Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes durch die Stadt Bensheim“
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Nutzung des
Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes durch die Stadt Bensheim“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-FraktionsvorsitzenderWir fragen den Magistrat:
1. Hat die Stadt Bensheim seit Inkrafttreten des Standardbefreiungsgesetzes als Bestandteil des
Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes am 1. März 2026 Anträge auf Genehmigung von
Abweichungen oder Befreiungen von landesrechtlichen Standards gestellt?
2. Falls ja:
a) Für welche Rechtsvorschriften oder landesrechtlichen Standards wurden Anträge gestellt?
b) Welche Ziele verfolgt die Stadt mit den beantragten Abweichungen oder Befreiungen?
c) Wurden die Anträge genehmigt oder abgelehnt oder befinden sie sich noch im Verfahren?
d) Welche Auswirkungen auf die Verwaltungsabläufe, den Zeitaufwand und die Kosten werden
erwartet beziehungsweise haben sich bereits ergeben?
3. Falls bislang keine Anträge gestellt wurden:
a) Hat der Magistrat geprüft, ob die Möglichkeiten des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes
für die Stadt Bensheim genutzt werden können?
b) Aus welchen Gründen wurde bislang kein Antrag gestellt?
c) Welche möglichen Hemmnisse wurden festgestellt?
4. Beabsichtigt der Magistrat, künftig von den Möglichkeiten des Kommunalen
Flexibilisierungsgesetzes Gebrauch zu machen?
5. Welche Bereiche der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe kommen dafür aus
Sicht des Magistrats grundsätzlich in Betracht?
6. Welche landesrechtlichen Standards verursachen aus Sicht des Magistrats derzeit einen
besonders hohen bürokratischen Aufwand und könnten sich für einen Antrag nach dem
Standardbefreiungsgesetz eignen?
Begründung:
Der Hessische Landtag hat am 5. Februar 2026 das Kommunale Flexibilisierungsgesetz
beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist das Standardbefreiungsgesetz, das am 1. März 2026
in Kraft getreten ist. Es ermöglicht den hessischen Kommunen, für einen Zeitraum von bis zu
vier Jahren Abweichungen oder Befreiungen von bestimmten landesrechtlichen Standards zu
beantragen. Ziel ist es, bürokratische Belastungen zu reduzieren und neue, effizientere und
praxistaugliche Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung zu erproben.
Die Nutzung dieser Möglichkeiten erfolgt freiwillig und auf Initiative der jeweiligen Kommune.
Das Land Hessen stellt hierfür ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, ob die Stadt Bensheim die eröffneten Möglichkeiten
bereits geprüft oder genutzt hat und welche Einsatzbereiche künftig in Betracht kommen. Sollten
bislang keine Anträge gestellt worden sein, sollen auch die Gründe und mögliche Hemmnisse
dargestellt werden.
Ziel ist es, bestehende Potenziale zur Entbürokratisierung und zur effizienteren Wahrnehmung
kommunaler Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der
Stadtverwaltung zu erkennen und gegebenenfalls zu nutzen.
