STVV 17.2.2021 „MEGB“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

sehr geehrte Gäste,

die städtische Marketing- und Entwicklungsgesellschaft (MEGB) steht aus verschiedenen Gründen immer wieder in der öffentlichen Kritik.

Als BfB beantragen wir, dass eine Grundsatzentscheidung zu Beginn der nächsten Wahlperiode darüber getroffen wird ob die MEGB erhalten werden soll, eine Änderung der Aufgaben erfährt oder abgewickelt werden kann.

Es gibt sowohl Pro- als auch Contra-Argumente, die transparent zusammengeführt werden müssen um dann eine Entscheidung aufgrund der zusammengetragenen Fakten zu treffen. Ein wichtiges Argument für den Erhalt der MEGB ist z. B., dass die MEGB Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Diese Möglichkeit hat uns beispielweise bei bestimmten Bauprojekten der MEGB viel Geld eingespart.

Als BfB sprechen wir uns gegen die Ausweisung neuer großer Gewerbegebiete aus. Diesen Flächenverbrauch wollen wir für die Zukunft stoppen.

Wir setzen uns für den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Grünflächen für unsere Umwelt und für die Naherholung ein. Für die Zukunft entfällt die Vermarktung großflächiger Gewerbegebiete. Ob die MEGB deshalb wirtschaftlich noch tragfähig aufgestellt sein kann, darüber ist in der neuen Wahlperiode anhand von Fakten zu entscheiden.

Neben dem Erhalt der MEGB bzw. deren Abwicklung gibt es noch eine dritte Möglichkeit. Die Verlagerung des Aufgabenschwerpunktes der MEGB weg von der Erschließung und dem Verkauf großer Gewerbeflächen hin zu einem funktionierenden Stadtmarketing für Bensheim und für Auerbach. Die Beratung von Hausbesitzern und Geschäften zugunsten eines ausgewogenen Geschäftemix wären spannende und wichtige Aufgaben nach der Rückkehr zur Normalität und der Aufhebung der Beschränkungen.

Die Gegenüberstellung der Pro- und Contra-Argumente soll auf jeden Fall mit dem vorhandenen Sachverstand von Stadtverwaltung und MEGB passieren und nicht nach außen vergeben werden.