Anfrage bzgl. der Schließung der Hotels und Gaststätten

BfB-Fraktion 07.12.2020
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, nachfolgende Anfrage bzgl. der Schließung der Hotels und Gaststätten auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund eines Aufenthalts in einem Hotel in Bensheim positiv getestet?
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund eines Aufenthalts in einem Restaurant oder Café in Bensheim positiv getestet?
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund einer Teilnahme an einer Kulturveranstaltung (Theater, Konzert oder Kino) in Bensheim positiv getestet?
Wie viele Personen wurden in den letzten 4 Monaten aufgrund einer Teilnahme an einer kommunalpolitischen Veranstaltung im Landkreis Bergstraße positiv getestet?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Allgemeinverfügung des Landrats, dass auch während der Reden in Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung Mund-Nasen-Masken getragen werden müssen ? Dies ist weder im Landtag in Wiesbaden noch im Bundestag in Berlin der Fall obwohl dort deutlich höhere Infektionszahlen per 100.000 Einwohner vorliegen.
In der Weststadthalle ist genügend Platz um deutlich mehr Abstand als die obligatorischen 1,5 m einzuhalten. Die Weststadthalle ist zumal mit einer Zu- und Abluftanlage ausgerüstet. Hält der Magistrat diese Allgemeinverfügung des Landrats für angemessen ? Die Mitteilung über die Zu- und Abluftanlage haben wir bei der Begründung mit beigefügt.
Begründung:
Im Rahmen des 2. Lockdowns wurden zum wiederholten Male – nun bis mindestens 10. Januar 2021 – sämtliche Hotels, Cafes, Restaurants und Kultureinrichtungen geschlossen. Die Betreiber hatten in den letzten Monaten Hygienekonzepte erarbeitet und für viel Geld umgesetzt – die nun jedoch keine Bedeutung mehr zu haben scheinen.
Man spricht von einem Lockdown „light“, aber für viele Inhaber und Angestellten dieser Einrichtungen ist es mit einem großen finanziellen Verlust oder womöglich auch Existenzverlust verbunden.
Dadurch das Cafes und Restaurants in der Fußgängerzone geschlossen sind kommen deutlich weniger Menschen in die Fußgängerzone zum einkaufen und das ausgerechnet im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Diese Entwicklung beeinträchtigt die Bensheimer Geschäfte, die zwar offen sind, aber weniger Umsatz haben. Die Verlagerung auf den Online-Handel wird dadurch beschleunigt.
Wir sind der Auffassung, dass eine Maßnahme angemessen und zielgerichtet sein muß. Deshalb ist es notwendig nicht im Nebel herumzustochern sondern zu belegen warum die jeweilige Maßnahme berechtigt ist und Sinn macht.
Wir erkennen an, dass COVID 19 eine schwere Krankheit auslösen kann, die zum Tode führen kann. Insofern sind angemessene Maßnahmen zu akzeptieren. Die Angemessenheit muß allerdings auch belegt und kommuniziert werden.