Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Geplante Baumhaus-Übernachtungen in Auerbach und Hochstädten“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktion
Vorbemerkung:
Im Bergsträßer Anzeiger vom 21. April 2026 wurde über Planungen für Baumhaus-Übernachtungen als touristische Erweiterung des Angebots eines Gastronomiebetriebes berichtet. Demnach befindet sich das Vorhaben noch in der Entwicklungsphase; das Genehmigungsverfahren läuft bereits. Als mögliche Standorte werden eigene Grundstücke in Auerbach oder Hochstädten genannt. Zudem ist von Holz aus eigenen Beständen und möglicherweise Wasser aus naher Quelle die Rede; eine Umsetzung sei nicht vor 2028 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die BfB-Fraktion Fragen zum konkreten Planungsstand sowie zu möglichen Auswirkungen auf Natur, Infrastruktur und Anwohner.
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Flurstücke beziehungsweise Standorte in Auerbach und Hochstädten sind für das Vorhaben konkret vorgesehen?
2. Welcher konkrete Planungsstand liegt der Stadt derzeit vor, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Größe, Bauweise und zeitlichem Rahmen der geplanten Baumhäuser?
3. Wie soll die Erschließung der Standorte erfolgen, insbesondere im Hinblick auf Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste sowie auf mögliche zusätzliche Verkehrsbelastungen?
4. Wie sind nach derzeitigem Stand die Wasser-, Energie-, Abwasser- und Abfallversorgung vorgesehen? Sofern eine Nutzung natürlicher Wasserquellen geplant ist, wird um Auskunft gebeten, welche Quellen konkret betroffen wären, an welchen Standorten sie liegen, in welchem Umfang Wasser entnommen werden soll, auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgen würde und welche ökologischen Auswirkungen geprüft werden.
5. Welche naturschutzrechtlichen Prüfungen, Genehmigungen und Beteiligungen von Fachbehörden sind für das Vorhaben erforderlich beziehungsweise bereits eingeleitet worden?
6. Wie sollen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die städtischen Gremien über das Vorhaben informiert und in die weitere Planung einbezogen werden, und wie bewertet der Magistrat das Vorhaben insgesamt im Spannungsfeld von Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz?
