STVV 31.3.2022 „Umgestaltung des Spielbereiches am Wambolter Hof und des Zugangs zur Lauter im Bereich des Kinderspielplatzes“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

In einem gemeinsamen Antrag mit der FWG möchten wir einen Beschluss aus der Stadtverordnetenversammlung vom November 2020 nochmals auf die Tagesordnung bringen.

Es geht um folgende 2 Aspekte:

  • zum einen um die sehr teure Umgestaltung des Spielbereiches am Wambolter Hof,
  • zum anderen um die Umgestaltung des Uferbereiches. Nur wenige Meter vom Kleinkinderspielplatz entfernt soll ein Zugang zur Lauter gebaut werden.

Ich möchte mit dem 2. Punkt beginnen.

Diesen Zugang zur Lauter lehnen wir aus Sicherheitsgründen strikt ab.

Als BfB hatten wir bereits 2020 einen Änderungs-Antrag gestellt damit diese Maßnahme gestoppt wird. Wir wiederholen es heute nochmals.

Es ist zu gefährlich – und dieser Meinung sind nicht nur wir. Viele besorgte Bürger und Bürgerinnen in Bensheim sind der gleichen Meinung – wie wir in Leserbriefen und auch in einem Ortstermin erfahren konnten.

Ich zitiere Ihnen ausschnittsweise aus einem Leserbrief, der erst letzte Woche im BA erschien.

Überschrift: Öffnung der Lauter. Eine Gefahrenquelle für unsere kleinen Kinder

Zitat:

…dieses Projekt bedeutet eine große Gefahrenquelle für unsere kleinen Kinder….

…Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten wären sicher in Ordnung – aber keine Todesfalle.

…Was passiert, wenn Kinder ins Wasser fallen und ertrinken? Wenn der TÜV ein solches Projekt genehmigt hat, wäre das sehr bedenklich.

Zitat Ende

Ja, was sagt der TÜV dazu? Ich zitiere aus der Stellungnahme des TÜV:

„Der TÜV SÜD schätzt die Risiken durch den geplanten Zugang zum Lauterufer für auf dem Spielbereich am Wambolder Hof spielende Kinder als gering ein, weil durch die geltende Aufsichtspflicht das allgemeine Verkehrsrisiko auf öffentlich zugänglichen Gewässern nicht wesentlich erhöht wird.

Kinder unter 3 Jahren unterliegen der ständigen Aufsichtspflicht. Bei älteren Kindern ist der Grad der erforderlichen Aufsicht vom Grad der körperlichen sowie geistigen Verfassung und Reife abhängig.“

Zitat Ende.

Der TÜV schiebt das Risiko auf die Eltern – auf deren Aufsichtspflicht – ab. Ja, die Eltern haben selbstverständlich die Aufsichtspflicht.

Nun wissen aber alle, die mir ihren Kindern oder Enkeln einen Spielplatz besuchen, wie es dort abläuft. Die Kinder spielen – mal hier mal dort. Ein Gewusel – besonders wenn man mit zwei kleinen Kindern unterwegs ist.

Ja – und auch die erwachsenen Begleitpersonen freuen sich bei einem Spielplatzbesuch auf den Austausch mit anderen Eltern. Das gehört einfach dazu!

Am Wambolter Hof befindet sich das Stadtcafe mit einer Terrasse und es wird u.a. deswegen so gut besucht, weil „man“ sich da gut treffen und unterhalten kann, während die Kleinkinder auf dem Spielplatz spielen.  

Die Aufsichtspflicht – auch wenn gesetzlich vorgeschrieben – ist da nicht immer im vollen Umfang gegeben. Wir sind Menschen und keine Maschinen!

Im Bereich eines Kleinkinderspielplatzes – und generell in der Nähe eines Spielplatzes – darf es absolut keine Gefahrenquellen geben.

Wir warnen deshalb ausdrücklich vor dem Zugang zur Lauter.

Dazu kommt, die die Fließgeschwindigkeit der Lauter – besonders bei Hochwasser – nicht zu unterschätzen ist.

Kinder spielen gerne mit Wasser – und das sollen sie auch!

Wir haben in Bensheim einen schönen Wasserspielplatz für die Kleinsten in der Hauptstraße, der im Sommer – wenn das Wasser fließt – sehr gut angenommen wird.

Bereits in der STVV am 5.11.2020 hatten wir einen Änderungs-Antrag gestellt in dem wir die Streichung dieses Zugangs zur Lauter  beantragt haben. Unser Antrag wurde damals nicht unterstützt.

Ich bitte Sie Ihre damalige Entscheidung nochmals zu überdenken – es kann Leben retten!

Nun zu einem weiteren Punkt: Wir beantragen einen Stopp für die Umgestaltung des Spielplatzes. Dieser Spielplatz ist in einem guten Zustand und wird – so wie er ist – sehr gut angenommen.

Für die Umgestaltung des Spiel- und des Uferbereiches sind laut

Verwaltungsvorlage 440.000 Euro vorgesehen.

Es kann nicht sein, dass für solche Projekte die Grundsteuer B

und die Gewerbesteuer kräftig erhöht werden.

Alles in allem: Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben – es kommen bessere Zeiten.

Aber zum jetzigen Zeitpunkt können wir diese Ausgaben nicht unterstützen.

Wir bitten um getrennte Abstimmung.

  1. Beschluss über die Umgestaltung des Spielbereichs
  2. Beschluss über den Zugang zur Lauter. Für diesen Punkt beantragen wir eine namentliche Abstimmung