für Hunde aus Tierheimen und vergleichbaren Tierschutzeinrichtungen“
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Hundesteuerbefreiung
für Hunde aus Tierheimen und vergleichbaren Tierschutzeinrichtungen“ auf die Tagesordnung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-FraktionsvorsitzenderDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der
Stadt Bensheim zu erarbeiten. Für Hunde, die erstmals aus einem Tierheim oder einer
vergleichbaren gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernommen werden, soll auf Antrag eine
Befreiung von der Hundesteuer bis zum Ende des auf die Übernahme folgenden Kalenderjahres
gewährt werden.
Die Übernahme ist durch Vorlage eines Übernahme- oder Schutzvertrages nachzuweisen. Die
Stadtverwaltung wird gebeten, die finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Regelung
darzustellen und den entsprechenden Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Tierheime und gemeinnützige Tierschutzorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zum
Tierschutz und arbeiten vielerorts an ihren Kapazitätsgrenzen. Die Übernahme eines Hundes
aus dem Tierschutz entlastet diese Einrichtungen unmittelbar und unterstützt eine
verantwortungsvolle Tiervermittlung.
Eine zeitlich befristete Befreiung von der Hundesteuer schafft einen zusätzlichen Anreiz, einen
Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung aufzunehmen.
Gleichzeitig setzt die Stadt Bensheim damit ein sichtbares Zeichen für den kommunalen
Tierschutz.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Bensheim sieht bereits Steuerbefreiungen für bestimmte
Fälle vor. Für einen ersten Hund beträgt die Hundesteuer derzeit 96 Euro jährlich. Im Haushalt
2026 sind Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von 241.000 Euro veranschlagt. Die
finanziellen Auswirkungen einer befristeten Befreiung für vermittelte Tierheimhunde dürften
daher im Verhältnis zum Gesamtaufkommen überschaubar bleiben.
Auch andere hessische Kommunen haben bereits Vergünstigungen für Hunde aus Tierheimen
oder Tierschutzeinrichtungen in ihre Hundesteuersatzungen aufgenommen. Eine entsprechende
Regelung ist damit ein praktikables Instrument, um den Tierschutz kommunal zu unterstützen
und die Vermittlung von Tierheimhunden zu fördern.
