STVV 14.11.2024 „Neubau Kita Rheinstraße“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Meine Vorredner sind bereits auf die vielen Vorteile der gemischten Nutzung von Kita und Wohnbau eingegangen. Dieses Konzept unterstützen wir.

Ja, wir brauchen Kitas und ja, wir brauchen Wohnraum – und was brauchen wir noch? Und das fehlt leider in diesem Antrag:

Wir brauchen Grünflächen, Wiesen, Bäume, Hecken d.h. unversiegelte Grünflächen auf diesem Gelände.

Die Versiegelung von Grünflächen hat in Bensheim in den letzten Jahren erschreckende Maße angenommen.

Nun, da an der Fabrikstraße jegliches Grün entfernt wurde, ist es umso wichtiger auf diesem Gelände eine Grünfläche zu errichten.

Beton und versiegelte Flächen erwärmen sich im Sommer durch die starke Sonneneinstrahlung und die Hitze strahlt noch bis in die Nacht ab. Es wird nicht mehr kühl in den Sommermonaten. Genau das wird hier passieren – wie bereits in großen Teilen Bensheims.

Ja- dies ist die menschengemachte Klimaerwärmung!

Mein Kollege Norbert Koller hatte bereits im Bauausschuss Anfang des Jahres betont, dass es falsch ist, die Fläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots zu verplanen und sich für die Begrünung nur mit den Resten zufrieden zu geben.

Nein – das ist für uns keine Lösung.

Die BfB hatte zusammen mit den Grünen und der CDU 2018 einen Antrag in die STVV zu einer 2000qm großen Grünfläche auf dem Gelände eingebracht.

Dafür stehen wir noch heute.

Diese klimatisch wichtige Grünfläche war und ist auch für die Anwohner der Rheinstraße gedacht. Sie wird ein sozialer Treffpunkt werden, besonders für die ältere Menschen.

Und ich bin mir sicher, dass ich hier im Namen vieler Anwohner und Anwohnerinnen der Rheinstraße spreche, die damals an unserem sehr gut besuchten Ortstermin teilnahmen.

Ich erinnere hier auch an den Antrag der KOA „Vorsorge für Hitze“ Ende letzten Jahres. Lassen Sie dies nicht nur leere Worte sein. Lassen Sie uns auch danach handeln.

Wir sehen diesen heutigen Antrag als Anfang einer hoffentlich für alle Bürger und Bürgerinnen in Bensheim zufriedenstellenden Lösung für dieses Baugebiet.

Wohnraum allein reicht nicht – die Menschen brauchen Wohn- und Lebensqualität in Bensheim.

STVV, 14.11.2024 „Ehemaliges Kaufhaus Krämer“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

sehr geehrte Gäste,

die Fraktionen von Bürger für Bensheim, VuA und FWG beantragen gemeinsam: „Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der MEGB, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.“

Dort soll die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt werden. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung – Stichwörter Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Denkmalschutz – mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen,.

Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise  eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.

Ebenfalls soll die Ergebnisse einer Marktabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen vorgelegt werden.

Meine Damen und Herren,

der Erwerb des ehemaligen Kaufhaus-Krämer-Komplexes hat 1.994.250 Euro gekostet. Weitere Kosten betrugen 2 Millionen und 77 Tausend Euro, darunter u. a. Architektenleistungen. . Zusammen etwas über 4 Mio Euro. 

Da wird es höchste Zeit zu einer Entscheidung zu kommen. Der Antrag der 3 Fraktionen BfB, FWG und VuA kommt genau zur richtigen Zeit. Wir brauchen die dort angeforderten Unterlagen um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Der Krämer-Komplex kann nicht als Millionengrab ohne Entscheidung liegen bleiben. Bensheim braucht ergebnisoffene Entscheidungen – dieser gemeinsame Antrag liefert die Grundlage zur Entscheidung.

Die BfB-Fraktion bittet um Zustimmung.

BfB bespricht weitere Maßnahmen gegen die extreme Erhöhung der Grundsteuer B bespricht das Thema Naturwälder in Bensheim ausweiten

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 12. November 2024 als Präsenzsitzung ab 18.00 Uhr in den Räumen der marokkanischen Kulturgemeinde auf dem Guntrum-Gelände statt. Die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung steht u.a. im Mittelpunkt der Sitzung, darauf weist Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB hin. 

Wir besprechen weitere Maßnahmen um die vorgesehene extreme Erhöhung der Grundsteuer B von 620 Punkten auf 1450 Punkten zu reduzieren. Wir kommen dabei zurück auf einen früheren, von der Koalition damals abgelehnten Vorschlag der BfB, das Hoffart-Gelände zu verkaufen, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

„Wie können wir den Naturwald in Bensheim erweitern ?“, fragt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. Naturwälder schützen nicht nur unser Klima, sondern sie sind auch für die Artenvielfalt von großer Bedeutung. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung „Klima Wildnis“ gibt den Kommunen finanzielle Hilfen. Wie können wir es in Bensheim nutzen ?

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema „ehemaliges Kaufhaus Krämer“ 

BfB-Fraktion, VuA-Fraktion und FWG-Fraktion                               4. November 2024 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

Rathaus

Per E-Mail 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

bitte nehmen Sie den nachstehenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema ehemaliges Kaufhaus Krämer auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion                     VuA-Fraktion                 FWG-Fraktion 

„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der 

A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.

B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“

Begründung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.

Die Fraktionen von BfB, VuA und FWG gehen ergebnisoffen an die zu treffende Entscheidung.

BfB, VuA und FWG: Kaufhaus Krämer – sanieren oder verkaufen ?

Bensheim. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG für die
Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024 befasst sich mit dem
ehemaligen Kaufhaus-Komplex Krämer. Wir sehen hier erheblichen
Handlungsbedarf und gehen ergebnisoffen an das Thema sanieren oder verkaufen
heran, betonen die Fraktionsvorsitzenden Franz Apfel (Bürger für Bensheim,
Rolf Kahnt (Vernunft und Augenmaß) und Dr. Rolf Tiemann ( Freie
Wählergemeinschaft Bensheim). 

Der Antrag der drei Fraktionen lautet:

„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur
Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich
des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der 

A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung
dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen
(aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine
Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes
Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche
Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die
Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher
Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen
Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von
Wohnungen als Eigentumswohnungen.

B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis
des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher
erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“

BfB gegen extreme Erhöhung der Grundsteuer B

Bensheim. Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 5. November 2024 um 18.00 Uhr als Video-Konferenz statt. Im Mittelpunkt stehen die Beratung über Alternativen zur Anhebung der Grundsteuer B und die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB. 

„Wir setzen uns für eine Vertagung des Entscheides über die extrem hohe Anhebung der Grundsteuer B aus und wollen dass die gewonnene Zeit aktiv genutzt wird und Sparmaßnahmen vom Magistrat entwickeln zu lassen. Einfach nur die Grundsteuer B auf 1450 Punkte mehr als zu verdoppeln ist zwar der vermeintlich leichteste Weg wird aber zum Glück so nicht funktionieren, erwartet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Ohne Einnahmeverbesserungen, Sparmaßnahmen gekoppelt mit einer Aufgabenkritik innerhalb der Stadtverwaltung wird es nicht gehen. Den Vorschlag der CDU für eine Bürgerversammlung unterstützen wir, informiert Stadtrat Andreas Born (BfB). 

Die BfB-Fraktion hat folgenden Änderungs-Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. 

1.       Die Beratung und Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer B zum 1.1.2025 wird auf die Gremiensitzungen im Dezember 2024 verschoben. 

2.       Der Magistrat wird beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um den GGEW-Anteil der Stadt Bensheim teilweise zu verkaufen. Ziel soll die Beibehaltung von 51 % der GGEW-Anteile bei der Stadt Bensheim sein. 

3.       Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen ob der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstraße (KMB) übernommen werden kann. 

4.       Falls dies nicht möglich ist wird der Magistrat beauftragt zu klären ob ein weiterer Miteigentümer am GGEW Interesse am Erwerb von GGEW-Anteilen der Stadt Bensheim hat. 

5.       Wenn andere Eigentümer-Kommunen des GGEW kein Interesse bzw. keine finanziellen Möglichkeiten zum Erwerb von GGEW-Anteilen von der Stadt Bensheim haben wird der Magistrat beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch auszugeben. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, mit welchen Kosten und Einnahmen bei der Ausgabe von Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch zu rechnen ist. 

6.       Die Punkte zu 2 bis 5 sollen der Stadtverordnetenversammlung in den Gremiensitzungen Dezember 2024 vorgelegt werden. 

7.       Vorgelegt werden soll ebenfalls der ermittelte Wert des Anteils der Aktien die verkauft werden sollen (Reduzierung des Aktienanteils der Stadt Bensheim auf 51 %).“ 

Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1450 Punkte wird die Nebenkosten für das Wohnen für Eigentümer und Mieter weiter deutlich erhöhen. Die Miete ist in Bensheim ohnehin schon außergewöhnlich hoch. Vor einer Erhöhung der Grundsteuer B mit diesem Ausmaß müssen andere Möglichkeiten geprüft werden. Einige unserer Vorschläge hat die BfB-Fraktion bereits im BA-Artikel am 28.10.2024 veröffentlicht, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

BfB-Fraktion gegen Verdoppelung der Grundsteuer B und für Prüfung Verkauf von GGGW-Anteilen 

Bensheim. „Die gewaltige Erhöhung der Grundsteuer B um mehr als das Doppelte auf 1450 Punkte lehnt die BfB-Fraktion entschieden ab. Mit einem Steuersatz von 1450 Punkten wären wir an der Spitze der hessischen Kommunen bei der Grundsteuer B. Die Erhöhung würde bedeuten, dass die Miet-Nebenkosten sowohl für Eigentümer als auch Mieter weiter erhöht würden. Die Grundsteuer B wird von den Eigentümern auf die Mieter umgelegt. Aufgrund der hohen Mieten und der sehr hohen Nebenkosten in Bensheim schließen wir diesen Weg für uns als BfB-Fraktion ausdrücklich aus, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. 

Bensheim muß handeln um sein enormes Defizit bei der Gewerbesteuer von über 40 Millionen Euro auszugleichen und innerhalb von 5 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Stattdessen schlagen wir u. a. den Verkauf von Anteilen des GGEWs vor. Bensheim sollte bis auf 50,1 % der GGEW-Anteile verkaufen. Das wollen wir geprüft sehen. Der Verkauf könnte an die andere Kommunen, die bereits Miteigentümer am GGEW sind, erfolgen oder an die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), die Bensheim schon einmal in einer schwierigen finanziellen Situation durch den Kauf des Abwassernetzes geholfen hat, daran erinnert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Statt eines Kahlschlags der auch die Vereine, der soziale, sportliche, Umweltaktive und kulturelle Bereiche treffen wird, plädieren wir dafür, dass neben dem Verkauf von GGEW-Anteilen folgende Maßnahmen endlich angegangen werden:

1.        Beschluß über eine Stellenbesetzungssperre. Bei notwendigen Ausnahmen kann der Magistrat eine Besetzung begründet beschließen. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit schon mal erfolgreich durchgeführt. Da war die Situation bei weitem nicht so belastet. 

2.        Verkauf einzelner Gebäude und Grundstücke, beispielweise Rodensteinstraße 8 und das Hoffart-Gelände. Die hauptamtlichen Dezernentinnen sollten die Fraktionsvorsitzenden einladen um über weitere Gebäude zu sprechen, die verkauft werden sollten. 

3.        Wir erwarten Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zur Absenkung von Kosten führen. Beispielweise könnte die Stadtverwaltung Bensheim das Vergabeverfahren für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge kleinerer Kommunen übernehmen. Auch die Übernahme der Aufgaben des Bauamtes einer kleineren Kommune wäre denkbar. 

4.        Welche Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung können entfallen. Eine Aufgabenkritik halten wir für erforderlich. Dazu wird die Kompetenz der Teams innerhalb der Stadtverwaltung benötigt.

Wir werden einen Änderungs-Antrag stellen und die Verwaltungsvorlage mit der Erhöhung auf 1450 Punkte bei der Grundsteuer B von der Tagesordnung der Gremien im November 2024 zu nehmen. Unser Ziel ist es, dass mit den oben aufgeführten Punkten die extreme Erhöhung der Grundsteuer B entfällt, informiert die BfB-Fraktion. Der hauptamtliche Magistrat muß seine Hausaufgaben machen bevor an Steuererhöhungen zu denken ist.

BfB-Fraktion: Sparkasse wird für Belebung in Innenstadt sorgen – KITA in der Rheinstraße soll mehrgeschossig werden

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für
Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 29. Oktober 2024 um 18.00 Uhr per
Video-Konferenz statt. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der enorme Einbruch
bei der Gewerbesteuer, der Nachtragshaushalt 2024 und weitere aktuelle
kommunale Themen, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB. 

Die Eröffnung der sanierten Hauptstelle der Sparkasse am Bahnhof am Mittwoch, den 30.
Oktober 2024 (Weltspartag) ist ein positives Zeichen für die Innenstadt.
Nach vielen negativen Nachrichten ist die Eröffnung der
Sparkassenhauptstelle am Bahnhof und die Konzentration der Stadtbibliothek
auf die Alte Gerberei zwei gute Nachrichten, die für Belebung und Nachfrage
in der Innenstadt sorgen werden, ist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel
sicher. Die BfB-Fraktion hat sich von Beginn der Diskussion für eine
Sanierung des markanten Sparkassengebäudes und gegen einen Neubau auf der
grünen Wiese ausgesprochen. 

Der Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in der Rheinstraße ist ein
weiteres kommunales Thema das zur Entscheidung ansteht. Wir vermissen in der
Verwaltungsvorlage die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung. Dieser Beschluss lautet u.a.: „Bevor eine
Projektvorlage erstellt und die Detailplanung beauftragt werden, sind der
Stadtverordnetenversammlung die Rahmenbedingungen – insbesondere betreffend
zwei- oder dreistöckige mehrstöckige Bauweise, energetische Standards,
Anforderung an Bauausführung, Ausstattung und Außengelände, sechs oder
sieben Gruppen, Raumprogramm, Ausschreibung bzw. Beauftragung der Planung –
zur Entscheidung vorzulegen.“  Mit einer mehrstöckigen Bauweise können auf
der Kindertagesstätte Wohnungen gebaut werden. Das würde zum Flächenschutz
einen wichtigen Beitrag leisten, meint dazu BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Bürger für Bensheim und Vernunft und Augenmaß bleiben am ThemaStadtbibliothek dran 

Bensheim. Mit dem Beschluß zum Umzug der Stadtbibliothek in die Alte
Gerberei sehen wir eine Stärkung der Innenstadt. Für uns ist es
entscheidend, daß die Stadt Bensheim aus dem Mietvertrag für das Gebäude
Schwanheimer Straße 151 herauskommt und wann endlich mit einer Eröffnung
der Stadtbibliothek in der Alten Gerberei zu rechnen ist. Wir bleiben am
Thema dran, stellen Yvonne Dankwerth für die Wählergemeinschaft BfB und Rolf
Kahnt für die Wählergemeinschaft VuA klar. 

In einer gemeinsamen Anfrage beider Fraktionen werden folgende Fragen an den
Magistrat gestellt:

1. In der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2024 wurde u. a.
beschlossen: „Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob der Mietvertrag (
in der Schwanheimer Straße 151 ) aufgelöst werden kann. Wir bitten um eine
Information, ob eine Lösung hierzu gefunden wurde bzw. ob eine
Lösungsmöglichkeit aus Sicht des Magistrats vorhanden ist.
2. Insgesamt stehen für den Umzug der Stadtbibliothek in die Alte
Gerberei 450.000 Euro zur Verfügung. Da dies die Summe für die Alte Gerberei
und die Schwanheimer Straße 151 betraf, bitten wir um Information, in
welcher Höhe mit Einsparungen gerechnet werden kann, da nur in die Alte
Gerberei umgezogen wird. 
3. Wie bewertet der Magistrat einen Leserbrief vom 15.10.2024 im BA zum
Thema Oberflächenwasser und Feuchtigkeit in der Alten Gerberei. 
4. Wann ist mit der Eröffnung der Stadtbibliothek in der Alten Gerberei
zu rechnen ? 

BfB-Themen: Kaufhaus Krämer, Liberalisierung der Kennzeichen undWohnraumversorgung 

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für
Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 22. Oktober 2024 ab 18.00 Uhr als
Video-Konferenz statt. 

„Wir beraten u. a. wie es bei dem ehemaligen Kaufhaus Krämer in der
Fußgängerzone weitergehen könnte. Auch ein Verkauf desAreals mit den bisher
erbrachten Architektenleistungen ist dabei denkbar. Bisher sind an Kosten
immerhin schon 2.077.000 Euro angefallen, diese Information erbrachte eine
Anfrage der BfB-Fraktion, die vom Magistrat beantwortet wurde. Auf unsere
Frage „Wird an einen Verkauf des ehemaligen Kaufhauses Krämer an einen
Investor gedacht ?“, erfolgte die Antwort: „Etwaige Möglichkeiten werden
derzeit in Betracht gezogen“, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Das Thema „Kennzeichenliberalisierung“ ( der BA berichtete) wird in der
Fraktionssitzung ebenfalls angesprochen. Kommunen mit über 20.000 Einwohnern
können eine mehr lokale Verortung über die Ortskennung auf den
Nummernschildern praktizieren. Für Bensheim würde sich das Nummernschild BEN
anbieten, meint dazu Stadtrat Andreas Born (BfB): „Mit der Einführung dieser
Möglichkeit sehen wir darin ein kostenloses Stadtmarketing“.

Am nächsten Dienstag beraten wir über Möglichkeiten, Wohnraum zu schaffen,
der bezahlbar ist und dabei möglichst geringe Umwelteingriffe verursacht.
Wir denken dabei beispielweise an die Umnutzung leerstehender Büros, die
Aufstockung von Wohngebäuden und an die Aufstockung von Nicht-Wohngebäuden
mit Wohnraum z. B. von Einkaufsmärkten etc.“. BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike
Vogt-Saggau nahm an einem Seminar zu diesem Thema teil und wird berichten.