im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Betreutes Seniorenwohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
Anfrage: Betreutes Seniorenwohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“
Vorbemerkung:
Im städtebaulichen Konzept sind neben rund 365 Wohnungen zusätzlich etwa 80 betreute Seniorenwohnungen vorgesehen. Das Seniorenwohnen soll mit einem öffentlich nutzbaren Gastronomieangebot verbunden und räumlich mit der Kindertagesstätte im Baufeld 1 kombiniert werden. Aus den bislang vorliegenden Unterlagen geht jedoch nicht eindeutig hervor, welches Betreuungsmodell vorgesehen ist, wer Eigentümer beziehungsweise Betreiber sein soll und wie die Betreuungsangebote dauerhaft gesichert werden.
Wir fragen den Magistrat:
1. Welches konkrete Wohn- und Betreuungskonzept ist für die bis zu 80 Seniorenwohnungen vorgesehen? Welche Leistungen umfasst das „betreute Wohnen“ dauerhaft?
2. Steht bereits fest, wer Eigentümer, Bauherr bzw. Projektentwickler und wer späterer Betreiber oder Träger sein soll? Falls ja: wer, und welche Vereinbarungen bestehen bereits?
3. Falls noch kein Betreiber feststeht: Nach welchem Verfahren und anhand welcher fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien soll dieser ausgewählt werden? Ist die Stadt daran beteiligt?
4. Welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote sollen verbindlich angeboten werden (z. B. Hausnotruf, Ansprechperson, ambulante Pflege, Alltagshilfen, Gemeinschaftsangebote)? Welche Leistungen gehören zum Grundangebot und welche sind zusätzlich kostenpflichtig?
5. Können die Bewohnerinnen und Bewohner Pflegedienste und weitere Dienstleister frei wählen oder ist eine Bindung an einen bestimmten Anbieter vorgesehen?
6. Wie wird die Qualität und dauerhafte Verfügbarkeit der Betreuungsangebote auch bei einem Wechsel von Eigentümer, Betreiber oder Dienstleister gesichert? Sind hierzu verbindliche Regelungen vorgesehen?
7. Welche Funktion soll das öffentlich nutzbare Gastronomieangebot übernehmen? Ist zusätzlich eine Nutzung als Begegnungs- oder Mittagsangebot für das Quartier und Auerbach vorgesehen?
8. Wie ist die räumliche und organisatorische Verbindung zwischen Seniorenwohnen und Kindertagesstätte geplant? Sind generationenübergreifende Flächen oder Angebote vorgesehen?
9. Welche Anforderungen gelten für Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, Wegen und Stellplätzen? Wie wird die barrierefreie Verbindung zum Bahnhof und zu den Bushaltestellen berücksichtigt?
10. Wie soll die Bezahlbarkeit für ältere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen gesichert werden? Ist ein Anteil geförderter oder sozial gebundener Seniorenwohnungen vorgesehen und zählt dieser zum Sozialwohnungsanteil des Gesamtquartiers?
11. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Größenordnung von bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen? Welche Bedarfe an barrierefreiem, seniorengerechtem und betreutem Wohnen in Auerbach bzw. Bensheim wurden zugrunde gelegt?
12. Wird das konkretisierte Betreiber-, Betreuungs- und Nutzungskonzept einschließlich Gastronomie vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?
