Antrag zur Erhöhung des Anteils sozial geförderter Wohnungen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Sozial geförderter Wohnraum im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Sozial geförderter Wohnraum im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sowie in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten und zugleich mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen und entsprechend sozial gebunden werden.

2. Die Fragen a) bis f) sind auch dann zu beantworten, wenn der unter Ziffer 1 beantragte Anteil von mindestens 30 Prozent nicht beschlossen oder umgesetzt wird. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss transparent darzustellen:

a) wie die Anteile von mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für das Gesamtquartier sowie gegebenenfalls für einzelne Bauabschnitte berechnet und nachgewiesen werden,

b) welche Dauer der Miet- und Belegungsbindungen vorgesehen ist,

c) welche Belegungsrechte die Stadt Bensheim erhält,

d) wie eine angemessene und durchmischte räumliche Verteilung der geförderten Wohnungen innerhalb des Quartiers sichergestellt wird und verhindert wird, dass diese überwiegend in den stärker durch Bahnlärm oder andere Immissionen belasteten Bereichen konzentriert werden,

e) wie die Verpflichtungen auch bei einer Veräußerung von Teilflächen oder einem Wechsel des Bauträgers dauerhaft gesichert werden und

f) ob und in welcher Weise die zusätzlich vorgesehenen bis zu 80 Seniorenwohnungen bei der Berechnung des Anteils berücksichtigt werden.

Begründung:

Für den Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht der aktuelle Planungsstand vor, dass 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnungen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Die Sicherung dieses Anteils und eines Belegungsrechts der Stadt Bensheim soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Im Werkstattgespräch „Politik“ zur Quartiersentwicklung des Sanner-Areals am 22. März 2025 wurde als Anforderung aus den politischen Arbeitsgruppen ausdrücklich festgehalten, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollten. Auch die Zielsetzung eines bezahlbaren und sozial durchmischten Quartiers war von Beginn an Bestandteil des Planungsprozesses.

Mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter beziehungsweise sozial gebundener Wohnungen kann bei einem Quartier dieser Größenordnung ein zusätzlicher Beitrag zu einer dauerhaft ausgewogenen sozialen Mischung und zur Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen geleistet werden. Die gleichzeitige Bezugnahme auf die Zahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche verhindert, dass der prozentuale Anteil allein durch eine überproportionale Zahl besonders kleiner geförderter Wohnungen erfüllt wird.

Da einzelne Teilflächen des Quartiers voraussichtlich durch unterschiedliche Eigentümer und Bauträger entwickelt werden, sollte zugleich transparent und rechtssicher festgelegt werden, wie der Anteil berechnet, wie lange die Bindungen gelten, wie die Belegungsrechte der Stadt ausgestaltet werden und wie die Verpflichtungen auch bei späteren Grundstücksverkäufen dauerhaft fortgelten. Zur angestrebten sozialen Durchmischung gehört außerdem, dass geförderte Wohnungen angemessen über das Quartier verteilt und nicht überwiegend in besonders lärmbelasteten Lagen konzentriert werden.

Antrag zur barrierefreien Anbindung an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Barrierefreie Anbindung des Quartiers Alte Stobbefabrik an den Bahnhof Bensheim-Auerbach“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Barrierefreie Anbindung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ eine möglichst direkte, öffentlich nutzbare und durchgehend barrierefreie Fußwegeverbindung vom neuen Quartier zum Bahnhof Bensheim-Auerbach zu planen und im Bereich der städtischen beziehungsweise privaten Quartiersflächen dauerhaft zu sichern.

2. Dabei soll insbesondere die im Mobilitätskonzept ausdrücklich als sinnvoll bezeichnete direkte Wegeverbindung in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des vorgesehenen betreuten Wohnens, geprüft und – sofern städtebaulich und eigentumsrechtlich umsetzbar – in den Bebauungsplan, die Erschließungsplanung und/oder den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

3. Parallel soll der Magistrat gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen die gesamte Wegekette vom Quartier über den Bahnhof und die Fußgängerunterführung bis zur Westseite des Bahnhofs auf durchgehende Barrierefreiheit prüfen. Dabei sind insbesondere die Nutzbarkeit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, Personen mit Sehbehinderung sowie Eltern mit Kinderwagen, die Bahnsteigzugänge, die Unterführung, die Übergänge und die Wege zu den westlich gelegenen Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen zu betrachten.

4. Für Bereiche, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bensheim liegen, wird der Magistrat beauftragt, mit den zuständigen Stellen – insbesondere der Deutschen Bahn/DB InfraGO, dem Kreis Bergstraße beziehungsweise den ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren beteiligten Eigentümern – die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsmöglichkeiten abzustimmen und auf eine durchgehend barrierefreie Wegekette hinzuwirken.

5. Bei der Planung sollen neben stufen- und schwellenfreien Wegen insbesondere ausreichende Wegbreiten, geeignete Oberflächen, möglichst geringe Steigungen, sichere Querungen, gute Beleuchtung, Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie bei Bedarf Sitz- und Ruhegelegenheiten berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Anforderungen der Barrierefreiheit sind zugrunde zu legen.

6. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und dabei die vorgesehene Wegeführung, gegebenenfalls bestehende Barrieren, notwendige Maßnahmen, Zuständigkeiten, mögliche Fördermittel, eine Kostenschätzung und einen realistischen Zeitplan darzustellen. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit mit den Bauabschnitten des neuen Quartiers abgestimmt werden.

Begründung:

Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Bensheim-Auerbach ist ein zentraler Standortvorteil des geplanten Quartiers und wird in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich als Grundlage für die angestrebte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs genannt. Gerade deshalb sollte nicht nur die räumliche Nähe, sondern eine tatsächlich direkte und barrierefrei nutzbare Verbindung sichergestellt werden.

Das Mobilitätskonzept bewertet die ÖPNV-Anbindung als überdurchschnittlich gut und empfiehlt zugleich ausdrücklich eine direkte Wegeverbindung durch das Quartier in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des betreuten Wohnens, um Wege zu verkürzen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Im Bürgerdialog 2025 wurde zudem angeregt, die Wegeunterführung am Bahnhof auch für Rollatoren gut nutzbar zu gestalten.

Besondere Bedeutung hat eine barrierefreie Wegekette durch die geplanten bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen und die Kindertagesstätte in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Eine gute Anbindung dient darüber hinaus allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie dem Fußverkehr insgesamt.

Da einzelne Bereiche des Bahnhofs und der Wege nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, soll der Antrag ausdrücklich zwischen den von der Stadt unmittelbar planbaren Quartiersflächen und den gemeinsam mit Bahn, ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren Beteiligten zu klärenden Bereichen unterscheiden.

Anfrage zum betreuten Seniorenwohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Betreutes Seniorenwohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Betreutes Seniorenwohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im städtebaulichen Konzept sind neben rund 365 Wohnungen zusätzlich etwa 80 betreute Seniorenwohnungen vorgesehen. Das Seniorenwohnen soll mit einem öffentlich nutzbaren Gastronomieangebot verbunden und räumlich mit der Kindertagesstätte im Baufeld 1 kombiniert werden. Aus den bislang vorliegenden Unterlagen geht jedoch nicht eindeutig hervor, welches Betreuungsmodell vorgesehen ist, wer Eigentümer beziehungsweise Betreiber sein soll und wie die Betreuungsangebote dauerhaft gesichert werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welches konkrete Wohn- und Betreuungskonzept ist für die bis zu 80 Seniorenwohnungen vorgesehen? Welche Leistungen umfasst das „betreute Wohnen“ dauerhaft?

2. Steht bereits fest, wer Eigentümer, Bauherr bzw. Projektentwickler und wer späterer Betreiber oder Träger sein soll? Falls ja: wer, und welche Vereinbarungen bestehen bereits?

3. Falls noch kein Betreiber feststeht: Nach welchem Verfahren und anhand welcher fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien soll dieser ausgewählt werden? Ist die Stadt daran beteiligt?

4. Welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote sollen verbindlich angeboten werden (z. B. Hausnotruf, Ansprechperson, ambulante Pflege, Alltagshilfen, Gemeinschaftsangebote)? Welche Leistungen gehören zum Grundangebot und welche sind zusätzlich kostenpflichtig?

5. Können die Bewohnerinnen und Bewohner Pflegedienste und weitere Dienstleister frei wählen oder ist eine Bindung an einen bestimmten Anbieter vorgesehen?

6. Wie wird die Qualität und dauerhafte Verfügbarkeit der Betreuungsangebote auch bei einem Wechsel von Eigentümer, Betreiber oder Dienstleister gesichert? Sind hierzu verbindliche Regelungen vorgesehen?

7. Welche Funktion soll das öffentlich nutzbare Gastronomieangebot übernehmen? Ist zusätzlich eine Nutzung als Begegnungs- oder Mittagsangebot für das Quartier und Auerbach vorgesehen?

8. Wie ist die räumliche und organisatorische Verbindung zwischen Seniorenwohnen und Kindertagesstätte geplant? Sind generationenübergreifende Flächen oder Angebote vorgesehen?

9. Welche Anforderungen gelten für Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, Wegen und Stellplätzen? Wie wird die barrierefreie Verbindung zum Bahnhof und zu den Bushaltestellen berücksichtigt?

10. Wie soll die Bezahlbarkeit für ältere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen gesichert werden? Ist ein Anteil geförderter oder sozial gebundener Seniorenwohnungen vorgesehen und zählt dieser zum Sozialwohnungsanteil des Gesamtquartiers?

11. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Größenordnung von bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen? Welche Bedarfe an barrierefreiem, seniorengerechtem und betreutem Wohnen in Auerbach bzw. Bensheim wurden zugrunde gelegt?

12. Wird das konkretisierte Betreiber-, Betreuungs- und Nutzungskonzept einschließlich Gastronomie vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?

Änderungsantrag der BfB-Fraktion bezüglich „Ein-Euro-Ferieneintritt für Kinder und Jugendliche im Freibad und Basinus-Bad Bensheim

BfB-Fraktion

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Änderungsantrag zu TOP 41

Antrag der Volt-Fraktion bezüglich „Ein-Euro-Ferieneintritt für Kinder und Jugendliche im Freibad und Basinus-Bad Bensheim“

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag der BfB-Fraktion zu TOP 41 auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert und als Prüf- und Umsetzungsvorbehalt gefasst:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein vergünstigter Ferieneintritt für Kinder und Jugendliche in den Bensheimer Bädern umgesetzt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Punkte darzustellen:

  1. finanzielle Auswirkungen für Bäderbetrieb, GGEW Bergstraße AG und Haushalt der Stadt Bensheim;
  2. mögliche Gegenfinanzierung oder Kompensation für die GGEW Bergstraße AG;
  3. Auswirkungen auf Besucherzahlen, Aufsichtskapazitäten, räumliche Kapazitäten, Sicherheit und Schwimmaufsicht;
  4. Belange der weiteren Aktionäre beziehungsweise beteiligten Kommunen der GGEW Bergstraße AG;
  5. Erfahrungen und Modelle vergleichbarer Kommunen;
  6. Alternativmodelle wie Ferienkarten, Gutscheine, Sozialkarten, Familienpass, Bonuscard oder ein städtisch finanziertes Kontingent;
  7. die Frage, ob und in welcher Höhe Mittel im Haushalt 2027 einzustellen wären.

Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn die Finanzierung geklärt ist, die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2027 ausdrücklich beschlossen werden.

Begründung:

Die BfB unterstützt das Ziel, Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien einen besseren Zugang zu Schwimmbädern und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Gerade für Familien mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern kann ein vergünstigter Eintritt eine spürbare Entlastung sein.

Die Stellungnahme der GGEW Bergstraße AG zeigt jedoch, dass ein pauschaler Ein-Euro-Eintritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Für Basinus-Bad und Badesee werden überschlägig Mindereinnahmen von rund 65.000 Euro genannt. Zusätzlich werden mögliche Grenzen bei Aufsichtskapazitäten, räumlichen Kapazitäten und Sicherheit angesprochen.

Die GGEW betreut nicht nur Bensheim. Bensheim ist nicht die einzige beteiligte Kommune beziehungsweise nicht der einzige kommunale Akteur. Deshalb kann Bensheim nicht einseitig bevorzugt werden, ohne die wirtschaftlichen Folgen und die erforderliche Kompensation für die GGEW sowie die Interessen der weiteren Beteiligten zu berücksichtigen.

Der Änderungsantrag soll das soziale Ziel erhalten, zugleich aber sicherstellen, dass eine mögliche Umsetzung realistisch, finanzierbar, organisatorisch verantwortbar und gegenüber der GGEW fair geklärt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Thermoplastik – weitere Vorgehensweise“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Thermoplastik – weitere Vorgehensweise“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann,

BfB-Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Seit über 5 Jahren wurde der Betrieb der Thermoplastik eingestellt. Das Gelände würde sich für Wohnungen und Sozialwohnungen eignen und das ohne weitere Fläche verbraucht würde.

Wir fragen den Magistrat:

1.  Welche konkreten Vorstellungen haben die Eigentümer für das Gelände der früheren Thermoplastik?

2.  Welche Vorstellungen hat der Magistrat/die Verwaltung der Stadt Bensheim für das Gelände der früheren Thermoplastik?

3.  Gibt es aktuell Gespräche/Verhandlungen mit den Eigentümern des Geländes der früheren Thermoplastik? Wenn ja, mit welchem Ziel?

4.  Sind von Seiten der Stadt Bensheim u. a. Sozialwohnungen auf dem Gelände vorgesehen? An welchen Prozentanteil für Sozialwohnungen wird dort gedacht?

5.  Liegt eine Veränderungssperre auf dem Gelände? Wenn ja, wann läuft diese aus? Gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung der Veränderungssperre und wann ja, bis wann?

6.  Wann werden voraussichtlich die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung mit dem weiteren Vorgehen befasst?

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Zukunft Innenstadt“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Anfrage zum Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Zukunft Innenstadt“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann,

BfB-Fraktionsvorsitzender

Im Bergsträßer Anzeiger vom 9. April 2026 wurde berichtet, dass die Stadt Bensheim bereits im Dezember 2025 in das Landesförderprogramm „Zukunft Innenstadt“ aufgenommen wurde. Demnach stehen der Stadt Fördermittel von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung, die für fünf Projekte eingesetzt werden sollen.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Förderung für die Entwicklung der Bensheimer Innenstadt bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche fünf Projekte sollen im Rahmen des Förderprogramms „Zukunft Innenstadt“ umgesetzt werden?

2. Nach welchen Kriterien wurden diese Projekte ausgewählt?

3. Welche Akteurinnen und Akteure wurden in den Auswahlprozess einbezogen (z. B. politische Gremien, Innenstadtakteure, Gewerbetreibende, Eigentümerinnen und Eigentümer, Bürgerinnen und Bürger oder andere Interessengruppen)?

4. Wurde mit einzelnen Projekten bereits begonnen? Falls ja, welche Maßnahmen wurden bislang umgesetzt und wie ist der jeweilige Projektstand?

5. Für wann ist die Umsetzung der noch nicht begonnenen Projekte vorgesehen?

6. Wie verteilen sich die Fördermittel auf die einzelnen Projekte, welche Mittel sind dort bislang abgeflossen oder bewilligt und welche weiteren Fördermittel werden jeweils erwartet?

7. Welche finanziellen Eigenanteile der Stadt sind für die einzelnen Projekte vorgesehen?

8. Wie wurde die Öffentlichkeit bislang über die Umsetzung und den Fortschritt der Projekte informiert, und wie soll sie in die weitere Entwicklung einbezogen werden?

Wir bitten um eine projektbezogene Darstellung der geplanten Maßnahmen, ihrer Finanzierung sowie des jeweiligen Umsetzungsstands.

Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Antrag zur Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach
hier: Grundsatzbeschluss über Entwicklung des Gebietes östlicher Berliner Ring

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Beschlussvorschlag:

  • Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die geplante Entwicklung des Gebietes östlich des Berliner Rings in Auerbach grundsätzlich.
  • Die Umwandlung bislang gewerblich genutzter Flächen in Wohnbauflächen wird als sinnvoller Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung angesehen. Insbesondere die Schaffung von Wohnraum für betreutes Wohnen stärkt die soziale Infrastruktur und ermöglicht älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld.
  • Positiv bewertet wird zudem die vorgesehene Verbesserung der Nahversorgung durch die Ansiedlung eines Drogeriemarktes. Kurze Wege zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs erhöhen die Lebensqualität, stärken die Versorgung vor Ort und reduzieren vermeidbare Verkehrswege.
  • Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,
  • welche Möglichkeiten zur Herstellung einer barrierefreien Querung beziehungsweise Erschließung des Bahnhofs Auerbach bestehen,
  • welche baulichen Maßnahmen hierfür erforderlich sind,
  • welche Förderprogramme von Bund, Land oder der Deutschen Bahn für die Umsetzung in Anspruch genommen werden können und
  • wie die Schaffung einer barrierefreien Verbindung in die weitere Gebietsentwicklung integriert werden kann.

Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen und in den weiteren Planungsprozess einzubeziehen.

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Geplante Baumhaus-Übernachtungen in Auerbach und Hochstädten“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Geplante Baumhaus-Übernachtungen in Auerbach und Hochstädten“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Beckmann
BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Im Bergsträßer Anzeiger vom 21. April 2026 wurde über Planungen für Baumhaus-Übernachtungen als touristische Erweiterung des Angebots eines Gastronomiebetriebes berichtet. Demnach befindet sich das Vorhaben noch in der Entwicklungsphase; das Genehmigungsverfahren läuft bereits. Als mögliche Standorte werden eigene Grundstücke in Auerbach oder Hochstädten genannt. Zudem ist von Holz aus eigenen Beständen und möglicherweise Wasser aus naher Quelle die Rede; eine Umsetzung sei nicht vor 2028 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die BfB-Fraktion Fragen zum konkreten Planungsstand sowie zu möglichen Auswirkungen auf Natur, Infrastruktur und Anwohner.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Flurstücke beziehungsweise Standorte in Auerbach und Hochstädten sind für das Vorhaben konkret vorgesehen?

2. Welcher konkrete Planungsstand liegt der Stadt derzeit vor, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Größe, Bauweise und zeitlichem Rahmen der geplanten Baumhäuser?

3. Wie soll die Erschließung der Standorte erfolgen, insbesondere im Hinblick auf Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste sowie auf mögliche zusätzliche Verkehrsbelastungen?

4. Wie sind nach derzeitigem Stand die Wasser-, Energie-, Abwasser- und Abfallversorgung vorgesehen? Sofern eine Nutzung natürlicher Wasserquellen geplant ist, wird um Auskunft gebeten, welche Quellen konkret betroffen wären, an welchen Standorten sie liegen, in welchem Umfang Wasser entnommen werden soll, auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgen würde und welche ökologischen Auswirkungen geprüft werden.

5. Welche naturschutzrechtlichen Prüfungen, Genehmigungen und Beteiligungen von Fachbehörden sind für das Vorhaben erforderlich beziehungsweise bereits eingeleitet worden?

6. Wie sollen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die städtischen Gremien über das Vorhaben informiert und in die weitere Planung einbezogen werden, und wie bewertet der Magistrat das Vorhaben insgesamt im Spannungsfeld von Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz?

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Baumschutzsatzung, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlung etc.“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Baumschutzsatzung, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlung etc.“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender

Wir fragen den Magistrat:

1. Nach der Baumschutzsatzung bedarf die Beseitigung geschützter Bäume einer Genehmigung. Wie viele Genehmigungen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 erteilt?

2. Nach der Baumschutzsatzung ist eine Genehmigung zu versagen, wenn die Beseitigung oder Schädigung den Zielen dieser Satzung widerspricht. Wie viele Anträge auf Genehmigungen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 versagt?

3. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 insgesamt festgelegt? Wie viele neue Bäume wurden davon durch die Stadt Bensheim selbst, finanziert aus Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung, tatsächlich gepflanzt?

4. Wie viele der auf Privatgrundstücken festgelegten Ersatzpflanzungen wurden durch die Stadt in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 überprüft (§ 5 Absatz 2)?

5. In welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 geleistet?

6. Gab es in Bensheim in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 Geldbußen beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund ungenehmigter Baumfällungen oder sonstiger ungenehmigter Eingriffe in unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden eingeleitet und in welcher Höhe wurden Geldbußen verhängt?

7. In welcher Höhe wurden die Ausgleichszahlungen in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im ersten Quartal 2026 jeweils für Baumpflanzungen durch die Stadt verwendet, und wie viele Bäume konnten hieraus konkret gepflanzt werden? Wie oft wurde anstelle einer Ersatz-Baumpflanzung eine ökologische Aufwertung (zum Beispiel sonstige Pflanzungen, Entsiegelung, Bauwerksbegrünung etc.) als Ausgleich gewählt?

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Baumschutzsatzung, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlung etc.“ 

BfB-Fraktion

Bensheim, den 9. Juni 2026

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, 

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Baumschutzsatzung, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlung etc.“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann,

BfB-Fraktionsvorsitzender 

Wir fragen den Magistrat:

1.     Nach der Baumschutzsatzung bedarf die Beseitigung geschützter Bäume einer Genehmigung. Wie viele Genehmigungen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgestellt ?

2.     Nach der Baumschutzsatzung ist eine Genehmigung zu versagen, wenn die Beseitigung oder Schädigung den Zielen dieser Satzung wiederspricht. Wie viele Anträge auf Genehmigungen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 versagt ?

3.     Wie viele Ersatzpflanzungen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 festgelegt ?

4.     Wie viele dieser festgelegten Ersatzpflanzungen wurden durch die Stadt in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 überprüft ( § 5 Absatz 2 ) ?

5.     In welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 geleistet ?

6.     Wie hoch war A) die Anzahl der ungenehmigten Eingriffe nach der Baumschutzsatzung und B) wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet und C) In welcher Höhe wurden Geldbußen verhängt ? Wir bitten um Beantwortung von A, B und C für die Jahre 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025.

7.     Wie wurden diese Gelder konkret verwendet ?