im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Anfrage zur Wärmeversorgung und kommunalen Wärmeplanung
im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Wärmeversorgung des
Quartiers Alte Stobbefabrik und kommunale Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie
im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem
Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Wärmeversorgung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ und kommunale
Wärmeplanung
Vorbemerkung:
Im Letter of Intent zur Folgenutzung des ehemaligen Sanner-Betriebsgeländes wurde bereits 2021
festgehalten, dass für das Gesamtprojekt ein nachhaltiges Energiekonzept erarbeitet werden soll, das
eine ressourcensparende Strom- und Wärmeversorgung des neuen Wohngebietes sicherstellt.
Auch im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde nach einem Heizungs- und Wasserkonzept sowie
nach möglichen Lösungen wie Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme gefragt. Zu diesem Zeitpunkt
war die konkrete Wärmeversorgung noch offen; als Möglichkeit wurden unter anderem Heizzentralen
für einzelne Bauabschnitte genannt.
Für das Quartier sind nach dem aktuellen Planungsstand rund 365 Wohnungen sowie zusätzlich bis
zu 80 betreute Seniorenwohnungen, eine Kindertagesstätte und weitere Nutzungen vorgesehen.
Parallel erarbeitet die Stadt Bensheim im Konvoi Bergstraße ihre kommunale Wärmeplanung. Vor
diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:
Wir fragen den Magistrat:
1. Liegt für das Quartier „Alte Stobbefabrik“ inzwischen das im Letter of Intent angekündigte auf das
Gesamtprojekt zugeschnittene Energie- und Wärmekonzept vor? Falls ja, welche
Versorgungsvariante wird derzeit favorisiert und kann das Konzept den politischen Gremien
vorgelegt werden? Falls nein, wann soll es erstellt werden?
2. Wie wird das Plangebiet im aktuellen Arbeitsstand der kommunalen Wärmeplanung eingeordnet?
Wird es als mögliches Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder als Gebiet mit voraussichtlich dezentraler
Wärmeversorgung betrachtet? Falls noch keine Einordnung erfolgt ist: Soll diese vor dem
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausdrücklich vorgenommen werden?
3. Wurde für das Gesamtquartier oder für einzelne Bauabschnitte die Errichtung eines Quartiers- oder
Nahwärmenetzes technisch und wirtschaftlich untersucht? Welche Wärmequellen werden dabei
geprüft, beispielsweise Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme, Solarthermie,
unvermeidbare Abwärme oder andere erneuerbare Wärmequellen?
4. Sind die GGEW AG beziehungsweise die Wärmeversorgung Bergstraße GmbH bereits konkret in
die Prüfung der künftigen Wärmeversorgung des Quartiers eingebunden? Falls ja, mit welchem
bisherigen Ergebnis und welche Rolle könnten diese bei Planung, Bau oder Betrieb einer
gemeinsamen Wärmeversorgung übernehmen?
5. Falls überwiegend dezentrale Wärmepumpen vorgesehen werden: Welche zusätzlichen
elektrischen Leistungen entstehen durch die Wärmeversorgung des Quartiers und wie wird
sichergestellt, dass Stromnetz, Transformatoren und Hausanschlüsse auch zusammen mit
Elektromobilität und Photovoltaik ausreichend dimensioniert sind?
6. Wie wird verhindert, dass durch eine abschnittsweise Bebauung über mehrere Jahre frühzeitig
dezentrale Einzellösungen entstehen, die eine spätere wirtschaftliche Quartierswärmeversorgung
erschweren oder zu Doppelstrukturen und Fehlinvestitionen führen? Werden vorsorglich Flächen
für Energiezentralen sowie Trassen für mögliche Wärmeleitungen gesichert?
BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 2Fortsetzung – Wir fragen den Magistrat:
7. Wie soll bei mehreren Grundstückseigentümern und unterschiedlichen Bauträgern sichergestellt
werden, dass ein einheitliches beziehungsweise aufeinander abgestimmtes Wärme- und
Energiekonzept über alle Bauabschnitte hinweg umgesetzt wird? Welche verbindlichen
Regelungen sind hierzu im städtebaulichen Vertrag vorgesehen?
8. Werden für die in Betracht kommenden Versorgungsvarianten neben Investitionskosten auch
Betriebskosten, CO2-Emissionen, langfristige Preisstabilität und die Auswirkungen auf die
Wohnnebenkosten verglichen? Wie wird dabei insbesondere die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und
Mieter sowie für die sozial gebundenen Wohnungen berücksichtigt?
9. Welche Rolle sollen Photovoltaik, Stromspeicher, Lastmanagement und eine mögliche Kopplung
von Strom-, Wärme- und Ladeinfrastruktur im Energiekonzept spielen? Ist vorgesehen, diese
Komponenten quartiersbezogen aufeinander abzustimmen statt ausschließlich gebäudeweise zu
planen?
10. Ist für das Neubauquartier eine Versorgung über Erdgas oder perspektivisch Wasserstoff
vorgesehen oder wird eine neue fossile Gasinfrastruktur ausgeschlossen? Falls entsprechende
leitungsgebundene Optionen geprüft werden, auf welcher technischen, wirtschaftlichen und
klimapolitischen Grundlage?
11. Ist vorgesehen, das abschließende Wärme- und Energiekonzept einschließlich der Abstimmung
mit der kommunalen Wärmeplanung vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem
zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen?
