Franz Apfel, BfB-Fraktion – es gilt das gesprochene Wort 25.06.2026
Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,
das Thema Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll war bereits
mehrmals Thema in der Stadtverordnetenversammlung. In der Sitzung am 21.
März 2024 haben wir beschloßen, dass das Zusammentragen von wildem
Müll auf die Stadt Bensheim übertragen wurde, mit entsprechender
Vergütung.
Der ZAKB hat die Rückvergütungspraxis ab 2013 deutlich gekürzt und die
Erstattung für wild eingesammelten Müll gestrichen.
Ale Bemühungen der Stadt auf Erhöhung der Rückvergütung unter
Wiedereinbeziehung der Kosten für die Beseitigung des wild lagerndem Müll
scheiterten.
Ein Änderungsantrag der BfB und der VuA in der STVV am 21.3.2024 fand eine
Mehrheit: Der Magistrat wurde beauftragt Stellungnahmen der beiden
kommunalen Spitzenverbände einzuholen um zu klären, ob der ZAKB
verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für wild gelagertem
Müll an die Stadt zu zahlen.
Laut Stellungnahme der beiden Verbände sehen beide einen
Erstattungsanspruch der Stadt Bensheim für den noch nicht verjährten
Zweitraum von 2021 bis 2023 mit immerhin 186.256, 39 Euro.
Bei dem darauf folgendem Gespräch der Stadt mit dem ZAKB und dem
Hessischen Gemeindebund wurde durch den HSGB zur Vermeidung einer
gerichtlichen Auseinandersetzung und der erheblichen Prozeßkosten eine
vergleichsweise Einigung mit einer hälftigen Kostenerstattung vorgeschlagen.
Der ZAKB forderte vom HSGB eine weitere Stellungnahme an. In seiner
Stellungnahme erscheint aufgrund fehlender einschlägiger Rechtsprechung
jedoch ein Prozessrisiko nicht ausgeschlossen.
Der ZAKB lehnte daraufhin die Forderung für Zeiträume vor 2024 ab, da
rechtliche Gründe dagegenstünden.
Die Stadt forderte daraufhin eine Empfehlung zu den
Handlungsmöglichkeiten der Stadt an. Der HSGB hält eine vergleichsweise
Einigung mit hälftiger Kostenerstattung für die Jahre 2021 bis 2023 auch nach erneuter Prüfung für angemessen und empfehlenswert. Eine gerichtliche
Auseinandersetzung berge jedoch aufgrund des nicht unerheblichen
Streitwertes ein enormes Kostenrisiko für die Prozeßbeteiligten.
Und jetzt kommt das entscheidende: der ZAKB würde, wenn er den Prozeß
verlieren würde, eine entsprechende Verbandsumlage von den Mitgliedern
erheben. Dies hätte zur Folge, dass bei der Stadt Bensheim den Einnahmen
aus der Kostenerstattung die Ausgaben in gleicher Höhe für die
Verbandsumlage gegenüberstünden. Wir ziehen als Stadt somit keinen
finanziellen Vorteil sondern haben dann noch das Risiko und die
Prozeßkosten, wenn wir den Prozeß verlieren. Deshalb stimmen wir der
Verwaltungsvorlage zu. Aber: wir fordern den ZAKB und die Stadt Bensheim
auf genauer hinzusehen: wer lagert diesen Müll in der freien Landschaft ab ?
Manchmal kann man das nachvollziehen wer das veranlasst hat. Da sollte ein zusätzlicher Augenmerk mit saftigem Ordnungsgeld stattfinden.
