BfB lehnt Ausweisung von 22 ha neuer Wohngebiete ab !

Bensheim. Zu ihrer nächsten Fraktionssitzung trifft sich die BfB-Fraktion am Dienstag, den 8. April 2025 um 19.30 Uhr. Im Mittelpunkt der Sitzung werden Vorschläge zum Verkauf städtischer Immobilien stehen und das Thema Regionalplanentwurf, der für Bensheim weitere 22 ha Wohnfläche ausweisen soll. 

Für uns ist jetzt schon klar: wir werden uns gegen die Südstadt in Bensheim ebenso wehren wie die weitere Bebauung zwischen Auerbach und Zwingenberg. Wir setzen uns für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und Naherholungsgebiete ein und wollen damit die Lebens- und Umweltqualität der hier lebenden Menschen erhalten“, betonen die BfB-Stadtverordneten Franz Apfel und Barbara Ottofrickenstein-Ripper. 

Neben dem Verlust von Lebens- und Umweltqualität bedeuten neue Wohngebiete ebenfalls neue Kindertagesstätten und andere teure Strukturen, die finanziell auf Jahre aufgrund der finanziellen Situation unserer Stadt nicht zu bezahlen sind, darauf weist Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB hin. 

Die Umwandlung des Firmengeländes Sanner in Auerbach in Wohngebiet und nicht störendes Kleingewerbe unterstützen wir. Dieses Gelände ist bereits bebaut, informiert Andreas Born, der die BfB im Magistrat der Stadt Bensheim vertritt.

Inormationsveranstaltung der BfB: Auf dem Weg zum unabhängigen Zwischenlager

Gemeinsame Informationsveranstaltung in Bensheim: BGZ-Standortkommunikatorin Dr. Genevieve Mulack, Sprecher der AG „Sicheres Zwischenlager Biblis“ Rainer Scheffler und Dirk Jonas Leiter des Zwischenlager Biblis (BGZ, von links). Foto: © Pressdienst BGZ

BIBLIS / BENSHEIM. – Über die Entkopplung des Lagerbetriebs vom Kernkraftwerk Biblis informierte die BGZ bei einer gemeinsamen Veranstaltung der AG „Sicheres Zwischenlager Biblis“ und der Wählergemeinschaft „Bürger für Bensheim”. 

Die Planungen zum unabhängigen Zwischenlagerbetrieb unterstützen dabei die zukünftige Nutzung des Kraftwerksgeländes.

Für die organisatorische, bauliche und personelle Entkopplung investiert die BGZ umfangreich in den Standort. Viele Baumaßnahmen, etwa ein neuer Sicherungszaun oder auch eine eigene Strom- und Wasserversorgung, sind bereits umgesetzt. Eine eigene Straßenzufahrt wird erbaut und eine Photovoltaikanlage errichtet. 

„Ein Meilenstein in diesem Zusammenhang war das Richtfest des neuen Wach- und Funktionsgebäudes,“ berichtete BGZ-Standortkommunikatorin Dr. Genevieve Mulack. 

Dass das Zwischenlager künftig autark betrieben wird, begünstige die Pläne, das Kraftwerksgelände anderweitig zu nutzen. So sorge die separate Zufahrt zum Zwischenlager für eine weitere räumliche Trennung. 

Der Sprecher der AG Rainer Scheffler lobte die gute Zusammenarbeit: „Die regelmäßige und transparente Kommunikation der BGZ ist ein Mehrwert für die Zusammenarbeit. Dies ist vor dem Hintergrund des Zeithorizonts bei der Endlagersuche besonders wichtig.“ 

Die BGZ ist seit der AG-Gründung fester Bestandteil und informiert hier regelmäßig über aktuelle Vorhaben am Standort.

BfB für die Erweiterung des EDEKA-Nahversorgers in Auerbach

Bensheim. Zu ihrer nächsten Fraktionssitzung trifft sich die BfB-Fraktion am Dienstag, den 1. April 2025 um 18.00 Uhr. Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung und um Einnahmeverbesserungen und Sparvorschläge im Rahmen der extrem schlechten Haushaltslage, informiert BfB-Sprecherin Yvonne Dankwerth. 

„Die Erweiterung des EDEKA-Nahversorgers in Auerbach wird von uns unterstützt. Der Markt soll von 1500 qm auf 2500 qm Verkaufsfläche vergrößert werden. Im Obergeschoss sollen Büros, Wohnungen und Praxen entstehen“, unterstützt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper das Konzept. 

Die Erhöhung der Grundsteuer B zur Finanzierung des städtischen Haushaltes in Höhe von 1275 Punkten gehen wir nicht mit. Bei uns ist bei 1000 Punkten aufgrund der derzeitigen Finanzsituation Schluß. Wir bedauern, dass die Beratung des städtischen Haushaltes wegen erneuter Gewerbesteuerrückzahlungen in Millionenhöhe verschoben wurde. Wir sind jetzt bei Ende März und vor Juni werden wir keinen Haushaltsplan für die Stadt Bensheim haben. Bensheim muß einschneidende Sparmaßnahmen verabschieden und diese Erkenntnis lässt sich nicht auf den St. Nimmerleins-Tag verschieben, darauf weist BfB-Stadtverordnete Franz Apfel hin. 

Wir unterstützen die Aufnahme eines Liquiditätskredits durch die Stadt Bensheim. Eine Ausschüttung der Sparkasse wäre in dieser besonderen Situation ebenso wichtig wie eine teilweise Kapitalausschüttung durch die städtische MEGB. An einschneidenden Sparmaßnahmen und Strukturänderungen kommen wir aber nicht herum, darauf macht die BfB-Fraktion aufmerksam.

Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ 

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                           23. März 2025 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über das Parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer,

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 03. April 2025.

Wünschenswert ist, wenn sich die im HFA bzw. in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Fraktionen unserem Änderungsantrag anschließen, so dass eine gemeinsame Vorgehensweise aller Fraktionen gewahrt bleibt. Wir bieten allen Fraktionen ausdrücklich eine gemeinsame Antragsstellung an.

BfB Fraktion                               VuA Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend ab 1. Januar 2025 auf 1.000 Punkte festgesetzt.“

Begründung:

Die gegenwärtig extrem ungünstige finanzielle Situation der Stadt Bensheim erfordert ein rasches und zielorientiertes Handeln. Die Fraktionen BfB und VuA sind der Auffassung, dass deshalb die Grundsteuer B erhöht werden muss. Ein eventuell weiteres Hinausschieben der notwendigen Erhöhung der Grundsteuer B ist unserer Überzeugung nach nicht zu verantworten.

Bei unserer, von BfB und VuA vorgesehenen Zahl der „1.000 Punkte Erhöhung“ der Grundsteuer B sind wir davon ausgegangen, dass uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weiteren, konkreten Zahlen über die letzte finanzielle Entwicklung der Stadt vorgelegt wurden. 

Jedoch sind wir bei unserem Vorschlag auf 1.000 Punkte überzeugt, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bensheim vermitteln zu können, dass einerseits eine Erhöhung der Grundsteuer B unvermeidlich sein wird, diese sich andererseits dennoch in einem moderateren, eher verträglichen Rahmen bewegt. 

Unabhängig dessen ist unser Antrag, die Grundsteuer B auf 1.000 Punkte zu erhöhen, einer nicht weniger eindrucksvollen Überlegung geschuldet: Wir vermitteln dem Land Hessen und dem Kreis Bergstraße ein unmissverständliches Signal, dass wir mit dieser Maßnahme in Kooperation mit den Aufsichtsbehörden die Zielsetzung verfolgen, die gegenwärtig sich extrem entwickelnde finanzielle Schieflage Bensheims in den Griff zu bekommen. Andere noch zu treffende Maßnahmen unterstützen diese Zielsetzung. Wir betrachten unseren Vorschlag als einen ersten, positiven Lösungsansatz zur Bewältigung der inzwischen äußerst angespannten, finanziellen Situation Bensheims.

Der in Aussicht gestellte Liquiditätskredit in Höhe von 10 Mio € wird allein die Liquidität der Stadt Bensheim wahrscheinlich nicht absichern können. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.000 Punkte auch sinnvoll. 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

BfB und VuA: zukünftige baulichen Entwicklungen und kommunale Haushaltskrise

Bensheim. In einer gemeinsamen Sitzung befassten sich die Fraktionen von Bürger für Bensheim (BfB) und Vernunft und Augenmaß (VuA) mit zukünftigen baulichen Entwicklungen und der kommunalen Haushaltskrise. Dabei nahm das Thema „Wertabschöpfung“ einen wichtigen Bestandteil der Beratung ein, informierten die beiden Faktionsvorsitzenden Franz Apfel (BfB) und Rolf Kahnt (VuA).

Barbara Ottofrickenstein-Ripper ( BfB) und Matthias Penteker (VuA) schlugen folgenden Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2025 vor:

„Der Magistrat wird beauftragt, ab sofort eine angemessene Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit den Eigentümern bzw. den Investoren von Grundstücken heraus zu handeln und in städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB abzusichern.“

Bei anstehenden Bebauungsplänen – wie beispielweise der Firma Sanner oder auch bei „Thermoplastik“ oder dem ehemaligen CBM-Grundstück – wird beispielweise ein Firmengrundstück mit rund 200 Euro pro qm in eine Wohnbaufläche mit ca. 700 Euro der qm umgewandelt. Bei dem ehemaligen CBM-Grundstück wird ein Großteil der Fläche von 3,- bis 5,-€/m² Wert ebenfalls in ca. 700,- €/m² aufgewertet.

Uns geht es nicht nur um die ca. 30 % Flächenanteil nach § 58 BauGB, sondern um eine angemessene Wertabschöpfung durch die Kommune für ihre vielfältigen Aufgaben die sie für Ihre Bürger erbringt, darauf weisen BfB und VuA in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung hin. 

Für die Entwicklung von Wohnbaugebieten hat sich inzwischen ein Abschöpfungsanteil von bis zu 50% entwickelt, wobei wir 40 – 45 % für durchaus angemessen hielten.

Das „Thermoplastik“- Gelände bietet sich für Kleingewerbe an. Beim „Sanner“- Areal könnte ein Teil der Fläche zur Um- und Ansiedlung von geräuscharmes, nicht störendes Kleingewerbe vorgesehen werden. 

Auf dem Sanner-Gelände könnte dort auch die sehr beengte Freiwillige Feuerwehr Auerbach einen verkehrlich gut gelegenen neuen Standort finden, argumentiert Stadtrat Andreas Born, der die BfB im Magistrat der Stadt vertritt.

Fraktionen BfB und VuA :

„Erhöhung der GGEW-Servicepauschale nicht auf sich beruhen lassen!“

Wie die Fraktionsvorsitzenden von BfB und VuA, Franz Apfel und Rolf Kahnt, verlautbaren lassen, werden beide Fraktionen mit ihrer Kritik an der erfolgten Erhöhung der GGEW-Servicepauschale, dem Grundpreis für Wasser, nicht lockerlassen. Bekanntlich erhöhen sich die Gebührenbescheide über Wasser innerhalb nur eines Jahres von 2023 auf 2024 um 300 Prozent. In Zahlen ausgedrückt, so kritisieren BfB und VuA, sei die Gebührenerhöhung von 36,00 € auf 108,00 € für einen Service, der lediglich die Vorhaltung, Ablesung oder Abrechnung vorsehe, innerhalb eines Jahres völlig überzogen. So nähme die Kundschaft beispielsweise Ablesungen bereits selbst vor, da gäbe es gar nichts mehr zu berechnen. „Wir halten eine Gebührenerhöhung wie diese nach wie vor für ungerechtfertigt, nicht kundenfreundlich und unsozial.“

Beide Fraktionen betonen mit Nachdruck, sich auch nicht mit einer im BA vom 6.3.25 veröffentlichten Erklärungen der GGEW zufrieden geben zu wollen.  Apfel und Kahnt lehnen unisono neben der Gebührenerhöhung insgesamt die Vorgehensweise der GGEW ab. Sie argumentiere, man habe die Servicepauschale schließlich seit 2004 nicht mehr angepasst. Hellhörig werde man, wenn die GGEW angeblich „die in den letzten 20 („sic“ die Fraktionen) Jahren gestiegenen Material- und Baukosten“ ins Feld führe. Wenn dem so wäre, dann müsse sich die GGEW berechtigte Vorwürfe gefallen lassen, weshalb sie ihre Verbraucher nicht viel früher als lediglich zum Ende des Jahres 2023 über ihre „Preisanpassung“ unterrichtet habe.

„Offenbar waren aus GGEW-Sicht zumindest über einen sehr langen Zeitraum von mindestens anderthalb Jahrzehnten keine Anpassungen erforderlich, sonst hätte es freilich Erhöhungen gegeben“, kritisieren beide Fraktionen.  „Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise versuche die GGEW im Nachhinein ihre in unseren Augen unerträgliche Erhöhung auf 300 Prozent zu rechtfertigen“, ergänzt Fraktionskollege Matthias Penteker. Zudem seien es beim angeführten Zeitraum „der letzten 20 Jahre“ aus dem Zusammenhang gerissene und wenig plausible Behauptungen der GGEW, wenn angeblich nun Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank, der Ukraine-Krieg oder angebliche Lieferengpässe dafür herhalten müssen, um unternehmerische Versäumnisse der GGEW zu kaschieren. Auch die GGEW wisse nur zu gut, dass es sich bei diesen Entwicklungen lediglich um Entwicklungen um einen Zeitraum der letzten vier, jedoch nicht um 20 Jahre handele, betonen BfB und VuA.

Schließlich kritisieren die Fraktionskolleginnen Vogt-Saggau und Ottofrickenstein-Ripper, wie sich die GGEW über vorliegende Beschwerden von Kunden verhalte.  Beiden Fraktionen vorliegende Einwände und Vorschläge von Kunden der GGEW würden nicht ernst genommen, man nähme sie nicht beim Wort. Die GGEW würde lediglich „um Verständnis für die Erhöhung der Servicepauschale bitten“. In einer Beschwerde werde nachdrücklich kritisiert, dass die GGEW die Kosten einseitig auf die Verbrauchserfassungseinrichtung, auf die Abrechnungsstelle, geschlagen habe. Das bedeute, dass beispielsweise Großverbraucher in einem Hochhaus mit demselben Betrag wie Kleinstverbraucher in Einfamilienhäusern beschieden werden, und die Erhöhung der Pauschale völlig unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch erhoben werde. Bei Kleinverbrauchern komme es daher durchaus vor, so die Beschwerden, dass die Servicepauschale   deutlich über den Kosten für die eigentlichen Wasserverbräuche lägen. Die Fraktionen BfB und VuA schließen sich dieser Auffassung an und beklagen abschließend, dass die Erhöhung der Pauschale auch als unsozial eingestuft werden müsse.

Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                                                        Bensheim, den 18. März 2025 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2025.

Viele Grüße

BfB-Fraktion                      VuA-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird rückwirkend von 390 % auf 400 % erhöht.“

Kurzbegründung:

Aufgrund der extremen Finanzsituation sind die Fraktionen von BfB und VuA der Auffassung, dass auch die Gewerbesteuer erhöht werden muß. 

Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer bis zu 400 % belastet Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht, da bei diesen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Hebesatzpunkten in voller Höhe die tarifliche Einkommensteuer mindert (§ 35 EStG), siehe Präsentation Kommunalberatung.

BfB: Haushaltsthemen stehen im Mittelpunkt !

Bensheim. Zu ihrer nächsten Fraktionssitzung trifft sich die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Dienstag, den 18. März 2025 um 18.00 Uhr. Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Vorbereitung der Haushaltsklausur der BfB-Fraktion, die am 21. März stattfinden wird, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB.

Wir werden über unsere Vorschläge für Kürzungen im Haushalt und für Einnahmeverbesserungen beraten. Die Themen MEGB-Darlehensrückzahlung, Teil-Verkauf GGEW-Anteil, Kürzung freiwilliger Leistungen, Verkauf einiger Gebäude, Einführung der Zweitwohnsteuer, Kürzungen im Personalkostenbereich und bei den Sachkosten stehen u. a. zur Beratung an, darauf weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin. 

Zum Thema Rückzahlung des MEGB-Darlehens hatte die BfB-Fraktion bereits im Jahr 2014 einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung gestellt. Wir wurden informiert, dass dann Steuern anfallen würden und haben daraufhin den Antrag zurückgezogen. Mit einer Anfrage für die nächste Stadtverordnetenversammlung wollen wir klären ob sich an der Sach- und Rechtslage sich etwas geändert hat, informiert BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper. 

Wir beraten ebenfalls über die Aussetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Laufbahnsanierung im Weiherhausstadion. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt 2025 beschließen zu können müssen wir u. a. die Investitionen deutlich reduzieren. Wir unterstützen deshalb die Verwaltungsvorlage, die eine Aussetzung der Laufbahnsanierung aufgrund der kritischen Haushaltslage vorsieht. Dadurch werden zunächst 1,6 Mio Euro eingespart, erklärt Andreas Born, der sdie BfB im Magistrat der Stadt vertritt. 

Wir kritisieren, dass im Haushaltsentwurf für 2025 ein Pauschalansatz für Grunderwerb und Vorratskäufe in möglichen Entwicklungsbereichen in Höhe von 230.000 Euro eingeplant sind. Bensheim soll also immer weiter wachsen mit der entsprechenden kostspieligen Bereitstellung von Infrastrukturen. Diesen Weg gehen wir nicht mit, kündigt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau an.

BfB-Fraktion für Fortsetzung der Ferienspiele

Bensheim. Wir setzen uns für die Beibehaltung der Ferienspiele der Stadt Bensheim ein. Im letzten Jahr nahmen 334 Kinder an den 14tägigen Ferienspielen der Stadt Bensheim teil. Für Familien, die erwerbstätig sind, sind die Ferienspiele wegen der Betreuung ihrer Kinder in der schulfreien Zeit ganz wichtig, stellt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper fest. 

Bensheim steckt in einer finanziell noch nie dagewesenen finanziellen Krise. „Wir appellieren an Bensheimer Unternehmen, eine zweckgebundene Spende für die Durchführung der diesjährigen Ferienspiele zu leisten“, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB-Fraktion hat das Ziel die Grundsteuer B deutlich unter die 1000 Punkte zu senken !

Bensheim. Zu ihrer nächsten Fraktionssitzung trifft sich die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) diesmal am Montag, den 24. Februar 2025 bereits um 17.00 Uhr zur Video-Konferenz. 

Im Mittelpunkt stehen die Themen Nachbereitung der Stadtverordnetenversammlung und Beratung über den von Frau Bürgermeisterin Klein als Finanzdezernentin eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und hier insbesondere über den vorgeschlagenen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 1275 Punkten. Der Hebesatz wurde zwar deutlich von 1740 Punkten auf 1275 Punkte gesenkt. Bei der Beratung des Entwurfes wollen wir sehr deutlich machen, dass die Grundsteuer B weiter sehr deutlich nach unten gesenkt werden kann und muß, macht BfB-Stadtverordneter Franz Apfel deutlich. 

Gemeinsam mit möglichst allen anderen Fraktionen in der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung müssen wir den Haushalt unserer Stadt sanieren. Das geht nicht ohne einschneidende Maßnahmen, stellt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper fest.

Wir denken an die bereits jetzt sehr hohen Belastungen für Eigentümer, Mieter und Gewerbebetriebe. Da müssen wir gemeinsam dran um die Belastungen durch die Grundsteuer B weiter zu reduzieren. Unser Ziel ist es deutlich unter die 1000 Punkte zu kommen, macht BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau klar.