STVV 2.7.2020, Sanierungskosten ehemaliges Bundeswehrdepot in der Rheinstraße, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

die Hinweis aus der Bevölkerung und von früheren Beschäftigen waren

vielfältig, dass es auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände Altlasten geben

muß. Aus diesem Grunde fragte die BfB-Fraktion gezielt am 13.11.2011 und in

der STVV am 24.9.2014 nach Altlasten. Die FDP-Fraktion im Übrigen

ebenso. Die Antworten waren wie so oft Nichtssagend. Was nicht sein darf,

das nicht sein kann. Da werden lieber beide Augen zugedrückt.

Aus dem Gutachten vom 7.7.2011 geht auf mehreren Seiten hervor, dass es

eine Bleibelastung des ehemaligen Bundeswehrgeländes gab. Auch andere

Schwermetalle sind dort zu finden. Hat man dann nach Erstellung des

Gutachtens die richtigen Schlüsse gezogen. Fragezeichen ? Im Nachhinein

muß man klar sagen: Nein !

Trotz den Funden kommen die Gutachter zu dem Schluss, Zitat: „Unseres

Erachtens besteht für beide untersuchten Teilflächen altlastenrechtlich kein

weiter Handlungsbedarf, Seite 32.“

Die Schlussfolgerung wurde getroffen obwohl auf Seite 9 des Gutachtens

dort Schlacken gefunden wurden. Dort heißt es, Zitat: „Schlacken stellen

häufig einen Hinweis auf zumindest abfallrechtlich relevante Belastungen des

Baugrundes dar.“ Zitat Ende.

Die Schlussfolgerung im Gutachten war eine folgenschwere Fehleinschätzung,

die uns nun 220.000 Euro kosten wird. Wenn es dabei bleibt.

Die Bleibelastungen waren seit dem Gutachten von 2011 bekannt. Klar, dass

hier eine vertiefende Untersuchung und eine ordnungsgemäße Entsorgung

angeordnet werden mußte.

Das wurde unterlassen. Der Verkäufer des Grundstücks, die BIMA kann sich

ob dieses Fehlers freuen. Sonst wären die mit 90 % Entsorgungskosten dabei

gewesen.

Die Altlast muß beseitig werden. Deshalb klare Aussage der BfB-Fraktion: wir

stimmen der Verwaltungsvorlage zu.

Meine Damen und Herren,

wir dringen darauf, dass ernsthaft – und nicht halbherzig – geklärt wird ob
die

Eigenschadensversicherung geltend gemacht werden kann. Hier sind Fehler

erkennbar, da kann man nicht einfach das Tuch des Vergessens darüber

ausbreiten. Wo gearbeitet wird werden Fehler gemacht. Dafür ist die

Eigenschadensversicherung schließlich da.

Wir bitten um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von GLB und BfB.