STVV 3.4.2025 „Wertabschöpfung insbesondere bei Wohngebieten“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion stellen gemeinsam folgenden Antrag:

„Der Magistrat wird beauftragt, ab sofort eine angemessene 

Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit 

den Eigentümern bzw. den Investoren von Grundstücken heraus zu 

handeln und in städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB 

abzusichern.“

Bei anstehenden Bebauungsplänen – wie beispielweise das 

Grundstück der Familie Sanner – – wird beispielweise ein 

Firmengrundstück mit rund 200 Euro pro qm in eine Wohnbaufläche 

mit ca. 700 Euro oder mehr für den qm umgewandelt. 

Uns geht es nicht nur um die ca. 30 % Flächenanteil nach § 58 

BauGB, sondern um eine angemessene Wertabschöpfung durch die 

Kommune für ihre vielfältigen Aufgaben die sie für Ihre Bürgerinnen 

und Bürger erbringt. 

Wie es unserer Auffassung nach auf keinen Fall laufen darf, ist der 

Vorgang des Bauprojektes in der Dammstraße. Dort dürfen keine 

Kinder aus gesundheitlichen Gründen einziehen. Das wird niemand 

überwachen und das wird auch niemand durchsetzen können. 

Trotzdem wurde dem Investor über 100.000 Euro für die Beteiligung 

an Kinderbetreuungseinrichtungen erlassen. Jede und Jeder von uns 

weiß, dass da selbstverständlich auch Kinder wohnen werden.

Die Koalition hat diese Verwaltungsvorlage durchgesetzt obwohl zu 

dem damaligen Zeitpunkt die Finanzlage unserer Stadt schon alles 

andere als gut war. 

Meine Damen und Herren,

uns ist bewußt, dass es über den 30 %igen Flächenanteil für die 

Stadt schwer wird, einen Anteil von 40 – 45 % zu verhandeln und zu 

bekommen. Das ist Verhandlungssache und in diese Richtung soll 

und muß es unserer Meinung nach im Rahmen eines 

städtebaulichen Vertrages gehen. 

Für die Entwicklung von Wohnbaugebieten haben sich inzwischen 

ein Abschöpfungsanteil von bis zu 50% entwickelt, natürlich nur auf 

Verhandlungsebene. Wobei wir 40 – 45 % für durchaus angemessen 

halten. Sie werden fragen, wo das bisher vereinbart wurde ?: Ein 

Fachmann, mit dem wir dabei in Kontakt stehen, will die 

Kommunen nicht nennen, wo sie das erreicht haben. Er empfiehlt 

und wir greifen diese Empfehlung auf, dass die Bürgermeisterin 

beim Hessischen Städte- und Gemeindebund und beim Städtetag 

und beim RP und beim Hessischen Innenministerium Informationen 

dazu einholt. Wir haben einen entsprechenden Ergänzungs-Antrag 

dazu eingereicht und bitten um Zustimmung. 

Für die Zukunft geht es nicht nur um „Sann-City“ sondern es geht 

auch um das Gelände von Thermoplastik und CBM.

Das „Thermoplastik“- Gelände bietet sich für Kleingewerbe an. 

Beim „Sanner“- Areal könnte ein Teil der Fläche zur Um- und 

Ansiedlung von geräuscharmen, nicht störenden Kleingewerbe 

vorgesehen werden. Es könnte dort auch die sehr beengte FFW 

Auerbach einen verkehrlich gut gelegenen neuen Standort finden.

Und natürlich geht es dort auch um den sozialen Wohnungsbau, 

eine Kindertagesstätte und um das Projekt der Wohnvision Alt und 

Jung zusammenleben. Das haben ja alle Fraktionen bekommen.

Wir bitten um Zustimmung zum Antrag von BfB und VuA. 

 Es gilt aber hier das gesprochene Wort:

Der Änderungs-Antrag der Koalition greift unser Anliegen auf. Der ist etwas merkwürdig formuliert wenn es heißt ob eine Wertabschöpfung sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Für die Stadt ist das natürlich sinnvoll und wirtschaftlich, für die Familie nicht. Wir sind ja für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt da. Der Antrag geht aber trotzdem in die richtige Richtung. Ich schlage vor, das unser Ergänzungs-Antrag noch in den Änderungs-Antrag eingebaut wird, dann muß unser Antrag nicht abgestimmt werden und wir nehmen den nach Verabschiedung des Änderungs-Antrages zurück.

Die Stadtverordnetenversammlung möge ergänzend beschließen: 

„Der Magistrat wird beauftragt, bei den kommunalen Spitzenverbänden Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund, dem RP Darmstadt und dem Hessischen Innenministerium Informationen über vertraglich vereinbarte Wertabschöpfungen bei der Umwandlung von Firmengelände in Wohngelände einzuholen, die über die 30 % laut § 58 Bau GB hinausgehen.“

BfB-Fraktion                                                    VuA-Fraktion

Wir bitten um Zustimmung.