STVV 25.6.2026 „Günstigeren Zugang für Kinder und Jugendliche zu den Bensheimer Bädern“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

die BfB unterstützt das Anliegen, Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien einen günstigeren Zugang zu den Bensheimer Bädern zu ermöglichen.

Das ist sozialpolitisch nachvollziehbar. Gerade Familien mit mehreren Kindern merken solche Eintrittspreise deutlich. Schwimmbäder sind nicht nur Freizeitangebote, sondern auch Orte für Bewegung, Begegnung und Teilhabe.

Trotzdem müssen wir nach den vorliegenden Zahlen genau hinschauen. Die Stellungnahme der GGEW geht überschlägig von rund 65.000 Euro Mindereinnahmen aus. Das ist keine kleine Summe. Dazu kommen mögliche Auswirkungen auf Aufsichtskapazitäten, räumliche Kapazitäten und Sicherheit im Badebetrieb.

Deshalb halten wir es für richtig, keinen direkten Umsetzungsbeschluss zu fassen, sondern einen sauberen Prüfauftrag. Der Antrag der Grünen geht bereits in diese Richtung. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir diesen Prüfauftrag aber konkreter und haushaltspolitisch belastbarer machen.

Für uns ist wichtig: Wenn die Stadt ein vergünstigtes Angebot politisch will, muss klar sein, wer es bezahlt. Die Kosten dürfen nicht einfach ungeklärt bei der GGEW oder später indirekt im Haushalt landen.

Hinzu kommt: Die GGEW ist nicht nur für Bensheim da. Deshalb sollte mit den weiteren Mitgliedskommunen beziehungsweise beteiligten kommunalen Akteuren geklärt werden, ob auch dort Interesse besteht, sich einem vergünstigten Eintrittsmodell für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Badeeinrichtungen anzuschließen. Eine faire Lösung sollte nicht einseitig gedacht werden.

Außerdem sollten wir prüfen, ob ein zielgenaueres Modell möglich ist – zum Beispiel über Ferienkarten, Gutscheine, Sozialkarten, Familienpass oder ein begrenztes städtisch finanziertes Kontingent. So könnten gerade die Familien unterstützt werden, die eine Entlastung besonders brauchen.

Unser Änderungsantrag hält also am sozialen Ziel fest, verbindet es aber mit klaren Bedingungen: vollständige Kostendarstellung, Gegenfinanzierung, Klärung mit der GGEW und weiteren Kommunen, Prüfung der Kapazitäten und ein ausdrücklicher Haushaltsbeschluss für 2027.

Wir wollen Kindern den Zugang zu den Bädern erleichtern. Aber wir wollen keine gut gemeinte Entscheidung treffen, deren Kosten, Finanzierung und Folgen noch nicht geklärt sind.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.