STVV 13.2.20, „Eckpunkte des städtebaulichen Wettbewerbs“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

im Koalitionsvertrag war der Neubau des Hauses am Markt das Vorzeigeprojekt der CDU und von Bürgermeister Richter.

Der  Abriss des Hauses am Markt, war nur in Verbindung mit einem Neubau in diesem Rahmen in der Koalition abgestim-mt. 

Als Bürgermeister Richter im August 2019 die Notbremse zog waren weder der Koalitionspartner eingebunden, noch die CDU. Hier ist ein beträchtlicher Vertrauens- und finanzieller Schaden entstanden. Aus meiner Sicht war die  Koalition danach angezählt und letztlich zum Scheitern verurteilt.

Die BfB-Fraktion hat sich in dieser schwierigen Situation konstruktiv eingebracht und den einzig möglich Weg skizziert: Bürgerbeteiligung mit dem Bürgernetzwerk, Bürgerversammlung, ergebnisoffener städtebaulicher Wettbewerb die erneute Bürgerversammlung bevor die städtischen Gremien entscheiden.

Beim „Marktplatz der Zukunft“ geht es jetzt nicht nur um die wunderbaren „Schorschblick“ sondern eben auch um eine vernünftige Nutzung durch alle Jahreszeiten und die Wirtschaftlichkeit.

Offen bleibt, wie ein Gebäude genutzt werden soll? Spielt das jetzt gar keine Rolle mehr? Wir alles dem Bürgermeisterwahlkampf untergeordnet? Der „Schorschblick“ als Wahlkampfthema?

In den Zeitungsveröffentlichungen, Gesprächen in der Stadt und im Bürgerforum wurde oft die Sichtbarkeit der Rosette bei der Kirche St. Georg benannt.

Niemals war da von der starren Festlegung auf die  Türen-bögen die Rede.

In der Verwaltungsvorlage sind ab S. 47 die Ansichten dargestellt und zeigen möglichen Höhenfestlegungen.

In jeder Variante sind die beiden Türme und die Rosette – je nach Standort- durchaus komplett zu sehen.

Durch die Festlegung in der Vorlage mit der Sichtbarkeit von mindestens 2/3 des oberen Bereichs der Türen wird auf der westlichen Seite eine einheitliche 2-geschossige Fassade von vorneherein ausgeschlossen.

Wir verweisen auf Seite 52 der Verwaltungsvorlage dort heißt es in der Zusammenfassung „Knapp die Hälfte der Besucherinnen des abschliessenden Dialogforums am 20.11.2019 votierte für ein Gebäude mit 2 Geschossen.

Kein halbes, nicht nur hinten an der Mauer, oder seitlich 2- geschossig, sondern ein kompletter Baukörper soll möglich sein! Keine zwanghaften Schrängen oder Versprünge. 

Diese Variante muß in den Ausschreibungsunterlagen zulässig sein. Das ist ebenfalls Bürgerwille. 

Unser oberstes Ziel ist die Belebung des Marktplatzes mit einem zentralen Gebäude, das eine flexible Nutzung zulässt. So schön der Schorschblick auch sein mag, zu einer Belebung des Platzes trägt er außerhalb der wichtigen Festivitäten in Bensheim nicht bei.

Alle klugen Kommentaren, die die Belebung durch ein Gebäude bezweifeln, sollen mal ihr Konzept auf den Tisch legen!

Wir waren von Anfang für eine offenes Wettbewerbsverfahren. Das sehen wir hier nicht gewährleistet.

Der Wettbewerb soll offen sein und so vielfältig wie möglich. Ein- oder 2-geschossig, der beste Entwurf soll gewinnen.

In den Vorlagen wurde schon viel zu viel festgelegt und die Freiheit der Ideenfindung schon von Vorneherein auf eine Lösung eingeengt!

Wir  werben um die Zustimmung unseres Antrages, eine rundum  2-geschossige Bebauung zuzulassen und die Festlegung der Türbogen aus den Wettbewerbsbedingungen herauszunehmen.

Weiterhin darum, eine Toilettenanlage an zentraler Stelle zu installieren, der Antrag von CDU und BfB.  

Dem Antrag der GLB, den gesamten Marktplatz zu betrachten stimmen wir zu, beim FWG-Antrag werden wir uns enthalten.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

BfB fordert ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb

Bensheim. Der Bürgerbeteiligungsprozess zu dem städtebaulichen Wettbewerb zur Gestaltung des Marktplatzes/Haus am Markt wurde von der Stadtverwaltung von Anfang an in die Richtung des von Bürgermeister Richter gewünschten späteren Ergebnisses gesteuert. Wir kritisieren diese Einengung und erinnern daran, dass dieser Prozess ergebnisoffen geführt werden sollte, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Wir bedauern, dass im Bürgerbeteiligungsprozess keine Abstimmung zu den drei möglichen Varianten durchgeführt wurde. Der Moderator vom Bürgernetzwerk ließ auf dem abschließenden Dialogforum mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Kolpinghaus doch wenigsten eine Abstimmung zu. Zitat aus der Zusammenfassung des Bürgernetzwerkes in der Verwaltungsvorlage:

„Knapp die Hälfte der Besucherinnen des abschließenden Dialogforums am 20. November 2019 votierten für ein Gebäude mit zwei Geschossen. Dafür gibt es unterschiedliche Beweggründe, wie bei vorausgegangenen Veranstaltungen des Bürgernetzwerkes zur Zukunft der Innenstadt immer wieder deutlich wurde:

Ø Ein Teil der Befragten stört sich an der Dominanz der Kirche als Sakralbau im Stadtbild und hält das empfundene optische und konfessionelle Übergewicht als unangemessen und unzeitgemäß.
Ø Andere wünschen sich vor allem mehr nutzbare Flächen in einem Neubau, als in einem eingeschossigen Gebäude untergerbacht werden können. Eine dritte Gruppe erachtet eine höhere Kubatur als notwendig, um einen an die historische Gebäudesituation angepassten östlichen Platzabschluss herzustellen.“ Zitat Ende.

Eine Abstimmung, ob die Fläche unbebaut bleiben sollte, wurde unterbunden. „Wir sind der Auffassung, dass an dieser Stelle ein bedeutendes Gebäude den Platz städtebaulich abschließen soll. Die Rosette muß zu sehen sein, damit kommen wir dem Wunsch vieler BensheimerInnen entgegen. Unser Schwerpunkt liegt in der Belebung des Marktplatzes und dem städtebaulichen Abschluss des Marktplatzes. Wir haben aber kein Problem damit, dass alle drei Varianten in einem städtebaulichen Wettbewerb dargestellt werden. Im Gegensatz zu CDU und SPD vertrauen wir auf das Urteil der Bensheimerinnen und Bensheimer, die ein Recht auf Auswahl und Vergleich haben müssen“, erklärt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Bürgermeister Richter und die CDU haben diese Chance, den städtebaulichen Wettbewerb zur Gestaltung des Marktplatzes auf eine breite Grundlage zu stellen, erneut verpasst. Wenn wir an die Vorgeschichte erinnern, so müssen wir anhand der Fakten feststellen, dass es keinerlei Verlässlichkeit und Geradlinigkeit bei den Verantwortlichen gibt: Millionen Euro wurden in den Sand gesetzt und die Bürgerbeteiligung auf den Kopf gestellt, stellt BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter fest.

Wir fordern die städtische MEGB und deren Geschäftsführer Helmut Richter auf, die Vertragsbestandteile des Mietvertrages mit dem Cafe Extra-Blatt offen zu legen. Die Bürger und die Stadtverordneten haben ein Recht darauf zu erfahren ob Mängel bei der Ausarbeitung des Vertrages vorliegen und ob dadurch gegebenenfalls Schadensersatzansprüche in bedeutender Höhe auf die Stadt zukommen, erklärt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Wir werden das Ergebnis (städtebaulicher Wettbewerb), auf das von vornherein hingesteuert wurde, jedenfalls nicht akzeptieren und werden uns weiter für einen Bürgerdialog stark machen, der diesen Namen tatsächlich verdient. Bei der Gestaltung unseres Marktplatzes – unserem zentralen Platz, der in die ganze Fußgängerzone positiv ausstrahlen muß – wird es zu Recht keine Ruhe in der Bürgerschaft geben, betont BfB-Stadtverordnete Ruth Wohland abschließend.

STVV 13.2.2020, „Alternative Hundekotbeutel“, Helmut Reuter

Sehr geehrter stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Herr Apfel, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

In den meisten Städten gibt es mittlerweile eine Plicht für Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Herrchen oder Frauchen müssen also bei jedem Gassi gang entsprechende Beutel mit sich führen
Üblicherweise werden dafür kleine Plastiktütchen genutzt, die in Drogerien und Supermärkten günstig erhältlich sind und von manchen Gemeinden sogar kostenlos ausgegeben werden Dies ist auch in Bensheim der Fall.
Diese herkömmlichen Hundekotbeutel haben jedoch einige Nachteile:

Zunächst sind die Tütchen Einwegprodukte:
Pro Jahr werden in Deutschland schätzungsweise 500 Millionen Beutel verbraucht – eine kaum vorstellbare Menge zusätzlichen Plastikmülls

Zur Herstellung der handelsüblichen Hundekotbeutel sind bis zu 50ml Erdöl und ein Chemiegemisch erforderlich.:
Gebrauchte Hundekotbeutel schaffen zudem oft nicht den Weg zum nächsten Mülleimer, sondern landen im nächsten Gebüsch. Die Plastiktüten sind aber leider nicht biologisch abbaubar und zersetzen sich durch äußere Einflüsse nur sehr sehr langsam So gelangt über einen längeren Zeitraum Mikroplastik in die Umwelt.
Da die Beutel nicht recyclebar sind, landen sie selbst bei ordnungsgemäßer Entsorgung vollständig im Restmüll und anschließend auf der Müllverbrennungsanlage.

Eine nachhaltigere Alternative wäre Papier bzw. Pappe.oder
feuchtigkeitsabweisende Bio-Kompostbeutel

In Bensheim wurden die ersten Hundebeutelstationen aus
Kartonage angeschafft. Aber die Hundehalter beschwerten sich hierzu beim Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung über die sehr umständliche Handhabung der Tüten.

So wurden bei der Anschaffung neuer Hundebeutelstationen diese wieder mit Plastik Tüten bestückt. Diese Tüten werden von den Hundehaltern gut angenommen.

Sollte ein Umstieg auf Feuchtigkeitsabweisende Bio-Kompostbeutel erfolgen, müssten auch alle aktuellen Ständer neu angeschafft werden

Für 2020 ist der komplette Vorrat an Hundekotbeuteln und Hundekotkartonagen (Alte Stationen) beim KMB eingelagert.  

Wir die BfB befürworten den Antrag die kostenlosen Stätischen Plastik-Hundekotspender der Umwelt zuliebe so schnell wie möglich diese mit feuchtigkeitsabweisende Bio-Kompostbeutel auszustatten.

Bensheim soll Austragungsort für Bundesliga-Handball-Spiele der Frauen bleiben !

Bensheim. Kann Bensheim weiter Austragungsort für die Bundesliga-Handball-Spiele der Frauen bleiben ? Diese Frage stand im Mittelpunkt der jüngsten BfB-Fraktionssitzung. Die Handball Bundesliga-Frauen (HBF) hat geänderte Voraussetzungen für die Hallen beschlossen, der BA berichtete darüber am 7.2.2020. Die Weststadt-Halle kann derzeit eine der Voraussetzungen nicht erfüllen: die Hallen müssen zwei Längstribünen vorweisen, darauf macht BfB-Stadtverordneter Franz Apfel aufmerksam.

„Das Thema muß in den drei Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Sportkommission sowie mit den Sportvereinen und gegebenenfalls Sachverständigen behandelt werden. Die BfB-Fraktion ist an einer gemeinsamen Antragsstellung für die Stadtverordnetenversammlung interessiert, informiert BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Wir haben folgenden Antrag eingereicht:

„1. Der Magistrat wird beauftragt, in einer Sondersitzung der drei Ausschüsse zusammen mit der Sportkommission, über die Änderungen bei den Hallenanforderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen zu informieren und mögliche Wege aufzuzeigen, wie Bensheim die Anforderungen der HBF erfüllen könnte. Der Magistrat wird beauftragt, Vertreter der betroffenen Sportvereine und, falls erforderlich, Sachverständige nach § 62 Abs. 6 HGO zu der Sitzung zuziehen. Die Sondersitzung der drei Ausschüsse und der Sportkommission soll vor der Sommerpause 2020 stattfinden.

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, welche finanziellen Aufwendungen für verschiedene Alternativen erforderlich sind um die neuen Hallenanforderungen der HBF zu erfüllen. Dabei ist darüber zu informieren, welche Fördermöglichkeiten von Kreisseite, Landesebene, Bundesebene und gegebenenfalls Europaebene sowie vom Landessportbund Hessen e. V. genutzt werden können. Das Thema Sponsoring ist hier ebenfalls zu klären.

„Der eingereichte Antrag ist selbstverständlich veränderbar. Bei einer gemeinsamen Antragsstellung werden wir unseren Antrag zugunsten eines gemeinsamen Antrages zurückziehen. Erklärt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„Wir wollen, dass die möglichen Alternativen aufgezeigt und die Fördermöglichkeiten auf allen Ebene abgeklärt werden. Auch das Thema Sponsoring, muß angesprochen werden. „Wir sind bereit an einem Strang zu ziehen, damit die Flames weiter in Bensheim spielen können“. Die Fakten müssen erhoben und breit diskutiert werden, erklärt BfB-Stadtrat Joachim Uhde abschließend.

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Zwingende Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgarage Beauner Platz“

BfB-Fraktion, 18. Februar 2020

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Zwingende
Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung
der Stadtverordnetenversammlung am 26. März zu setzen. Bitte leiten Sie
auch die drei beigefügten Bilder weiter. Danke !

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel, BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Im BA vom 12. Februar 2020 wurde von bereits vor vier Jahren als zwingend
festgestellten Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgarage Beauner Platz
geschrieben. Bereits 2010 ! wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Aus der
Anlage 13 zum Haushaltsplan 2020 geht aus dem Wirtschaftsplan der Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim mbH (MEGB) hervor, dass 4.324.218,65 Euro für sonstige Rückstellungen enthalten sind.

Wir fragen den Magistrat:

  1. A) Für welche Problemstellungen wurden 2020 Sonstige Rückstellungen
    im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ? 1 B) Wir bitten um Angabe in welcher Höhe Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten sind.
  2. Wann wurden erstmals Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der
    Tiefgarage Beauner Platz im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ?
  3. Wie konkret und durch welches Fach-Büro wurde die Höhe der Sonstigen
    Rückstellungen für die Sanierung der TG Beauner Platz ermittelt und wann erfolgte die Ermittlung der Höhe der Sanierungskosten für die TG Beauner Platz ?
  4. Mit welcher Kostensteigerung für die Sanierung der TG Beauner Platz
    ist aus heutiger Sicht zu rechnen ? Wir bitten um Angabe der Steigerung der Baukosten im Vergleich zur letzten Ermittlung der Sanierungskosten.
  5. Warum erfolgte die bereits vor vier Jahren als zwingend festgestellte
    Sanierung der TG Beauner Platz bisher nicht ? Was sind die konkreten Gründe?
  6. Warum wurde die Zeit nach dem Wechsel des Betreibers nicht für eine
    umfassende Sanierung genutzt?
  7. War einer der Gründe, warum der vorherige Betreiber der Tiefgarage
    (Q-Park) zum Jahresende 2019 gekündigt hatte, die fehlenden
    Sanierungsmaßnahmen?
  8. Sind gegebenenfalls weitere Einschränkungen bei der Benutzung der
    Tiefgarage zusätzlich zu der notwendigen Sanierung zu erwarten durch z. B. geänderte Brandschutzauflagen oder Belüftungskonzepte ? Werden diese beiden Themen im Sanierungskonzept behandelt und gelöst ?
  9. Wurde mit einem weiteren Eigentümer der TG Beauner Platz dazu Kontakt
    aufgenommen ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum nicht?
  10. Wann ist die umfassende Sanierung der TG Beauner Platz konkret
    vorgesehen ?

Antrag der BfB-Fraktion zum Thema“Änderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF) in Bezug auf neue Anforderung bei den Hallenspielstätten“

BfB-Fraktion
18.02.2020

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Änderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen (HBF) in Bezug auf neue Anforderung bei den Hallenspielstätten“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2020.

Sehr geehrter Herr Wetzel, sehr geehrte Damen und Herren,

bitte versenden Sie den Antragsentwurf an alle Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung sowie Stadtverordneten Dr. Tiemann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind an einer gemeinsamen Antragsstellung interessiert ! Der
eingereichte Antrag ist selbstverständlich veränderbar. Bei einer
gemeinsamen Antragsstellung können wir unseren Antrag zugunsten eines
gemeinsamen Antrages zurückziehen. Bitte informieren Sie uns ob Sie an einer
gemeinsamen Antragsstellung interessiert sind.

Viele Grüße

Franz Apfel, BfB-Fraktionsvorsitzender

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„1. Der Magistrat wird beauftragt, in einer Sondersitzung der drei
Ausschüsse zusammen mit der Sportkommission, über die Änderungen bei den
Hallenanforderungen bei der Handball Bundesliga-Frauen zu informieren und
mögliche Wege aufzuzeigen, wie Bensheim die Anforderungen der HBF erfüllen
könnte. Der Magistrat wird beauftragt, Vertreter der betroffenen
Sportvereine und, falls erforderlich, Sachverständige nach § 62 Abs. 6 HGO
zu der Sitzung zuziehen. Die Sondersitzung der drei Ausschüsse und der
Sportkommission soll vor der Sommerpause 2020 stattfinden.

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, welche finanziellen Aufwendungen für verschiedene Alternativen erforderlich sind um die neuen Hallenanforderungen der HBF zu erfüllen. Dabei ist darüber zu informieren, welche Fördermöglichkeiten von Kreisseite, Landesebene, Bundesebene und gegebenenfalls Europaebene sowie vom Landessportbund Hessen e. V. genutzt werden können. Das Thema Sponsoring ist hier ebenfalls zu klären.

Kurzbegründung:

Im BA vom 7. Februar 2020 wird über geänderte Hallenanforderungen bei der
Handball Bundesliga-Frauen berichtet. Die Weststadthalle erfüllt dabei
beispielweise nicht die zukünftige Voraussetzung von zwei Längstribünen. Wie
kann Bensheim in Zukunft Austragungsort für Spiele in der Handball
Bundesliga-Frauen bleiben ? Die möglichen Alternativen, auch unter dem
Gesichtspunkt der finanziellen Fördermöglichkeiten, sollen aufgezeigt
werden.

Sanierung Tiefgarage Beauner Platz notwendig

Bensheim. Mit der Situation in der Tiefgarage Beauner Platz und den
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen befasste sich die
Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB).
Bereits vor 4 Jahren waren als zwingend festgestellte Sanierungsmaßnahmen anden Magistrat gemeldet worden. Bereits 2010 wurde ein Sanierungskonzept für die Tiefgarage Beauner Platz erstellt, informiert BfB-Stadtverordneter
Norbert Koller.

Wir haben einen Fragenkatalog an den Magistrat eingereicht, der von der MEGB
beantwortet werden soll. Die Zeit des kostenlosen Parkens hätte die MEGB
nutzen müssen um größere Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, informiert
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel

Die insgesamt 10 Fragen der BfB-Fraktion:

  1. A) Für welche Problemstellungen wurden 2020 Sonstige Rückstellungen
    im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ? 1 B) Wir bitten um Angabe in welcher Höhe Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten sind.
  2. Wann wurden erstmals Sonstige Rückstellungen für die Sanierung der
    Tiefgarage Beauner Platz im Wirtschaftsplan der MEGB gebildet ?
  3. Wie konkret und durch welches Fach-Büro wurde die Höhe der Sonstigen
    Rückstellungen für die Sanierung der TG Beauner Platz ermittelt und wann erfolgte die Ermittlung der Höhe der Sanierungskosten für die TG Beauner Platz ?
  4. Mit welcher Kostensteigerung für die Sanierung der TG Beauner Platz
    ist aus heutiger Sicht zu rechnen ? Wir bitten um Angabe der Steigerung der Baukosten im Vergleich zur letzten Ermittlung der Sanierungskosten.
  5. Warum erfolgte die bereits vor vier Jahren als zwingend festgestellte
    Sanierung der TG Beauner Platz bisher nicht ? Was sind die konkreten Gründe?
  6. Warum wurde die Zeit nach dem Wechsel des Betreibers nicht für eine
    umfassende Sanierung genutzt?
  7. War einer der Gründe, warum der vorherige Betreiber der Tiefgarage
    (Q-Park) zum Jahresende 2019 gekündigt hatte, die fehlenden
    Sanierungsmaßnahmen?
  8. Sind gegebenenfalls weitere Einschränkungen bei der Benutzung der
    Tiefgarage zusätzlich zu der notwendigen Sanierung zu erwarten durch z. B. geänderte Brandschutzauflagen oder Belüftungskonzepte ? Werden diese beiden Themen im Sanierungskonzept behandelt und gelöst?
  9. Wurde mit einem weiteren Eigentümer der TG Beauner Platz dazu Kontakt
    aufgenommen ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum nicht?
  10. Wann ist die umfassende Sanierung der TG Beauner Platz konkret
    vorgesehen ?

BfB beendet Zusammenarbeit mit der CDU

Bensheim. Die CDU hat uns, nach dem Rausschmiss der Grünen Liste aus der bisher bestehenden Koalition, eine weitere gemeinsame Zusammenarbeit angeboten. Zwei Gespräche haben wir danach geführt . Leider mußten wir dabei einen weiteren Koalitionsbruch der CDU zur Kenntnis nehmen. Dass Veto-Recht bei Verwaltungsvorlagen laut bisherigen Koalitionsvertrag sollte uns nicht mehr zugestanden werden. Wir haben dieses Veto-Recht bisher nie angewandt. Für weitere Zusammenarbeit wird aber genau dieses Veto-Recht für uns von ganz entscheidender Bedeutung sein, z.B. in Bezug auf die Erhaltung des Naherholungsgebietes Südstadt und damit der Verhinderung eines neuen Stadtteiles mit ca. 1500 Einwohnern.

Verfälschung des Wählerwillens

Kein Veto-Recht heißt konkret folgendes: die CDU spricht mit uns über Themen und wenn wir uns nicht einigen, sucht sie sich einen anderen Partner für die Umsetzung. Das wird 100 % CDU-Politik und damit eine Verfälschung des Wählerwillens. Zur Erinnerung, die CDU hat bei der letzten Kommunalwahl nur rund 34 % bekommen.

Wer unter diesen Voraussetzungen meint, dass er beim städtebaulichen Wettbewerb für den Marktplatz auf sinnvolle Vorschläge der BfB, die aus dem Bürgerbeteiligungsprozess abgeleitet wurden, nicht einzugehen braucht, der zeigt, dass er uns nicht als Partner sondern allenfalls als Mehrheitsbeschaffer haben möchte.

Wir jedenfalls ziehen hier die Reißleine und machen deutlich, dass es mit uns als BfB keine 100 %-CDU-Politik geben wird, stellen die vier Sprecher der BfB Franz Apfel, Norbert Koller, Joachim Uhde und Dr. Ulrike Vogt-Saggau in einer gemeinsamen Pressemitteilung fest.

Verantwortung zu übernehmen war richtig !

Wir sind davon überzeugt, dass es eine richtige Entscheidung war, in die Koalition mit CDU und GLB einzutreten. Eine Koalition bedeutet immer auch Kompromisse zu schließen. Trotzdem konnten wir für uns und die Bürger und Bürgerinnen in Bensheim wichtige Erfolge erzielen: Der bisher unter CDU und GLB vernachlässigte soziale Wohnungsbau kommt deutlich voran, die Straßenbeiträge wurden ohne Erhöhung der Grundsteuer B abgeschafft, die Blühwiesen und Blühstreifen wurden sehr deutlich ausgeweitet, kein Einsatz von Glyphosat auf städtischen Pachtflächen, Herausnahme von zwei ökologisch bedeutenden Waldflächen aus der Bewirtschaftung – Erlachewäldchen und ein Teil des Schwanheimer Stadtwaldes -, Verbot sogenannter Schottergärten in den neuen Bebauungsplänen, Begrenzung der Vermarktung im Gewerbegebiet Stubenwald II auf 80 % der Fläche, kein weiterer Zubau im Anschluss an das Neubaugebiet In den Zeilbäumen Richtung Zwingenberg und vieles mehr.

Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich für das „Brücken bauen“ des amtierenden Bürgermeisters Rolf Richter, der oft gute Kompromisse gefunden hat. Auch das wollen wir nicht verschweigen.

Vertrauens- und finanzieller Schaden

Das gilt bis zur einsamen Nacht- und Nebel-Aktion des Bürgermeisters bei dem Haus am Markt. Hier wurde ein schwerer Vertrauensschaden bei beiden Koalitionspartnern verursacht. Und die CDU ? Macht jede Wendung mit. Der entstandene finanzielle Schaden ist bis heute nur im Ansatz sichtbar.

In dieser Situation hatten wir als BfB konstruktive Vorschläge in die Diskussion gebracht: Bürgerbeteiligung durch das Bürgernetzwerk, Bürgerversammlung, ergebnisoffener städtebaulicher Wettbewerb und erneute Bürgerversammlung bevor die kommunalen Gremien entscheiden. Gegen anfängliche Wiederstände wurde es schließlich genau so in der Koalition beschlossen.

Der einzige Fehler war, dass bei der Bürgerbeteiligung nicht nur das Bürgernetzwerk dabei sondern auch die Stadtverwaltung involviert war. So kam genau das Ergebnis heraus, das der Bürgermeister wollte: 2/3 der Türen von St. Georg sollten von der Hauptstraße aus zu sehen sein.

Ergebnisoffener Wettbewerb findet nicht statt

Anstatt eines ergebnisoffenen Wettbewerbs wurde der Bürgerwille auf den Kopf gestellt. So stellen wir uns Bürgerbeteiligung nicht vor. Es gab sehr wohl viele, die keine Bebauung dort wünschten und eine knappe Minderheit wünschte sich dort ein zweigeschossiges Gebäude. Diese Position vertritt die BfB-Fraktion, wir machen deutlich: bei einem zweigeschossigen Gebäude wäre die Rosette, die von vielen Leserbriefschreibern zu sehen gewünscht war, sichtbar. Das ist „Schorschblick“ genug. Für uns steht die Belebung des Marktplatzes im Mittelpunkt bei deren Planung die CDU und ihre Hauptamtlichen bisher alle krachend gescheitert sind und versagt haben. Und viele Millionen auszugeben für den Bau eines Gebäudes in dem ein Cafe und eine barrierefreie Toilette untergebracht sind ist auch für die Bürgerschaft schwer vermittelbar. Das ursprüngliche Konzept des Bürgermeisters war richtig: hier muß ein bedeutendes Gebäude hin allerdings kleiner als bisher geplant, mit einem attraktiven Cafe zur Belebung des Marktplatzes und das Familienzentrum bzw. ein Mehrzweckraum wären hier ebenfalls eine sehr gute Wahl gewesen.

Chance zur Befriedung erneut vertan

22 Stadtverordnete aus CDU und SPD haben die vorgegeben Eckpunkte für den städtebaulichen Wettbewerb abgesegnet. Eine aus Sicht der BfB unzulässige Ausgrenzung und Verengung auf ein Gebäude mit einem Stockwerk. Wer gute Argumente hat, der kann sich dem Wettbewerb mit verschiedenen Bebauungsmöglichkeiten stellen! CDU und SPD haben die nicht. Deshalb wird es in der Stadtgesellschaft dazu auch keine Ruhe geben.

Als BfB und BfB-Fraktion werden wir nun eigene Anträge und Anfragen einreichen sowie kritische Themen aufgreifen. Gute Verwaltungsvorlagen werden wir selbstverständlich unterstützen. Nach der Kommunalwahl werden wir versuchen einige unverantwortliche Beschlüsse für Bensheim wieder aufzuheben. Mit welchem Partner ? Alleine die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt werden das entscheiden. Wir sind jedenfalls voll motiviert, heißt es abschließend in der BfB-Mitteilung.

BfB Mitglied im Klimabündnis Bergstraße

Bensheim. In der jüngsten Sitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) war Katja Knoch vom Klimabündnis Bergstraße zu Gast und informierte Stadtverordnete, Magistratsmitglieder und den Vorstand der BfB über die Ziele des Klimabündnisses. „Wir möchten ein starkes Bündnis im Kreis schaffen und gemeinsam mit Institutionen, Initiativen, Verbänden, Unternehmen und der Politik auf allen Ebenen Umwelt- und Klimaschutz in die Bevölkerung und in die politischen Entscheidungen tragen. Ebenso wichtig wie das Ziel, 100% erneuerbare Energien im Kreis zu erreichen, ist hierbei auch die Umwelt- und die soziale Verträglichkeit möglicher Umstrukturierungen. Im Fokus steht dabei neben dem schnellstmöglichen Ausbau erneuerbarer Energien auch ein Umdenken in der Mobilität in Richtung Fahrrad, Fußgänger und öffentliche Verkehrsmittel und in der Landwirtschaft in Richtung Humusaufbau, ökologischem, regionalem Lebensmittelanbau und dem Stopp der Flächenversiegelung.“, erklärt Katja Knoch.

Nur mit einer Natur- und sozialverträglichen Energiewende kann die Erderhitzung gestoppt werden, deshalb unterstützen wir die Ziele des Klimabündnis Bergstraße, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB.

„Wir werden uns im Klimabündnis dafür einsetzen, dass bei zukünftigen Entscheidungen das Thema „Umwelteffizienz“ den gleichen Stellenwert erhält wie das Thema „Energieeffizienz“, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Das in Bensheim bestehende Potential an Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen wollen wir nutzen. Deshalb haben wir unsere Informationsreihe nach der BürgerSolarBeratung und Metropol-Solar jetzt mit dem Klimabündnis Bergstraße fortgesetzt, darauf weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin.

Im Klimabündnis Bergstraße sind neben politischen Organisationen auch viele gesellschaftliche Gruppen und Firmen vertreten. Am letzten Dienstag ist die Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) dem Klimabündnis Bergstraße beigetreten, informiert BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter.