Kommunen müssen selber entscheiden können wo Tempo 30 angeordnet wird !

Bensheim. Die Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) unterstützt die Forderung der Gremien des Hessischen Städtetages nach mehr Entscheidungskompetenz bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 und bei der Anlegung von Zebrastreifen, informiert BfB-Stadtverordneter Helmut Reuter.
Es ist doch für niemanden nachvollziehbar, dass eine Stadt wie Bensheim mit über 40.000 Einwohnern nicht selber entscheiden kann wo Tempo 30-Zonen entstehen oder wo ein Zebrastreifen angelegt werden soll, meint BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Nach der Beratung im Ortsbeirat Mitte zum Thema Tempo 30 wird es höchste Zeit, dass unsere Gremien selber entscheiden können, dass auf der Friedhofstraße und auch in anderen Wohngebieten Tempo 30 angeordnet werden kann. Wir haben deshalb einen Antrag eingereicht, der die Forderung des Städtetages unterstützt und diesen Antrag allen anderen Fraktionen für eine gemeinsame Antragstellung angeboten, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

Der Antrag lautet:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
„Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den vom Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages vorgelegten Text:

Mehr Handlungsspielräume für verkehrsrechtliche Anordnungen

Land und Bund müssen die Handlungsspielräume der Kommunen bei verkehrsrechtlichen Anordnungen ausweiten, zum Beispiel bei der Anordnung von Geschwindigkeits- und Zufahrtsbeschränkungen, Zebrastreifen oder City-Maut. Im Zusammenhang mit den Themen Verkehrssicherheit, Luft und Lärm wird deutlich, dass die Städte vor allem bei der Entscheidung über Geschwindigkeitsreduzierungen innerorts mehr Kompetenz brauchen. Eine reduzierte Geschwindigkeit verbessert die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger und kann dazu beitragen, den Lärm sowie die Luftschadstoffe zu senken. Die situationsgerechte Anpassung der Geschwindigkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für ein verträgliches Miteinander verschiedener Nutzer im öffentlichen Raum. Rechtliche Hindernisse im Straßenverkehrsgesetz des Bundes sind zu beseitigen. Bis dahin müssen Maßnahmen notfalls über Pilotversuche realisiert werden können. Land und Bund sollen dabei auch Verkehrsversuche zur Regelgeschwindigkeit Tempo 30 und Ausnahmegeschwindigkeit Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften unterstützen.

Der Magistrat wird beauftragt, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Bundesregierung, der Landesregierung, den Bundestagsabgeordneten und den Landtagsabgeordneten im Kreis Bergstraße mitzuteilen und um Unterstützung zu bitten.“