Änderungs-Antrag zum Thema „Benutzungsordnung der Stadtbibliothek“

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 13.09.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

Frau Ausschussvorsitzende Sibylle Becker 

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, Sehr geehrte Frau Becker und sehr geehrter Herr Bauer,    

bitte nehmen Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag zum Thema „Benutzungsordnung der Stadtbibliothek“ auf die Tagesordnungen des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 14. September 2022, des Haupt- und Finanzausschusses am 19. September 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 6. Oktober 2022. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Die vorgeschlagenen Gebühren-Anhebungen für die InhaberInnen der Bensheim-Karte nach § 3 Absatz 1 e und f werden gestrichen.“

Kurzbegründung:

Bei den InhaberInnen der Bensheim-Karte handelt es sich um Leistungsempfänger nach SGB II (Hilfe zur Arbeit), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei andauernder Erwerbsminderung) oder um Asylbewerber. Diese Bevölkerungsgruppen bleiben von der Gebühren-Anhebung nach Vorstellung der BfB-Fraktion verschont. 

Die anderen Gebührenerhöhungen trägt die BfB-Fraktion mit.

Wir verweisen  darauf, dass bei der Umsetzung aller vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen nur eine Einnahmeverbesserung von 900 Euro pro Jahr herauskommen würde. 

Anfrage der BfB und GRÜNEN zum Thema „Information über Investoren zum Ankauf Hoffart-Gelände und weiteres Vorgehen“

Bensheim, den 4.9.22

An die Stadtverordnetenvorsteherin                          

der Stadt Bensheim

Kirchbergstraße 18

64625 Bensheim                                 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende  Anfrage der BfB und GRÜNEN zum Thema „Information über Investoren zum Ankauf Hoffart-Gelände und weiteres Vorgehen“ auf die Tagesordnung der  Stadtverordnetenversammlung am 6. Oktober 2022 zu nehmen.

Vorbemerkung: 

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde deutlich, dass

es mehrere Investoren gibt, die Interesse am Kauf des Hoffart-Geländes

gezeigt haben. Es ist wichtig, dass eine Klärung im Zusammenhang mit den Plänen für das Neumarkt-Center bzw. den Plänen für die Tiefgarage Beauner Platz erfolgt. Es soll über die Pläne der Investoren informiert werden, damit sich die Stadtverordneten dazu eine Meinung bilden können. Zusätzlich soll der Magistrat über das weitere, geplante Vorgehen informieren. 

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 

1. Wie viele Interessenten/Käufer haben an dem Hoffartgelände in den letzten beiden Jahren Interesse gezeigt? 

2. Welche Projekte/Bauabsichten hatten diese Interessenten?

3. Bei einem Verkauf des Hoffart-Geländes kann gegebenenfalls eine Ablösung der

Parkplätze über die Tiefgarage Beauner Platz erfolgen. Welche Probleme bzw. Möglichkeiten sieht der Magistrat hierbei? 

4. Welchen Zeitplan sieht der Magistrat  für die  zukünftige Entwicklung des Hoffartgeländes vor? 

   BfB Fraktion                                          GRÜNE Fraktion                         

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aktueller Stand Einnahmen/Ausgaben im Haushalt für das Jahr 2022“

BfB-Fraktion                                                                                                                        30. August 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aktueller Stand Einnahmen/Ausgaben im Haushalt für das Jahr 2022“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion bedauert, dass für das Jahr 2022 kein Nachtragsplan aufgestellt wurde. Aufgrund verschiedener positiver Meldungen beispielweise über deutliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Gewinnsituation bei der Sparkasse Bensheim, höhere Steuereinnahmen bei der Frühjahrssteuerschätzung als in der November-Steuerschätzung vorausgesagt, etc. halten wir es für wichtig, dass die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung über die aktuelle Haushaltssituation für 2022 informiert werden. 

Mittlerweise dürften auch mehrere Zusagen für Zuschüsse und Darlehen von Landesseite vorliegen die bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 noch nicht berücksichtigt werden konnten. 

Die Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW vom Finanzamt ab dem Jahr 2017 müßte mittlerweile auch greifbarer werden. 

Vielleicht ist es sogar möglich für 2022 einen ausgeglichenen Haushalt – spätestens zum Jahresabschluss 2022 zu erreichen ?

Wir fragen den Magistrat:

1.        Welche Einnahmeverbesserungen liegen bei der Gewerbesteuer für 2022seit Verabschiedung des Haushaltsplanes vor ? 

Ø  Welche weiteren Einnahmeverbesserungen ab 100.000 Euro liegen seit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 vor ? 

Ø  In welcher Höhe wird es zu Zahlungen der Sparkasse Bensheim an die Gewährsträgerkommunen im Haushaltsplan 2022 kommen ? 

Ø  Wann ist mit der Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW durch das Finanzamt zu rechnen ? Um welchem Betrag handelt es sich wenn der steuerliche Querverbund, wie in den letzten Jahren, anerkannt wird ?

Ø  Welche Projekte, die im Haushalt 2022 vorgesehen sind, sind bereits erkennbar für 2022 nicht mehr umsetzbar ? 

Ø  Welche Zuschüsse und Darlehen sind mittlerweile seit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 eingegangen ? 

Ø  Welche Haushaltsverschlechterungen ab 100.000 Euro liegen vor ? 

Ø  Wie wirkt sich der außerordentlich positive Jahresabschluss 2020 aus ?

Ø  Mit welchem Ergebnis wird im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt 2022 bis zum Jahresabschluss aufgrund der heutigen Fakten gerechnet ? 

Ø  Wir bitten um eine Aufstellung über die letzten 10 Jahre aus der die bei der Verabschiedung im Haushaltsplan veranschlagte Gewerbesteuer im Vergleich zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer beim Jahresabschluss hervorgeht. Die Ausgleichzahlung vom Land Hessen wegen Corona ist zu berücksichtigen.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verfahrensstand BA 15 „Dorfmühle“ (EDEKA Merz – Auerbach)“

BfB-Fraktion                                                                                                                        4. August 2022

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Verfahrensstand BA 15 „Dorfmühle“ (EDEKA Merz – Auerbach)“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

In der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juli 2020 wurde die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan BA 15 (Dorfmühle“ – 2. Änderung (EDEKA Merz-Auerbach) in Form des Aufstellungsbeschlusses, des Beschlusses des Entwurfes und der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

Die Verwaltungsvorlage wurde durch Anträge der SPD und der GLB mit der BfB geändert und einstimmig verabschiedet. 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde ist es erstaunlich, dass das Verfahren zwei Jahre nach dem Beschluss bisher nicht weiter verfolgt wurde. Jedenfalls wurde die Stadtverordnetenversammlung damit nicht weiter befasst.

Wir fragen den Magistrat:

1.        Aus welchen Gründen wurde das Verfahren bisher nicht weiter verfolgt ? Welche konkreten Gründe liegen dazu vor ?

2.        Wann werden voraussichtlich der Ortsbeirat Auerbach und die Stadtverordnetenversammlung mit dem weiteren Verfahren befasst ?

3.        Wenn das Verfahren bis Ende 2022 nicht weiter geführt wird bitten wir um Angabe welche Einwände aus der Nachbarschaft, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingereicht wurden. 

Ø  Bitte informieren Sie den Ortsbeirat Auerbach über die Antwort.

Änderungsantrag fer BfB und FWG zum TOP 11 „MEGB mbH“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Bensheim, den 20.07. 2022

Christine Deppert

Rathaus der Stadt Bensheim

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB und FWG 

Sehr geehrte Frau Deppert, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 11 „MEGB mbH“ auf
die Tagesordnungen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über
eine Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB
zur Kenntnis. 

2. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird
nicht weiterverfolgt.

3. Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung in die HFA-Sitzung
im Oktober 2022 und in die nachfolgende STVV im November 2022 verschoben.
Dies ermöglicht es, die umfangreiche, detaillierte Entscheidungsgrundlage
intensiver und genauer zu analysieren, noch bestehende Fragen klären und
ggf. weitere Informationen beschaffen zu können. 

4. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der Hinweise der
Entscheidungsgrundlage eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen,
in der geklärt wird, ob im Falle der Rückumwandlung der MEGB nach dem
Umwandlungsgesetz (UmwG) die Voraussetzungen für eine nach § 6a GrEStG
begünstigte Vermögensübertragung gegeben sind und damit die
Vermögensübertragung gemäß § 174 UmwG ohne Grunderwerbssteuerbelastung
erfolgen könnte?

Begründung:

Die bezüglich der Zukunft der MEGB zu treffenden Entscheidungen sind komplex
und von großer Tragweite. Daher sollten den Fraktionen mehr Zeit für die
Prüfung und Diskussion der „Verwaltungsvorlage“ und „Entscheidungsgrundlage
über die zukünftige Ausrichtung der MEGB“ zur Verfügung stehen.

Die für die Erstellung der Vorlagen benötigten Zeit von der Beauftragung
durch die STVV im Februar 2021 bis zur Fertigstellung im Juni 2022 ist ein
Zeichen für die Komplexität des Sachverhaltes. Die Forderung nach Vertagung
ist u. E. daher berechtigt und notwendig. 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten ggf. weitere
Fragen zur MEGB bis zum 31.8.2022 an die Verwaltung zur Klärung zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion
FWG-Fraktion 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB“

BfB-Fraktion                                                                                                            Bensheim, 5. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Entscheidungsgrundlagen Prüfauftrag MEGB auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion ist der Auffassung, dass alle 3 Möglichkeiten – Abwicklung, Reduzierung und Erweiterung der Aufgaben der MEGB – weiter beraten und bewertet werden müssen. Deshalb ist es auch unerlässlich, dass vor einer Entscheidung geklärt wird ob beispielweise Grunderwerbsteuer bei einer Übertragung der Grundstücke der MEGB auf die Stadt Bensheim anfällt. Wenn die Ausnahmevorschrift angewendet werden kann ist die dargestellte Rechnung bei der Abwicklung der MEGB beispielweise eine ganz andere.

Ø  Wir bitten den Magistrat, diese Fragen nach Möglichkeit in der Sitzung des HFA am 11. Juli 2022 beantwortet vorzulegen. 

Wir fragen den Magistrat:

1.       Wenn eine Vorlage in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEGB mit Mehrheit beschlossen wurde aber im Beirat keine Mehrheit findet. Was würde dann gelten ?

2.       Auf wie viel Mitarbeitende kann die Beschäftigtenzahl bei der MEGB reduziert werden, wenn es zu keiner Aufgabenerweiterung bei der MEGB käme und die Themen Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung alleine bei der Stadtverwaltung bearbeitet würden ?

3.       Was passiert mit den hohen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen bei einer Abwicklung der MEGB ? Seite 4 der Vorlage, Seite 33 der Vorlage.

4.        In welcher Höhe wäre zusätzliches Personal bei der MEGB notwendig, wenn die MEGB die Verwaltung der städtischen Sozialwohnungen übernimmt und darüber hinaus die Übernahme des Sozialwohnungsbaus übernimmt ? Mit welcher annähernden Kostenbelastung ist zu rechnen ? Seite 8.

5.       Wenn städtische MitarbeiterInnen nicht zur MEGB wechseln sondern per Überlassungsvertrag Dienstleistungen für die MEGB erbringen fällt dann die Umsatzsteuer an ? Welche Kosten würden hier maximal anfallen (Annahme keine MitarbeiterIn wechselt zur MEGB)?

6.       In welcher Höhe wurde in den letzten 5 Jahren der MEGB für den Gechäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung ausgezahlt ? (Seite 36).

7.       Warum enthält der Vertrag über bautechnische Betreuung vom 12. Februar 2007 keine Umsatzsteuerregelung =? Seite 12 Schüllermann. Änderung vorgesehen ?

8.       Ab wann werden die steuerlichen Verlustvorträge der MEGB voraussichtlich aufgebraucht sein (Planung) und dann Ertragssteuern anfallen ? Mit welchen finanziellen Auswirkungen muß gerechnet werden ? Seite 17 Schüllermann. 

9.       Sollte die MEGB für die Vermietungen der städtischen Sozialwohnungen zuständig werden wird dann auf die Mieteinkünfte Körperschaftssteuer fällig ? Wenn ja, welche finanziellen Auswirkungen entstehen dann ? Seite 17 Schüllermann. 

10.   Bei der Übernahme weiterer Arbeitsfelder durch die MEGB soll die Finanzierung durch echte Zuschüsse sichergestellt werden. Schüllermann schreibt dazu: „Wir möchten darauf hinweisen, dass diese  Gestaltung vor Umsetzung durch eine eingehende  steuerliche Prüfung abzusichern  wäre: In welcher Höhe würden hierfür Kosten anfallen ? 

11.   Fallen folgende Kosten bei einer Beendigung der MEGB, unter der Voraussetzung, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, überhaupt an?: Kosten für die Erstellung von Wertgutachten der Grundstücke, geschätzte Kosten 66.000 Euro. Sollten diese Kosten und die Grunderwerbsteuer nicht anfallen, bitten wir um eine neue Darstellung der Kosten für die Übernahme der MEGB durch die Stadt Bensheim. Diese neue Rechnung würde dann ganz anders aussehen. Seite 34 Schüllermann. 

Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 05. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,    

bitte nehmen Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

1.        Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über eine  Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB zur Kenntnis. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird nicht weiter verfolgt. 

2.        Der Magistrat wird beauftragt, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen, in der geklärt wird ob es bei einer Immobilienübertragung der MEGB auf die Stadt Bensheim Grunderwerbsteuer anfällt oder die Befreiungsvorschrift vorliegt.

3.         Der Bereich des Stadtmarketing und der Wirtschaftsförderung wird in Zukunft ausschließlich durch die Stadt Bensheim wahrgenommen. Der Entgeltliche Geschäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung in Höhe von Pauschal 60.000 Euro plus Umsatzsteuer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

4.        Die im Beschlussvorschlag enthaltene Konzeption zur Verwaltung der stätischen Sozialwohnungen durch die MEGB und die Übernahme des Sozialwohnungsbaus durch die MEGB wird nicht weiter geprüft und nicht weiter verfolgt.  

Kurzbegründung:

Zu 2. Wenn keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muß ist die Rechnung auf Seite 34 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG eine ganz andere. Dann fallen mindestens 297.704 Euro an Kosten weg. Gegebenenfalls auch mehr. Aus diesem Grunde sollte die Möglichkeit einer Abwicklung der MEGB nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. 

Zu 3. Sowohl die MEGB als auch die Stadt Bensheim betreibt Stadtmarketing und Wirtschaftförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Siehe Seite 20 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG. Laut Mittelanmeldung der MEGB für 2022 hat die Stadt Bensheim für Tätigkeiten der MEGB im Bereich der Wirtschaftsförderung Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 18.050 Euro zu zahlen, Seite 19. Darüber hinaus verweisen wir auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung Bergstraße. Hier liegt somit zum Teil eine Dreifachstruktur bei der Wirtschaftsförderung vor. 

Zu 4. Die Entwicklung einer Konzeption für den sozialen Wohnungsbau wird mit weiteren Kosten belastet sein. Wir verweisen bei dem Bau von Sozialwohnungen auf die Arbeit der Wohnbau Bergstraße. Auch das GGEW hat eine Satzungsänderung vollzogen und baut bzw. will in Zukunft preiswerte Mietwohnungen bauen. Auch durch weitere private Investoren werden Sozialwohnungen gebaut und zwar von Gesellschaften die damit bereits Erfahrung haben (Meerbachsportplatz, Dammstraße, Georg-Moller-Weg etc.). Hier würden kostenmäßig teure Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen.

Ortsbeirat West: Antrag zum TOP 2. „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

Franz Apfel (BfB)
28. Juni 2022 

Frau

Ortsvorsteherin

Ingrid Schich-Kiefer 

Betr.: Antrag zum TOP 2. „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

Sehr geehrte Frau Schich-Kiefer, 

bitte stellen Sie meinen nachfolgenden Änderungs-Antrag zur Abstimmung im
Ortsbeirat West.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel

Der Magistrat wird gebeten folgende Änderungen zur 4. Änderung des
Bebauungsplans BW 22 westlich der Amperestraße vorzunehmen:

Seite 18: „Sofern diesbezügliche Arbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen in
der Zeit vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden, müssen die
entsprechenden Gebäude oder Gebäudeteile unmittelbar vor dem Beginn der
Arbeiten sorgfältig durch eine fachlich qualifizierte Person auf das
Vorhandensein von Nestern überprüft werden.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Seite 18: „Da es sich bei der Gruppe der Fledermäuse um eine im höchsten
Maße bedrohte Artengruppe handelt und auch gebäudegebundene Arten durch
vielfältige Gebäudesanierungsmaßnahmen stetig Quartierverluste erleiden,
wird festgesetzt, an den Neubauten verbindlich nutzbare Quartierstrukturen
vorzusehen.“

Änderung: statt „empfohlen“ – wird festgesetzt. 

Seite 18: „So müssen z. B. bei Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen zur
Verbesserung der Lebensgrundlagen von Bienen, Hummeln und anderen Insekten
Pflanzen und Saatgut verwendet werden, welche die Tracht der Bienen
besonders unterstützen und/oder sich auf andere Weise für Nutzinsekten
besonders eignen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. „Möglichst“ streichen. 

Seite 18: „Bei der Grünlandansaat müssen bevorzugt arten- und blütenreiche
Saatgutmischungen verwendet werden, welche für die Bienenweide günstig sind
und möglichst weitgehend aus regionaler Herkunft stammen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Antrag zum „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

BfB-Fraktion
28. Juni 2022 

Herrn

Dr. Thomas Götz

Vorsitzender des

Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses

Betr.: Antrag zum „Bebauungsplan BW 22 Westlich Amperestraße“

Sehr geehrter Herr Dr. Götz, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungs-Antrag zur Abstimmung im Bau-,
Umwelt- und Planungsausschuss am 7. Juli 2022. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Magistrat wird beauftragt folgende Änderungen zur 4. Änderung des
Bebauungsplans BW 22 westlich der Amperestraße vorzunehmen:

Seite 18: „Sofern diesbezügliche Arbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen in
der Zeit vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden, müssen die
entsprechenden Gebäude oder Gebäudeteile unmittelbar vor dem Beginn der
Arbeiten sorgfältig durch eine fachlich qualifizierte Person auf das
Vorhandensein von Nestern überprüft werden.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Seite 18: „Da es sich bei der Gruppe der Fledermäuse um eine im höchsten
Maße bedrohte Artengruppe handelt und auch gebäudegebundene Arten durch
vielfältige Gebäudesanierungsmaßnahmen stetig Quartierverluste erleiden,
wird festgesetzt, an den Neubauten verbindlich nutzbare Quartierstrukturen
vorzusehen.“

Änderung: statt „empfohlen“ – wird festgesetzt. 

Seite 18: „So müssen z. B. bei Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen zur
Verbesserung der Lebensgrundlagen von Bienen, Hummeln und anderen Insekten
Pflanzen und Saatgut verwendet werden, welche die Tracht der Bienen
besonders unterstützen und/oder sich auf andere Weise für Nutzinsekten
besonders eignen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. „Möglichst“ streichen. 

Seite 18: „Bei der Grünlandansaat müssen bevorzugt arten- und blütenreiche
Saatgutmischungen verwendet werden, welche für die Bienenweide günstig sind
und möglichst weitgehend aus regionaler Herkunft stammen.“

Änderung: statt „sollten“ – müssen. 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umsetzung Beschluss Ortsbeirat Mitte für Nahversorger für Stadtmitte“

BfB-Fraktion
Bensheim, 22. Juni 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umsetzung
Beschluss Ortsbeirat Mitte für Nahversorger für Stadtmitte“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Der Ortsbeirat von Bensheim Mitte hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2022 auf
Antrag der Ortsbeiräte Dankwerth, Wüstner und Zencke den beigefügten
Beschluss gefasst. Die Abstimmung erfolgte mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
und einer Enthaltung. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Was hat der Magistrat bisher zur Umsetzung des Beschlusses
unternommen ?

2. Was wird der Magistrat zur Umsetzung des Beschlusses noch
unternehmen ? Wir bitten um Angabe der beabsichtigten Vorgehensweise mit
Zeitschiene. 

3. Ist z. B. beabsichtigt die Umsetzung des Beschlusses im Rahmen der
Innenstadt-Offensive des Landes Hessen – Ab in die Mitte ! – anzugehen ?