STVV 2.7.2020, „Corona Sonderprogramm“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Die Corona-Pandemie hat viel Leid über Deutschland und die Welt gebracht. Die physischen und psychischen Folgen für die Menschen werden erst nach und nach aufgedeckt und werden noch lange anhalten.

Uns allen muss bewusst sein, dass mit Geld nicht alles wieder gut wird – aber es mindert hoffentlich das Leid ein wenig!

Sehr stark getroffen durch den Lockdown wurde der kulturelle Bereich. Den Künstlern wurde durch dieses Berufsverbot ihre Existenz genommen – und was noch schlimmer ist: bis jetzt fehlt für viele jegliche Perspektive für die Zukunft.

Wir begrüßen es, dass der Kulturbereich um 6.000 Euro im HFA auf insgesamt 26.000 Euro aufgestockt wurde.

Da noch immer viele Menschen Angst vor einer Ansteckung haben, ist für die Gastronomie die Bewirtung im Außenbereich sehr wichtig – und es ist für uns alle wichtig, weil es Leben in unsere Stadt bringt.

Es ist gut, dass die Sondernutzungsgebühr für Freisitze erlassen wird und für eine ausrechende Bestuhlung gesorgt werden kann.

Leider werden wir es nicht verhindern können, dass trotz aller Bemühungen weitere Gastwirtschaften schließen werden.

Und nicht zuletzt begrüßen wir es, dass die Bürger und Bürgerinnen für nicht erbrachte Leistungen – sei es die Betreuung in der Kita, in der Musikschule oder in der Stadtbücherei – nicht zahlen müssen.

Dem Corona-Sonderprogramm stimmen zu – obwohl uns allen bewusst ist, dass es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein wird.

Und ob es das letzte Hilfspaket sein wird, werden wir noch sehen. Eines ist aber auch klar: unsere Stadt muss ebenfalls von den Programmen auf höherer Ebene profitieren. Das ist ein absolutes Muss!

Dem FWG-Antrag stimmen wir zu. Dieser entspricht unserer Anfrage zum TOP 34 indem wir die Auswirkungen der Steuerschätzung vom Mai 2020 und des Konjunkturprogrammes der Bunderegierung bezüglich kommunaler Unterstützungsmaßnahmen abgefragt haben.

Und dann gibt es ohnehin den Beschluss der STVV, der bei der Aufhebung der Straßenbeitragssatzung getroffen wurde. Der Magistrat ist da schon beauftragt nach der Sommerpause 2020 Vorschläge für Kürzungen, Reduzierungen bzw. Abplanungen vorzulegen und Vorschläge für eine Gegenfinanzierung zu erarbeiten.