STVV 13.2.20, „Eckpunkte des städtebaulichen Wettbewerbs“, Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

im Koalitionsvertrag war der Neubau des Hauses am Markt das Vorzeigeprojekt der CDU und von Bürgermeister Richter.

Der  Abriss des Hauses am Markt, war nur in Verbindung mit einem Neubau in diesem Rahmen in der Koalition abgestim-mt. 

Als Bürgermeister Richter im August 2019 die Notbremse zog waren weder der Koalitionspartner eingebunden, noch die CDU. Hier ist ein beträchtlicher Vertrauens- und finanzieller Schaden entstanden. Aus meiner Sicht war die  Koalition danach angezählt und letztlich zum Scheitern verurteilt.

Die BfB-Fraktion hat sich in dieser schwierigen Situation konstruktiv eingebracht und den einzig möglich Weg skizziert: Bürgerbeteiligung mit dem Bürgernetzwerk, Bürgerversammlung, ergebnisoffener städtebaulicher Wettbewerb die erneute Bürgerversammlung bevor die städtischen Gremien entscheiden.

Beim „Marktplatz der Zukunft“ geht es jetzt nicht nur um die wunderbaren „Schorschblick“ sondern eben auch um eine vernünftige Nutzung durch alle Jahreszeiten und die Wirtschaftlichkeit.

Offen bleibt, wie ein Gebäude genutzt werden soll? Spielt das jetzt gar keine Rolle mehr? Wir alles dem Bürgermeisterwahlkampf untergeordnet? Der „Schorschblick“ als Wahlkampfthema?

In den Zeitungsveröffentlichungen, Gesprächen in der Stadt und im Bürgerforum wurde oft die Sichtbarkeit der Rosette bei der Kirche St. Georg benannt.

Niemals war da von der starren Festlegung auf die  Türen-bögen die Rede.

In der Verwaltungsvorlage sind ab S. 47 die Ansichten dargestellt und zeigen möglichen Höhenfestlegungen.

In jeder Variante sind die beiden Türme und die Rosette – je nach Standort- durchaus komplett zu sehen.

Durch die Festlegung in der Vorlage mit der Sichtbarkeit von mindestens 2/3 des oberen Bereichs der Türen wird auf der westlichen Seite eine einheitliche 2-geschossige Fassade von vorneherein ausgeschlossen.

Wir verweisen auf Seite 52 der Verwaltungsvorlage dort heißt es in der Zusammenfassung „Knapp die Hälfte der Besucherinnen des abschliessenden Dialogforums am 20.11.2019 votierte für ein Gebäude mit 2 Geschossen.

Kein halbes, nicht nur hinten an der Mauer, oder seitlich 2- geschossig, sondern ein kompletter Baukörper soll möglich sein! Keine zwanghaften Schrängen oder Versprünge. 

Diese Variante muß in den Ausschreibungsunterlagen zulässig sein. Das ist ebenfalls Bürgerwille. 

Unser oberstes Ziel ist die Belebung des Marktplatzes mit einem zentralen Gebäude, das eine flexible Nutzung zulässt. So schön der Schorschblick auch sein mag, zu einer Belebung des Platzes trägt er außerhalb der wichtigen Festivitäten in Bensheim nicht bei.

Alle klugen Kommentaren, die die Belebung durch ein Gebäude bezweifeln, sollen mal ihr Konzept auf den Tisch legen!

Wir waren von Anfang für eine offenes Wettbewerbsverfahren. Das sehen wir hier nicht gewährleistet.

Der Wettbewerb soll offen sein und so vielfältig wie möglich. Ein- oder 2-geschossig, der beste Entwurf soll gewinnen.

In den Vorlagen wurde schon viel zu viel festgelegt und die Freiheit der Ideenfindung schon von Vorneherein auf eine Lösung eingeengt!

Wir  werben um die Zustimmung unseres Antrages, eine rundum  2-geschossige Bebauung zuzulassen und die Festlegung der Türbogen aus den Wettbewerbsbedingungen herauszunehmen.

Weiterhin darum, eine Toilettenanlage an zentraler Stelle zu installieren, der Antrag von CDU und BfB.  

Dem Antrag der GLB, den gesamten Marktplatz zu betrachten stimmen wir zu, beim FWG-Antrag werden wir uns enthalten.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.