BfB-Fraktion 27.11.2020
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
über parlamentarisches Büro
Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Dr. Götz, Sehr geehrter Herr
Heinz,
nehmen Sie bitte nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zu dem TOP
„Meerbachsportplatz – Anpassung der Planung wegen erforderlicher
Lärmschutzmaßnahmen“ auf die Tagesordnung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses am 03.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses am
07.12.2020 und der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Apfel,
BfB-Fraktion
Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss und
die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:
„Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des bereits geschlossenen
Kaufvertrags das Konzept mit Sahle/Bonava weiter zu entwickeln und in einer
Nachbeurkundung zum Kaufvertrag folgende Punkte zu regeln:
- Das Datum der Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 2 Abs. 5 KV wird
geändert auf den 31.12.2021. Die Voraussetzungen bleiben gleich. - Die Käufer erklären, auf ihr Rücktrittsrecht gemäß § 5 Abs. 4 KV
zu verzichten und die Kosten für den Vollanschluss an die Bundesstraße 3,
gleich in welcher tatsächlichen Höhe, voll zu übernehmen. - Die Verkäuferin (Stadt) erklärt klarstellend und die Käufer nehmen
dies an, dass seitens der Stadt Bensheim keine Zusagen oder Haftungen für
das Zustandekommen von im weiteren Verlauf des Projektes notwendig werdender
Gremienbeschlüsse übernommen werden können.
Der Kaufvertrag vom 28.06.2019 soll ansonsten in seiner ursprünglichen Form
weiter gelten.“
Kurzbegründung:
Wir verweisen auf die E-Mail von 1. Stadträtin Frau Rauber-Jung vom 18.11.
bzw. 19.11.2020 und auf die E-Mail vom 27.11.2020 „Informationen des
Vorhabenträgers über die geplante Bebauung“.