Bensheim. Am 22.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktionen von CDU, GLB und BfB folgenden Beschluss gefasst: „Der Magistrat wird beauftragt, bei Neuabschluss und Verlängerung von Pachtverträgen in den jeweiligen neuen Vertrag eine Bedingung aufzunehmen, durch die der Pächter verpflichtet wird, auf den Einsatz von glyphosat- und von neonicotinoidhaltigen Pestiziden sowie mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut zu verzichten.“
„Für uns war es ein großes Anliegen, eine Trendwende bei der Bearbeitung der landwirtschaftlichen Böden als Schutz für die heimische Insektenwelt, zu erreichen“, informiert BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern CDU und GLB hat die BfB die nachfolgende Anfrage an den Magistrat eingereicht, die in der Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2019 beantwortet werden soll, informiert BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter.
Wie erfolgt die Umsetzung ? Wie viele Verträge mit welchen Flächen wurden durch den Beschluss bisher umgestellt ?
Wie wird die Einhaltung der Vorgaben in den Pachtverträgen kontrolliert ?