Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ 

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                           23. März 2025 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über das Parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer,

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 03. April 2025.

Wünschenswert ist, wenn sich die im HFA bzw. in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Fraktionen unserem Änderungsantrag anschließen, so dass eine gemeinsame Vorgehensweise aller Fraktionen gewahrt bleibt. Wir bieten allen Fraktionen ausdrücklich eine gemeinsame Antragsstellung an.

BfB Fraktion                               VuA Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend ab 1. Januar 2025 auf 1.000 Punkte festgesetzt.“

Begründung:

Die gegenwärtig extrem ungünstige finanzielle Situation der Stadt Bensheim erfordert ein rasches und zielorientiertes Handeln. Die Fraktionen BfB und VuA sind der Auffassung, dass deshalb die Grundsteuer B erhöht werden muss. Ein eventuell weiteres Hinausschieben der notwendigen Erhöhung der Grundsteuer B ist unserer Überzeugung nach nicht zu verantworten.

Bei unserer, von BfB und VuA vorgesehenen Zahl der „1.000 Punkte Erhöhung“ der Grundsteuer B sind wir davon ausgegangen, dass uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weiteren, konkreten Zahlen über die letzte finanzielle Entwicklung der Stadt vorgelegt wurden. 

Jedoch sind wir bei unserem Vorschlag auf 1.000 Punkte überzeugt, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bensheim vermitteln zu können, dass einerseits eine Erhöhung der Grundsteuer B unvermeidlich sein wird, diese sich andererseits dennoch in einem moderateren, eher verträglichen Rahmen bewegt. 

Unabhängig dessen ist unser Antrag, die Grundsteuer B auf 1.000 Punkte zu erhöhen, einer nicht weniger eindrucksvollen Überlegung geschuldet: Wir vermitteln dem Land Hessen und dem Kreis Bergstraße ein unmissverständliches Signal, dass wir mit dieser Maßnahme in Kooperation mit den Aufsichtsbehörden die Zielsetzung verfolgen, die gegenwärtig sich extrem entwickelnde finanzielle Schieflage Bensheims in den Griff zu bekommen. Andere noch zu treffende Maßnahmen unterstützen diese Zielsetzung. Wir betrachten unseren Vorschlag als einen ersten, positiven Lösungsansatz zur Bewältigung der inzwischen äußerst angespannten, finanziellen Situation Bensheims.

Der in Aussicht gestellte Liquiditätskredit in Höhe von 10 Mio € wird allein die Liquidität der Stadt Bensheim wahrscheinlich nicht absichern können. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.000 Punkte auch sinnvoll. 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

BfB und VuA: zukünftige baulichen Entwicklungen und kommunale Haushaltskrise

Bensheim. In einer gemeinsamen Sitzung befassten sich die Fraktionen von Bürger für Bensheim (BfB) und Vernunft und Augenmaß (VuA) mit zukünftigen baulichen Entwicklungen und der kommunalen Haushaltskrise. Dabei nahm das Thema „Wertabschöpfung“ einen wichtigen Bestandteil der Beratung ein, informierten die beiden Faktionsvorsitzenden Franz Apfel (BfB) und Rolf Kahnt (VuA).

Barbara Ottofrickenstein-Ripper ( BfB) und Matthias Penteker (VuA) schlugen folgenden Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2025 vor:

„Der Magistrat wird beauftragt, ab sofort eine angemessene Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit den Eigentümern bzw. den Investoren von Grundstücken heraus zu handeln und in städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB abzusichern.“

Bei anstehenden Bebauungsplänen – wie beispielweise der Firma Sanner oder auch bei „Thermoplastik“ oder dem ehemaligen CBM-Grundstück – wird beispielweise ein Firmengrundstück mit rund 200 Euro pro qm in eine Wohnbaufläche mit ca. 700 Euro der qm umgewandelt. Bei dem ehemaligen CBM-Grundstück wird ein Großteil der Fläche von 3,- bis 5,-€/m² Wert ebenfalls in ca. 700,- €/m² aufgewertet.

Uns geht es nicht nur um die ca. 30 % Flächenanteil nach § 58 BauGB, sondern um eine angemessene Wertabschöpfung durch die Kommune für ihre vielfältigen Aufgaben die sie für Ihre Bürger erbringt, darauf weisen BfB und VuA in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung hin. 

Für die Entwicklung von Wohnbaugebieten hat sich inzwischen ein Abschöpfungsanteil von bis zu 50% entwickelt, wobei wir 40 – 45 % für durchaus angemessen hielten.

Das „Thermoplastik“- Gelände bietet sich für Kleingewerbe an. Beim „Sanner“- Areal könnte ein Teil der Fläche zur Um- und Ansiedlung von geräuscharmes, nicht störendes Kleingewerbe vorgesehen werden. 

Auf dem Sanner-Gelände könnte dort auch die sehr beengte Freiwillige Feuerwehr Auerbach einen verkehrlich gut gelegenen neuen Standort finden, argumentiert Stadtrat Andreas Born, der die BfB im Magistrat der Stadt vertritt.

Fraktionen BfB und VuA :

„Erhöhung der GGEW-Servicepauschale nicht auf sich beruhen lassen!“

Wie die Fraktionsvorsitzenden von BfB und VuA, Franz Apfel und Rolf Kahnt, verlautbaren lassen, werden beide Fraktionen mit ihrer Kritik an der erfolgten Erhöhung der GGEW-Servicepauschale, dem Grundpreis für Wasser, nicht lockerlassen. Bekanntlich erhöhen sich die Gebührenbescheide über Wasser innerhalb nur eines Jahres von 2023 auf 2024 um 300 Prozent. In Zahlen ausgedrückt, so kritisieren BfB und VuA, sei die Gebührenerhöhung von 36,00 € auf 108,00 € für einen Service, der lediglich die Vorhaltung, Ablesung oder Abrechnung vorsehe, innerhalb eines Jahres völlig überzogen. So nähme die Kundschaft beispielsweise Ablesungen bereits selbst vor, da gäbe es gar nichts mehr zu berechnen. „Wir halten eine Gebührenerhöhung wie diese nach wie vor für ungerechtfertigt, nicht kundenfreundlich und unsozial.“

Beide Fraktionen betonen mit Nachdruck, sich auch nicht mit einer im BA vom 6.3.25 veröffentlichten Erklärungen der GGEW zufrieden geben zu wollen.  Apfel und Kahnt lehnen unisono neben der Gebührenerhöhung insgesamt die Vorgehensweise der GGEW ab. Sie argumentiere, man habe die Servicepauschale schließlich seit 2004 nicht mehr angepasst. Hellhörig werde man, wenn die GGEW angeblich „die in den letzten 20 („sic“ die Fraktionen) Jahren gestiegenen Material- und Baukosten“ ins Feld führe. Wenn dem so wäre, dann müsse sich die GGEW berechtigte Vorwürfe gefallen lassen, weshalb sie ihre Verbraucher nicht viel früher als lediglich zum Ende des Jahres 2023 über ihre „Preisanpassung“ unterrichtet habe.

„Offenbar waren aus GGEW-Sicht zumindest über einen sehr langen Zeitraum von mindestens anderthalb Jahrzehnten keine Anpassungen erforderlich, sonst hätte es freilich Erhöhungen gegeben“, kritisieren beide Fraktionen.  „Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise versuche die GGEW im Nachhinein ihre in unseren Augen unerträgliche Erhöhung auf 300 Prozent zu rechtfertigen“, ergänzt Fraktionskollege Matthias Penteker. Zudem seien es beim angeführten Zeitraum „der letzten 20 Jahre“ aus dem Zusammenhang gerissene und wenig plausible Behauptungen der GGEW, wenn angeblich nun Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank, der Ukraine-Krieg oder angebliche Lieferengpässe dafür herhalten müssen, um unternehmerische Versäumnisse der GGEW zu kaschieren. Auch die GGEW wisse nur zu gut, dass es sich bei diesen Entwicklungen lediglich um Entwicklungen um einen Zeitraum der letzten vier, jedoch nicht um 20 Jahre handele, betonen BfB und VuA.

Schließlich kritisieren die Fraktionskolleginnen Vogt-Saggau und Ottofrickenstein-Ripper, wie sich die GGEW über vorliegende Beschwerden von Kunden verhalte.  Beiden Fraktionen vorliegende Einwände und Vorschläge von Kunden der GGEW würden nicht ernst genommen, man nähme sie nicht beim Wort. Die GGEW würde lediglich „um Verständnis für die Erhöhung der Servicepauschale bitten“. In einer Beschwerde werde nachdrücklich kritisiert, dass die GGEW die Kosten einseitig auf die Verbrauchserfassungseinrichtung, auf die Abrechnungsstelle, geschlagen habe. Das bedeute, dass beispielsweise Großverbraucher in einem Hochhaus mit demselben Betrag wie Kleinstverbraucher in Einfamilienhäusern beschieden werden, und die Erhöhung der Pauschale völlig unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch erhoben werde. Bei Kleinverbrauchern komme es daher durchaus vor, so die Beschwerden, dass die Servicepauschale   deutlich über den Kosten für die eigentlichen Wasserverbräuche lägen. Die Fraktionen BfB und VuA schließen sich dieser Auffassung an und beklagen abschließend, dass die Erhöhung der Pauschale auch als unsozial eingestuft werden müsse.

Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                                                        Bensheim, den 18. März 2025 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2025.

Viele Grüße

BfB-Fraktion                      VuA-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird rückwirkend von 390 % auf 400 % erhöht.“

Kurzbegründung:

Aufgrund der extremen Finanzsituation sind die Fraktionen von BfB und VuA der Auffassung, dass auch die Gewerbesteuer erhöht werden muß. 

Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer bis zu 400 % belastet Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht, da bei diesen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Hebesatzpunkten in voller Höhe die tarifliche Einkommensteuer mindert (§ 35 EStG), siehe Präsentation Kommunalberatung.

BfB: Haushaltsthemen stehen im Mittelpunkt !

Bensheim. Zu ihrer nächsten Fraktionssitzung trifft sich die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Dienstag, den 18. März 2025 um 18.00 Uhr. Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Vorbereitung der Haushaltsklausur der BfB-Fraktion, die am 21. März stattfinden wird, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB.

Wir werden über unsere Vorschläge für Kürzungen im Haushalt und für Einnahmeverbesserungen beraten. Die Themen MEGB-Darlehensrückzahlung, Teil-Verkauf GGEW-Anteil, Kürzung freiwilliger Leistungen, Verkauf einiger Gebäude, Einführung der Zweitwohnsteuer, Kürzungen im Personalkostenbereich und bei den Sachkosten stehen u. a. zur Beratung an, darauf weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin. 

Zum Thema Rückzahlung des MEGB-Darlehens hatte die BfB-Fraktion bereits im Jahr 2014 einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung gestellt. Wir wurden informiert, dass dann Steuern anfallen würden und haben daraufhin den Antrag zurückgezogen. Mit einer Anfrage für die nächste Stadtverordnetenversammlung wollen wir klären ob sich an der Sach- und Rechtslage sich etwas geändert hat, informiert BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper. 

Wir beraten ebenfalls über die Aussetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Laufbahnsanierung im Weiherhausstadion. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt 2025 beschließen zu können müssen wir u. a. die Investitionen deutlich reduzieren. Wir unterstützen deshalb die Verwaltungsvorlage, die eine Aussetzung der Laufbahnsanierung aufgrund der kritischen Haushaltslage vorsieht. Dadurch werden zunächst 1,6 Mio Euro eingespart, erklärt Andreas Born, der sdie BfB im Magistrat der Stadt vertritt. 

Wir kritisieren, dass im Haushaltsentwurf für 2025 ein Pauschalansatz für Grunderwerb und Vorratskäufe in möglichen Entwicklungsbereichen in Höhe von 230.000 Euro eingeplant sind. Bensheim soll also immer weiter wachsen mit der entsprechenden kostspieligen Bereitstellung von Infrastrukturen. Diesen Weg gehen wir nicht mit, kündigt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau an.

BfB-Fraktion für Fortsetzung der Ferienspiele

Bensheim. Wir setzen uns für die Beibehaltung der Ferienspiele der Stadt Bensheim ein. Im letzten Jahr nahmen 334 Kinder an den 14tägigen Ferienspielen der Stadt Bensheim teil. Für Familien, die erwerbstätig sind, sind die Ferienspiele wegen der Betreuung ihrer Kinder in der schulfreien Zeit ganz wichtig, stellt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper fest. 

Bensheim steckt in einer finanziell noch nie dagewesenen finanziellen Krise. „Wir appellieren an Bensheimer Unternehmen, eine zweckgebundene Spende für die Durchführung der diesjährigen Ferienspiele zu leisten“, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB-Fraktion hat das Ziel die Grundsteuer B deutlich unter die 1000 Punkte zu senken !

Bensheim. Zu ihrer nächsten Fraktionssitzung trifft sich die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) diesmal am Montag, den 24. Februar 2025 bereits um 17.00 Uhr zur Video-Konferenz. 

Im Mittelpunkt stehen die Themen Nachbereitung der Stadtverordnetenversammlung und Beratung über den von Frau Bürgermeisterin Klein als Finanzdezernentin eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und hier insbesondere über den vorgeschlagenen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 1275 Punkten. Der Hebesatz wurde zwar deutlich von 1740 Punkten auf 1275 Punkte gesenkt. Bei der Beratung des Entwurfes wollen wir sehr deutlich machen, dass die Grundsteuer B weiter sehr deutlich nach unten gesenkt werden kann und muß, macht BfB-Stadtverordneter Franz Apfel deutlich. 

Gemeinsam mit möglichst allen anderen Fraktionen in der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung müssen wir den Haushalt unserer Stadt sanieren. Das geht nicht ohne einschneidende Maßnahmen, stellt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper fest.

Wir denken an die bereits jetzt sehr hohen Belastungen für Eigentümer, Mieter und Gewerbebetriebe. Da müssen wir gemeinsam dran um die Belastungen durch die Grundsteuer B weiter zu reduzieren. Unser Ziel ist es deutlich unter die 1000 Punkte zu kommen, macht BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau klar.

STVV 20.2.2025 „Masterplan Klimaschutz „, Franz Apfel

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, 

der Masterplan Klimaschutz II ist ein unbezahlbares Wunschkonzert, dass sich 

selbst in guten Jahren finanziell nicht umsetzen ließe, geschweige denn in der 

Finanzsituation, in der wir gerade über mehrere Jahre sein werden.

Am 30. Oktober letzten Jahres fragte ich bei der Info-Veranstaltung der 

Wirtschaftsvereinigung Bensheim, ob das Papier auf Bensheim bezogen ist 

oder im Grunde bei jedem Auftrag in einer anderen Kommune leicht 

verändert überall präsentiert wird. Genauso diesen Eindruck muß man 

gewinnen, denn die besondere finanzielle Bensheimer Situation spielt bei 

diesem Papier keine Rolle. 

Ich nenne wirklich nur kurz einige Beispiele:

Der Masterplan geht auf Seite 38 davon aus, dass bis zum Jahr 2040  30 % 

der LKWs Wasserstoffbetrieben sein werden und dass 70 % Batteriebetrieben 

sein werden. Reines Wunschdenken. 

Oder bei dem Thema ÖPNV: Auf Seite 30 des Masterplans werden als 

Maßnahmen u. a. vorgeschlagen: Einführung neuer Buslinien, die Bensheim 

im Radius von 30 Km anfahren; Verdichtung des Busnetzes; Erhöhung der 

Buslinientaktung, Attraktive Tarifgestaltung. Das sind alles Punkte, die wir 

selbst bei guten Haushaltsjahren nicht umsetzen könnten.

Und dabei will ich es belassen, im Grunde zieht sich das durch jedes Kapitel. 

Meine Damen und Herren,

die Koalition hat einen Änderungs-Antrag eingereicht, den wir unterstützen.

Das sind Maßnahmen, die umsetzbar sind. 

Es gibt natürlich im Masterplan II auch andere Punkte, die kaum Geld kosten 

und für die Gesellschaft sinnvoll sind: ich nenne hier die Seite 42: 

„Wohnungstausch für Interessierte“, Alternative Wohnformen, 

Gemeinschaftliche Wohnprojekte, z. B. Thema Wohnen im Alter. Das ist 

sinnvoll, diese Ansätze zu verfolgen. 

Noch etwas zur Windenergie: für uns als Bürger für Bensheim ist es wichtig, 

dass es keine Windkraftanlagen in FFH-Gebieten gibt also nicht oberhalb von 

Gronau in den alten Buchenbeständen und nicht oberhalb von Hochstädten. 

Das lehnen wir ab, dass da Hektarweise Wald geopfert wird und dann 

kommen ja auch noch die Schneisen für die Zugangsstraßen. Das sind für uns 

NoGo-Standorte. 

Entscheidend wird sein, was jeweils konkret beschloßen wird und da hoffen 

wir natürlich, dass wir da was mit zu entscheiden haben werden.

Wichtig ist z. B. dass das Bauamt es erleichtert und ermöglicht, dass 

Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen gebaut werden dürfen. Da muß eine 

Änderung in Bezug auf die Bäume auf den Parkplätzen her. Da muß was 

passieren. Da geht es um bereits verbrauchte Fläche. Danke an das GGEW, 

dass hier vorbildlich voranging. 

Die BfB-Fraktion unterstützt den Änderungs-Antrag der Koalition.

STVV 20.2.2025 „Antrag der Grünen Parkraumbewirtschaftung“, Franz Apfel

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr 

geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

der Antrag der Grünen zur Parkraumbewirtschaftung ist wenige Tage vor der  

Bundestagswahl ganz schön mutig. Was Sie unseren Bürgerinnen und Bürgern 

und unseren Gästen, die für die Belebung unserer Fußgängerzone 

Voraussetzung sind, zumuten ist schon eine ausgewachsene Zumutung. 

Wenn man überlegt: starke Erhöhung der Grundsteuer B, extreme Erhöhung 

der Service-Pauschale beim GGEW und dann noch Verdoppelung der 

Parkgebühren, Parkgebühren nachts und am Wochenende, Abschaffung 

der Brötchentaste und weitere Nettigkeiten. 

Ihr Antrag ist ein Programm um Kunden vom Besuch der Fußgängerzone 

Abzuhalten und regelrecht zu vertreiben. 

Meine Damen und Herren, 

richtig ist folgendes: wir müssen auch die Parkgebühren maßvoll anheben. 

Mit Maßvoll haben ihre Vorschläge aber rein gar nichts zu tun. 

Wir beantragen deshalb zusammen mit der Fraktion VuA, dass wir ihren 

Antrag in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verschieben. 

Dort sollten wir klären ob wir gemeinsam einen Betrag finden um den die 

Parkgebühren erhöht werden können ohne der Fußgängerzone zu schaden.

Für uns ist es wichtig, dass wir an vielen Stellrädern Änderungen vornehmen 

um die Grundsteuer B sehr deutlich für unsere Bürgerinnen und Bürger von 

dem ursprünglich vorgesehenen Satz von 1740 Punkten zu reduzieren. Das ist 

notwendig und muß die oberste Priorität haben um den sozialen Frieden in 

unserer Stadt zu erhalten. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungs-Antrag.

STVV 20.2.2025 „Vorbereitung Wahl 1. Stadtrat/1. Stadträtin“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

wir haben heute 2 Anträge auf der Tagesordnung bei denen es bei beiden Anträgen um die Besetzung der Stelle der 1. Stadträtin bzw. 1. Stadtrates geht. 

Die Grünen beantragen die Wiederwahl der hauptamtlichen 1. Stadträtin Frau Rauber-Jung (CDU). Die Koalition aus CDU, SPD und FDP beantragt die Bildung eines Wahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl eines 1. Stadtrates/einer 1. Stadträtin. 

Die CDU-Fraktion hat sich somit gegen die Wiederwahl ihrer Parteikollegin Frau Rauber-Jung ausgesprochen. 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und FDP ist folgendes zum Thema 1. Stadtrat/1. Stadträtin geregelt:

Die CDU stellt weiterhin die Erste Stadträtin bzw. den Ersten Stadtrat. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass das Vorschlagsrecht für eine Wiederwahl oder für die Person zur Neubesetzung der Stelle bei der CDU liegt. Die vorgeschlagene Kandidatin bzw. der vorgeschlagene Kandidat wird von allen drei Koalitionspartnern gewählt werden.

Soweit der Koalitionsvertrag dazu.

Meine Damen und Herren,

die Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim ist an keinen Koalitionsvertrag gebunden. Wir werden die best qualifizierteste bzw. den best qualifiziertesten zur 1. Stadträtin bzw. zum 1. Stadtrat wählen ganz unabhängig davon welches Parteibuch der- bzw. diejenige besitzt.

Wir haben uns gegen eine unmittelbare Wiederwahl von Frau Rauber-Jung entschieden. Wir wollen uns aufgrund einer Auswahlmöglichkeit entscheiden können. Wir werden deshalb den grünen Antrag ablehnen und dem Koalitionsantrag zustimmen.

Geheime Wahlen sind in Bensheim bisher immer ein Risiko. Das haben die letzten geheimen Wahlen gezeigt. Und das bleibt auch nach der heutigen Wahl eine spannende Personalie. 

Meine Damen und Herren,

soll der neue 1. Stadtrat bzw. die neue 1. Stadträtin eine Fachfrau oder Fachmann aus dem Finanzbereich kommen oder wie bisher aus dem Baubereich. Für beides gibt es gute Argumente. Es wird spannend.