Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Flutlichtanlagen auf

Bensheimer Sportstätten – Schutz des Nachthimmels, Begrenzung von Lichtimmissionen und Schutz nachtaktiver Tiere“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Flutlichtanlagen auf

Bensheimer Sportstätten – Schutz des Nachthimmels, Begrenzung von Lichtimmissionen und

Schutz nachtaktiver Tiere“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.

September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Flutlichtanlagen sind für den Trainings- und Spielbetrieb vieler Sportvereine notwendig.

Gleichzeitig sollte die Beleuchtung so geplant, ausgerichtet und gesteuert werden, dass

möglichst nur die tatsächlich benötigte Sportfläche beleuchtet wird und unnötige

Lichtimmissionen in angrenzende Wohnbereiche, Grünflächen und Lebensräume vermieden

werden.Künstliches Licht in der Nacht kann insbesondere nachtaktive Insekten, Vögel, Fledermäuse und

weitere Tierarten in ihrer Orientierung, Nahrungssuche und ihren natürlichen Aktivitätsrhythmen

beeinträchtigen. Neben der erforderlichen Beleuchtungsstärke auf dem Spielfeld sind deshalb

auch Lichtfarbe, Lichtlenkung, Abstrahlung, Betriebsdauer und Steuerungsmöglichkeiten von

Bedeutung.

Für die Sportstättenbeleuchtung sind die Anforderungen der DIN EN 12193 in der jeweils

geltenden Fassung zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellt das Land Hessen umfangreiche

Informationen zur nachhaltigen Außenbeleuchtung zur Verfügung. Das Hessische Netzwerk

gegen Lichtverschmutzung bietet unter www.lichtverschmutzung-hessen.de zusätzliche

Informationen, Planungshilfen und Hinweise zu einer umweltverträglichen Beleuchtung.

Wir fragen den Magistrat:

1. Bestand und technischer Zustand der Flutlichtanlagen

Welche Flutlichtanlagen befinden sich auf Sportstätten im Eigentum beziehungsweise im

Verantwortungsbereich der Stadt Bensheim? Welche Angaben liegen jeweils zu Baujahr oder

Modernisierungsjahr, Leuchtmittel beziehungsweise LED-Technik, Leistung,

Beleuchtungsklasse nach DIN EN 12193 sowie zur durchschnittlichen Beleuchtungsstärke auf

der Sportfläche vor?

2. Lichtimmissionen außerhalb der Sportflächen

Welche Erkenntnisse, Berechnungen oder Messungen liegen dazu vor, wie stark die Umgebung

der einzelnen Sportstätten durch die Flutlichtanlagen aufgehellt wird? Welche

Beleuchtungsstärken werden insbesondere an Grundstücksgrenzen, angrenzenden

Wohnbereichen, öffentlichen Wegen sowie Grün-, Gehölz- oder Gewässerflächen erreicht?

Sofern hierzu bislang keine Messungen vorliegen: Auf welcher Grundlage bewertet die Stadt die

Lichtimmissionen und beabsichtigt der Magistrat, bei besonders relevanten Standorten

lichttechnische Messungen durchführen zu lassen?

3. Auswirkungen auf Natur, Nachthimmel und Anwohnerinnen und Anwohner

Liegen für einzelne Sportstätten lichttechnische Berechnungen, Untersuchungen zur

Blendwirkung, naturschutzfachliche Bewertungen, Beschwerden oder Hinweise von

Anwohnerinnen und Anwohnern beziehungsweise Erkenntnisse zu Auswirkungen auf Insekten,

Vögel, Fledermäuse oder andere nachtaktive Tiere vor? Falls ja, für welche Sportstätten und mit

welchem Ergebnis?

4. Lichtfarbe, Abstrahlung und Lichtlenkung

Welche Farbtemperaturen in Kelvin und welche Abstrahlcharakteristiken weisen die jeweiligen

Anlagen auf? Wird Licht oberhalb der Horizontalen oder deutlich über die eigentliche Sportfläche

hinaus abgestrahlt? Welche Möglichkeiten bestehen, durch Abschirmung, präzisere

Lichtlenkung, geringeren Blauanteil oder andere technische Maßnahmen unnötige

Lichtimmissionen zu reduzieren, ohne den erforderlichen Sportbetrieb einzuschränken?

5. Betriebszeiten und Steuerungsmöglichkeiten

Zu welchen Zeiten und in welchem durchschnittlichen Umfang werden die jeweiligen

Flutlichtanlagen betrieben? Welche Anlagen verfügen über Dimmung, Teilabschaltung,automatische Abschaltung oder unterschiedliche Beleuchtungsstufen für Training und

Wettkampf? Werden diese Möglichkeiten bereits genutzt?

6. Erneuerung und Modernisierung

Bei welchen Flutlichtanlagen sind in den kommenden Jahren Erneuerungen oder

Modernisierungen vorgesehen? Werden dabei neben Energieeffizienz und den Anforderungen

des Sportbetriebs auch die Begrenzung der Abstrahlung, eine bedarfsgerechte Steuerung,

möglichst kurze Betriebszeiten, die Minimierung der Blendwirkung und der Schutz angrenzender

ökologisch sensibler Bereiche berücksichtigt?

7. Künftige Standards für Bensheimer Sportstätten

Beabsichtigt der Magistrat, für Neuplanungen und Erneuerungen von Flutlichtanlagen

einheitliche Kriterien für eine bedarfsgerechte und umweltverträgliche Beleuchtung festzulegen?

Werden dabei die Informations- und Planungshilfen des Landes Hessen sowie des Hessischen

Netzwerks gegen Lichtverschmutzung einbezogen?

8. Flutlichtanlagen außerhalb der Verantwortung der Stadt Bensheim

Wie stellt sich die Situation bei Sportstätten und Flutlichtanlagen im Stadtgebiet dar, die sich

nicht im Eigentum oder unmittelbaren Verantwortungsbereich der Stadt Bensheim befinden,

beispielsweise vereinseigene oder anderweitig privat betriebene Anlagen? Welche

entsprechenden Anlagen sind der Stadt bekannt? Liegen der Stadt hierzu Erkenntnisse über

Lichtimmissionen, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern oder mögliche

Auswirkungen auf angrenzende Grünflächen, Gehölze, Gewässer oder andere Lebensräume

vor? Welche rechtlichen beziehungsweise fachlichen Möglichkeiten bestehen für die Stadt, bei

erheblichen Lichtimmissionen tätig zu werden oder auf Verbesserungen hinzuwirken? Kann die

Stadt Vereine und andere Betreiber bei einer Umrüstung auf eine energieeffiziente und

naturverträglichere Beleuchtung beraten beziehungsweise auf geeignete Fördermöglichkeiten

hinweisen? Werden bei städtischen Zuschüssen oder Förderungen für Sportstätten bereits

Anforderungen an eine möglichst umweltverträgliche Außenbeleuchtung berücksichtigt?

Leitgedanke: „So viel Licht wie für einen sicheren und ordnungsgemäßen Sportbetrieb

erforderlich – aber so wenig Licht wie möglich.“