Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,
die Hinweis aus der Bevölkerung und von früheren Beschäftigen waren
vielfältig, dass es auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände Altlasten geben
muß. Aus diesem Grunde fragte die BfB-Fraktion gezielt am 13.11.2011 und in
der STVV am 24.9.2014 nach Altlasten. Die FDP-Fraktion im Übrigen
ebenso. Die Antworten waren wie so oft Nichtssagend. Was nicht sein darf,
das nicht sein kann. Da werden lieber beide Augen zugedrückt.
Aus dem Gutachten vom 7.7.2011 geht auf mehreren Seiten hervor, dass es
eine Bleibelastung des ehemaligen Bundeswehrgeländes gab. Auch andere
Schwermetalle sind dort zu finden. Hat man dann nach Erstellung des
Gutachtens die richtigen Schlüsse gezogen. Fragezeichen ? Im Nachhinein
muß man klar sagen: Nein !
Trotz den Funden kommen die Gutachter zu dem Schluss, Zitat: „Unseres
Erachtens besteht für beide untersuchten Teilflächen altlastenrechtlich kein
weiter Handlungsbedarf, Seite 32.“
Die Schlussfolgerung wurde getroffen obwohl auf Seite 9 des Gutachtens
dort Schlacken gefunden wurden. Dort heißt es, Zitat: „Schlacken stellen
häufig einen Hinweis auf zumindest abfallrechtlich relevante Belastungen des
Baugrundes dar.“ Zitat Ende.
Die Schlussfolgerung im Gutachten war eine folgenschwere Fehleinschätzung,
die uns nun 220.000 Euro kosten wird. Wenn es dabei bleibt.
Die Bleibelastungen waren seit dem Gutachten von 2011 bekannt. Klar, dass
hier eine vertiefende Untersuchung und eine ordnungsgemäße Entsorgung
angeordnet werden mußte.
Das wurde unterlassen. Der Verkäufer des Grundstücks, die BIMA kann sich
ob dieses Fehlers freuen. Sonst wären die mit 90 % Entsorgungskosten dabei
gewesen.
Die Altlast muß beseitig werden. Deshalb klare Aussage der BfB-Fraktion: wir
stimmen der Verwaltungsvorlage zu.
Meine Damen und Herren,
wir dringen darauf, dass ernsthaft – und nicht halbherzig – geklärt wird ob
die
Eigenschadensversicherung geltend gemacht werden kann. Hier sind Fehler
erkennbar, da kann man nicht einfach das Tuch des Vergessens darüber
ausbreiten. Wo gearbeitet wird werden Fehler gemacht. Dafür ist die
Eigenschadensversicherung schließlich da.
Wir bitten um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von GLB und BfB.