Sanner: vom Ursprungsbeschluss sind wir mittlerweile meilenweit entfernt….

Auerbach. Am 17. September 2020 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss „dem alteingesessenen Familienbetrieb mit Entwicklungspotential Sanner“ zu erhalten und innerhalb Bensheims die Möglichkeit zu geben umzusiedeln. Es ging um den Erhalt von über 200 Arbeitsplätzen und um 3 ha Gewerbefläche neben dem Gewerbegebiet Stubenwald II. Bei dem Verbrauch weiterer Flächen in Bensheim stehen wir normalerweise auf der Bremse. Diesmal stimmten wir zu, da die Argumente Erhalt und Ausweitung des Familienunternehmens Sanner für uns nachvollziehbar waren zumal zugesichert wurde, dass 3 ha Siedlungsfläche in Zell und Felheim-Süd-Ost als Ausgleich abgeplant werden sollten. Auch dieser Punkt ist noch nicht vollständig geklärt. Das waren die Rahmenbedingungen für unsere Zustimmung, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel und verweist darauf, dass mittlerweile so gut wie nichts mehr von der Ausgangslage zutrifft. 

Mittlerweile wurde die Mehrheit der Anteile der Firma Sanner an den britischen Finanzinvestor GHO verkauft. Von einem Auerbach Familienunternehmen kann niemand mehr sprechen. Die Firma Sanner bzw. die neuen Mehrheitseigentümer beabsichtigen das Gewerbegebiet neben Stubenwald II nicht mehr selber zu erwerben sondern über die Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KG einen Immobilien-Leasing-Vertrag abzuschließen. Die beiden Vertragsparteien befinden sich seit längerem in der Prüfung des Vertrages. Weitere Überraschungen sind nicht auszuschließen, merkt Stadtrat Andreas Born (BfB) an.

Auch die zugesagte Abplanung von 3 ha Siedlungsfläche ist nicht in trockenen Tüchern. Der Ortsbeirat Fehlheim hat sich mit der Abplanung einverstanden erklärt. Der Ortbeirat Zell hat das bisher abgelehnt, informiert die BfB-Fraktion.

„Als Wählergemeinschaft BfB erinnern wir an eine Aussage des Magistrats auf eine frühere Anfrage der BfB-Fraktion. Auf die Frage: „Was beinhaltet der Verkauf der Mehrheit an Sanner bezüglich der bisherigen Absichtserklärungen zur Umwandlung des bisherigen Betriebsgeländes zum Wohngebiet?“ Antwort des Magistrats: „Dem Magistrat sind keine detaillierten Vertragsdetails bekannt.“ „Wir fragen uns welche Überraschungen hier noch auf uns zukommen“, kommentiert Barbara Ottofrickenstein-Ripper, die die BfB im Ortsbeirat Auerbach vertritt.