtung, Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie bei Bedarf Sitz- und Ruhegelegenheiten berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Anforderungen der Barrierefreiheit sind zugrunde zu legen.
6. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und dabei die vorgesehene Wegeführung, gegebenenfalls bestehende Barrieren, notwendige Maßnahmen, Zuständigkeiten, mögliche Fördermittel, eine Kostenschätzung und einen realistischen Zeitplan darzustellen. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit mit den Bauabschnitten des neuen Quartiers abgestimmt werden.
Begründung:
Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Bensheim-Auerbach ist ein zentraler Standortvorteil des geplanten Quartiers und wird in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich als Grundlage für die angestrebte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs genannt. Gerade deshalb sollte nicht nur die räumliche Nähe, sondern eine tatsächlich direkte und barrierefrei nutzbare Verbindung sichergestellt werden.
Das Mobilitätskonzept bewertet die ÖPNV-Anbindung als überdurchschnittlich gut und empfiehlt zugleich ausdrücklich eine direkte Wegeverbindung durch das Quartier in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des betreuten Wohnens, um Wege zu verkürzen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Im Bürgerdialog 2025 wurde zudem angeregt, die Wegeunterführung am Bahnhof auch für Rollatoren gut nutzbar zu gestalten.
Besondere Bedeutung hat eine barrierefreie Wegekette durch die geplanten bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen und die Kindertagesstätte in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Eine gute Anbindung dient darüber hinaus allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie dem Fußverkehr insgesamt.
Da einzelne Bereiche des Bahnhofs und der Wege nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, soll der Antrag ausdrücklich zwischen den von der Stadt unmittelbar planbaren Quartiersflächen und den gemeinsam mit Bahn, ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren Beteiligten zu klärenden Bereichen unterscheiden.
