im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Wärmeversorgung des Quartiers Alte Stobbefabrik und kommunale Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
Anfrage: Wärmeversorgung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ und kommunale Wärmeplanung
Vorbemerkung:
Im Letter of Intent zur Folgenutzung des ehemaligen Sanner-Betriebsgeländes wurde bereits 2021 festgehalten, dass für das Gesamtprojekt ein nachhaltiges Energiekonzept erarbeitet werden soll, das eine ressourcensparende Strom- und Wärmeversorgung des neuen Wohngebietes sicherstellt.
Auch im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde nach einem Heizungs- und Wasserkonzept sowie nach möglichen Lösungen wie Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme gefragt. Zu diesem Zeitpunkt war die konkrete Wärmeversorgung noch offen; als Möglichkeit wurden unter anderem Heizzentralen für einzelne Bauabschnitte genannt.
Für das Quartier sind nach dem aktuellen Planungsstand rund 365 Wohnungen sowie zusätzlich bis zu 80 betreute Seniorenwohnungen, eine Kindertagesstätte und weitere Nutzungen vorgesehen. Parallel erarbeitet die Stadt Bensheim im Konvoi Bergstraße ihre kommunale Wärmeplanung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:
Wir fragen den Magistrat:
1. Liegt für das Quartier „Alte Stobbefabrik“ inzwischen das im Letter of Intent angekündigte auf das Gesamtprojekt zugeschnittene Energie- und Wärmekonzept vor? Falls ja, welche Versorgungsvariante wird derzeit favorisiert und kann das Konzept den politischen Gremien vorgelegt werden? Falls nein, wann soll es erstellt werden?
2. Wie wird das Plangebiet im aktuellen Arbeitsstand der kommunalen Wärmeplanung eingeordnet? Wird es als mögliches Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder als Gebiet mit voraussichtlich dezentraler Wärmeversorgung betrachtet? Falls noch keine Einordnung erfolgt ist: Soll diese vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausdrücklich vorgenommen werden?
3. Wurde für das Gesamtquartier oder für einzelne Bauabschnitte die Errichtung eines Quartiers- oder Nahwärmenetzes technisch und wirtschaftlich untersucht? Welche Wärmequellen werden dabei geprüft, beispielsweise Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme, Solarthermie, unvermeidbare Abwärme oder andere erneuerbare Wärmequellen?
4. Sind die GGEW AG beziehungsweise die Wärmeversorgung Bergstraße GmbH bereits konkret in die Prüfung der künftigen Wärmeversorgung des Quartiers eingebunden? Falls ja, mit welchem bisherigen Ergebnis und welche Rolle könnten diese bei Planung, Bau oder Betrieb einer gemeinsamen Wärmeversorgung übernehmen?
5. Falls überwiegend dezentrale Wärmepumpen vorgesehen werden: Welche zusätzlichen elektrischen Leistungen entstehen durch die Wärmeversorgung des Quartiers und wie wird sichergestellt, dass Stromnetz, Transformatoren und Hausanschlüsse auch zusammen mit Elektromobilität und Photovoltaik ausreichend dimensioniert sind?
6. Wie wird verhindert, dass durch eine abschnittsweise Bebauung über mehrere Jahre frühzeitig dezentrale Einzellösungen entstehen, die eine spätere wirtschaftliche Quartierswärmeversorgung erschweren oder zu Doppelstrukturen und Fehlinvestitionen führen? Werden vorsorglich Flächen für Energiezentralen sowie Trassen für mögliche Wärmeleitungen gesichert?
Fortsetzung – Wir fragen den Magistrat:
7. Wie soll bei mehreren Grundstückseigentümern und unterschiedlichen Bauträgern sichergestellt werden, dass ein einheitliches beziehungsweise aufeinander abgestimmtes Wärme- und Energiekonzept über alle Bauabschnitte hinweg umgesetzt wird? Welche verbindlichen Regelungen sind hierzu im städtebaulichen Vertrag vorgesehen?
8. Werden für die in Betracht kommenden Versorgungsvarianten neben Investitionskosten auch Betriebskosten, CO2-Emissionen, langfristige Preisstabilität und die Auswirkungen auf die Wohnnebenkosten verglichen? Wie wird dabei insbesondere die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und Mieter sowie für die sozial gebundenen Wohnungen berücksichtigt?
9. Welche Rolle sollen Photovoltaik, Stromspeicher, Lastmanagement und eine mögliche Kopplung von Strom-, Wärme- und Ladeinfrastruktur im Energiekonzept spielen? Ist vorgesehen, diese Komponenten quartiersbezogen aufeinander abzustimmen statt ausschließlich gebäudeweise zu planen?
10. Ist für das Neubauquartier eine Versorgung über Erdgas oder perspektivisch Wasserstoff vorgesehen oder wird eine neue fossile Gasinfrastruktur ausgeschlossen? Falls entsprechende leitungsgebundene Optionen geprüft werden, auf welcher technischen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Grundlage?
11. Ist vorgesehen, das abschließende Wärme- und Energiekonzept einschließlich der Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen?
