wohnortnahe Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots“
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Sozialwohnungen und
wohnortnahe Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-FraktionsvorsitzenderVorbemerkung:
Für das Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots waren neben der Errichtung von
Sozialwohnungen auch eine rund 2.000 Quadratmeter große wohnortnahe Grünfläche sowie
ursprünglich eine Kindertagesstätte vorgesehen.
Die Planung einer Kindertagesstätte an diesem Standort wird nach dem derzeitigen Stand nicht
weiterverfolgt. Damit stellt sich die Frage, wie die vorgesehenen Sozialwohnungen und die
Grünfläche umgesetzt werden und welche weitere Nutzung für den ursprünglich für die
Kindertagesstätte vorgesehenen Teil des Geländes geplant ist.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Errichtung von Sozialwohnungen auf dem Gelände
des ehemaligen Bundeswehrdepots?
2. Wie viele Sozialwohnungen sollen dort entstehen?
3. Welche Grundstücksflächen sind für die Wohnbebauung vorgesehen?
4. Finden bereits Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Förderstellen oder
anderen möglichen Projektpartnern statt? Falls ja, mit wem und mit welchem bisherigen
Ergebnis?
5. In welchem Zeitraum sollen die Planungen, die erforderlichen Beschlüsse und die bauliche
Umsetzung erfolgen?
6. Welche Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau sollen genutzt beziehungsweise
geprüft werden?
7. Wann soll die vorgesehene, rund 2.000 Quadratmeter große Grünfläche zur wohnortnahen
Erholung hergestellt werden?
8. Wo genau soll diese Grünfläche auf dem Gelände liegen und wie soll sie dauerhaft
planungsrechtlich gesichert werden?
9. Welche Gestaltung und Ausstattung der Grünfläche sind vorgesehen?
10. Soll die Grünfläche zeitgleich mit der Wohnbebauung oder bereits vorher hergestellt
werden?11. Welche Nutzung sieht der Magistrat für die Fläche vor, auf der ursprünglich die
Kindertagesstätte errichtet werden sollte?
12. Werden für diese Fläche weitere Wohnbebauung, soziale Einrichtungen, eine Erweiterung
der Grünfläche oder andere öffentliche Nutzungen geprüft?
13. Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Entwicklung des gesamten
Geländes informiert und an den erforderlichen Entscheidungen beteiligt?
