Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Hundesteuerbefreiung

für Hunde aus Tierheimen und vergleichbaren Tierschutzeinrichtungen“ 

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Hundesteuerbefreiung

für Hunde aus Tierheimen und vergleichbaren Tierschutzeinrichtungen“ auf die Tagesordnung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-FraktionsvorsitzenderDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der

Stadt Bensheim zu erarbeiten. Für Hunde, die erstmals aus einem Tierheim oder einer

vergleichbaren gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernommen werden, soll auf Antrag eine

Befreiung von der Hundesteuer bis zum Ende des auf die Übernahme folgenden Kalenderjahres

gewährt werden.

Die Übernahme ist durch Vorlage eines Übernahme- oder Schutzvertrages nachzuweisen. Die

Stadtverwaltung wird gebeten, die finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Regelung

darzustellen und den entsprechenden Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung der

Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Tierheime und gemeinnützige Tierschutzorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zum

Tierschutz und arbeiten vielerorts an ihren Kapazitätsgrenzen. Die Übernahme eines Hundes

aus dem Tierschutz entlastet diese Einrichtungen unmittelbar und unterstützt eine

verantwortungsvolle Tiervermittlung.

Eine zeitlich befristete Befreiung von der Hundesteuer schafft einen zusätzlichen Anreiz, einen

Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzeinrichtung aufzunehmen.

Gleichzeitig setzt die Stadt Bensheim damit ein sichtbares Zeichen für den kommunalen

Tierschutz.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Bensheim sieht bereits Steuerbefreiungen für bestimmte

Fälle vor. Für einen ersten Hund beträgt die Hundesteuer derzeit 96 Euro jährlich. Im Haushalt

2026 sind Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von 241.000 Euro veranschlagt. Die

finanziellen Auswirkungen einer befristeten Befreiung für vermittelte Tierheimhunde dürften

daher im Verhältnis zum Gesamtaufkommen überschaubar bleiben.

Auch andere hessische Kommunen haben bereits Vergünstigungen für Hunde aus Tierheimen

oder Tierschutzeinrichtungen in ihre Hundesteuersatzungen aufgenommen. Eine entsprechende

Regelung ist damit ein praktikables Instrument, um den Tierschutz kommunal zu unterstützen

und die Vermittlung von Tierheimhunden zu fördern.