STVV 25.6.2026 „Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll“, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion – es gilt das gesprochene Wort                  25.06.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

das Thema Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll war bereits 

mehrmals Thema in der Stadtverordnetenversammlung. In der Sitzung am 21. 

März 2024 haben wir beschloßen, dass das Zusammentragen von wildem 

Müll auf die Stadt Bensheim übertragen wurde, mit entsprechender 

Vergütung. 

Der ZAKB hat die Rückvergütungspraxis ab 2013 deutlich gekürzt und die 

Erstattung für wild eingesammelten Müll gestrichen. 

Ale Bemühungen der Stadt auf Erhöhung der Rückvergütung unter 

Wiedereinbeziehung der Kosten für die Beseitigung des wild lagerndem Müll 

scheiterten. 

Ein Änderungsantrag der BfB und der VuA in der STVV am 21.3.2024 fand eine 

Mehrheit: Der Magistrat wurde beauftragt Stellungnahmen der beiden 

kommunalen Spitzenverbände einzuholen um zu klären, ob der ZAKB 

verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für wild gelagertem 

Müll an die Stadt zu zahlen. 

Laut Stellungnahme der beiden Verbände sehen beide einen 

Erstattungsanspruch der Stadt Bensheim für den noch nicht verjährten 

Zweitraum von 2021 bis 2023 mit immerhin 186.256, 39 Euro.

Bei dem darauf folgendem Gespräch der Stadt mit dem ZAKB und dem 

Hessischen Gemeindebund wurde durch den HSGB zur Vermeidung einer 

gerichtlichen Auseinandersetzung und der erheblichen Prozeßkosten eine 

vergleichsweise Einigung mit einer hälftigen Kostenerstattung vorgeschlagen. 

Der ZAKB forderte vom HSGB eine weitere Stellungnahme an. In seiner 

Stellungnahme erscheint aufgrund fehlender einschlägiger Rechtsprechung 

jedoch ein Prozessrisiko nicht ausgeschlossen. 

Der ZAKB lehnte daraufhin die Forderung für Zeiträume vor 2024 ab, da 

rechtliche Gründe dagegenstünden. 

Die Stadt forderte daraufhin eine Empfehlung zu den 

Handlungsmöglichkeiten der Stadt an. Der HSGB hält eine vergleichsweise 

Einigung mit hälftiger Kostenerstattung für die Jahre 2021 bis 2023 auch nach erneuter Prüfung für angemessen und empfehlenswert. Eine gerichtliche 

Auseinandersetzung berge jedoch aufgrund des nicht unerheblichen 

Streitwertes ein enormes Kostenrisiko für die Prozeßbeteiligten. 

Und jetzt kommt das entscheidende: der ZAKB würde, wenn er den Prozeß 

verlieren würde, eine entsprechende Verbandsumlage von den Mitgliedern 

erheben. Dies hätte zur Folge, dass bei der Stadt Bensheim den Einnahmen 

aus der Kostenerstattung die Ausgaben in gleicher Höhe für die 

Verbandsumlage gegenüberstünden. Wir ziehen als Stadt somit keinen 

finanziellen Vorteil sondern haben dann noch das Risiko und die 

Prozeßkosten, wenn wir den Prozeß verlieren. Deshalb stimmen wir der 

Verwaltungsvorlage zu. Aber: wir fordern den ZAKB und die Stadt Bensheim 

auf genauer hinzusehen: wer lagert diesen Müll in der freien Landschaft ab ? 

Manchmal kann man das nachvollziehen wer das veranlasst hat. Da sollte ein  zusätzlicher Augenmerk mit saftigem Ordnungsgeld stattfinden.