Gemeinsame Stellungnahme v. GLB, BfB, FDP u. Stv. Dr. Tiemann zum Thema Denkmalschutz und zur Stellungnahme Fr. Exo u. Fr. Rauber-Jung bzgl. Marktplatz, BA v. 08.10.2020

Bensheim. Die Stellungnahme von Bensheims Erster Stadträtin Frau Rauber-Jung
und der Mitarbeiterin der Unteren Denkmalbehörde Frau Exo bezüglich der
kürzlich öffentlich vorgetragenen deutlichen Kritik von Doris Sterzelmaier
(GLB), Franz Apfel (BfB), Holger Steinert (FDP) und dem Stadtverordneten Dr.
Rolf Tiemann zu deren Verhalten beim Thema Haus am Markt, wollen diese nicht
unwidersprochen hinnehmen, da sachlich und juristisch falsch.

Nach der Argumentation von Frau Exo und Frau Rauber-Jung würde mit jeder
Veränderung der Situation eine neue denkmalschutzrechtliche Lage am
Marktplatz eintreten.

Zuerst bezüglich des damals noch bestehenden Hauses am Markt, dann beim
Status Abriss des Gebäudes, danach bezüglich ursprünglicher Planung für
einen dreigeschossigen Bau und zuletzt hinsichtlich der Planung für ein
eingeschossiges Gebäude.

Dies hätte zur Folge, dass auch durch den Bürgerentscheid wieder eine neue
Konstellation entstehen würde.

Es fehle nach Ansicht der Fraktionsvertreter bei den Bewertungen und
Handlungen der Behörde jeglicher Bezug zu geltendem Recht und das könne man
durchaus als Beliebigkeit, Willkür und Gefälligkeit bezeichnen.

Mit ihrer Erklärung im Bergsträßer Anzeiger am 08.10.2020 bestätigt die
Denkmalschutzbehörde des Kreises unwillentlich den Vorwurf der Opposition,
sie habe vor der Stadtverordnetenversammlung am 17.September 2020 gezielt
eine Stellungnahme zur Bebauung des Marktplatzes abgegeben, um die
Entscheidung der Stadtverordneten im Sinne des amtierenden Bürgermeisters zu
beeinflussen.

Sie schrieb: „Die Denkmalschutzbehörde sei“ … „von der Stadt“ (das heisst
dem Bürgermeister oder der CDU-Baudezernentin) „zu einer Stellungnahme
aufgefordert worden.“

Weiter heißt es wörtlich: „Wir stehen immer im Austausch und haben jeden
Schritt abgestimmt – auch in Vorbereitung des Bürgerentscheids“, betonen Exo
und Rauber-Jung.“

„Dass die Denkmalschutzbehörde so offen erklärt, in die Bensheimer Politik
im Sinne der Verwaltungsspitze einzugreifen, verschlägt uns die Sprache und
wir empfinden das als Dreistigkeit“, sind sich Sterzelmaier, Apfel, Steinert
und Dr. Tiemann in der Bewertung einig.

Die beiden Hauptkritikpunkte, die man Frau Exo von der Unteren
Denkmalbehörde Heppenheim und Frau Rauber-Jung von der Bensheimer
Stadtverwaltung vorwerfen müsse, seien leider von Frau Exo und Frau
Rauber-Jung in ihrer oben genannten Stellungnahme überhaupt nicht
aufgegriffen worden und deshalb müsse man die Fragen in aller Deutlichkeit
nochmals stellen.

  1. Warum gibt die Denkmalbehörde vor Abriss eine Stellungnahme dahingehend
    ab, dass eine Bebauung mit entsprechender Kubatur zwingend notwendig sei und
    will dann nach Abriss und Reißleinenaktion des Bürgermeisters nichts mehr
    davon wissen?

Wo habe sich hier zwischenzeitlich die Rechtslage geändert?

Durch diese Stellungnahme habe die alleine am Recht und Gesetz gebundene
Behörde die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung damals erheblich,
wenn nicht gar entscheidend, in eine Richtung beeinflusst und diese Position
dann einfach wieder geräumt, ohne dass eine Änderung der Sach- und
Rechtslage eingetreten wäre.

  1. Wie soll das „Freilassen“ eines Grundstücks „nicht genehmigungsfähig“
    sein, wie Frau Exo es nun zum wiederholten Mal zu Protokoll gibt?

Die Denkmalbehörde könne die Stadt nicht zu einer Bebauung zwingen, egal in
welcher Weise, ob kleiner Pavillon oder dreistöckiges Gebäude oder etwas
anderes.

Das sei nach Ansicht von Sterzelmaier, Apfel, Steinert und Tiemann schlicht
grober Unfug.

Insofern sei es in den Augen der Stadtverordnetenvertreter vollauf
berechtigt, Frau Exo einen rechtlich nicht begründeten Zickzack- und
Gefälligkeitskurs zu bescheinigen.

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V.i.S.d.P. Doris Sterzelmaier (GLB-Fraktionsvorsitzende), Franz Apfel
(BfB-Fraktionsvorsitzender, Holger Steinert (FDP-Fraktionsvorsitzender) u.
Dr. Rolf Tiemann (Stadtverordneter der FWG)