Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Nutzung des

Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes durch die Stadt Bensheim“ 

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Nutzung des

Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes durch die Stadt Bensheim“ auf die Tagesordnung der

Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-FraktionsvorsitzenderWir fragen den Magistrat:

1. Hat die Stadt Bensheim seit Inkrafttreten des Standardbefreiungsgesetzes als Bestandteil des

Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes am 1. März 2026 Anträge auf Genehmigung von

Abweichungen oder Befreiungen von landesrechtlichen Standards gestellt?

2. Falls ja:

a) Für welche Rechtsvorschriften oder landesrechtlichen Standards wurden Anträge gestellt?

b) Welche Ziele verfolgt die Stadt mit den beantragten Abweichungen oder Befreiungen?

c) Wurden die Anträge genehmigt oder abgelehnt oder befinden sie sich noch im Verfahren?

d) Welche Auswirkungen auf die Verwaltungsabläufe, den Zeitaufwand und die Kosten werden

erwartet beziehungsweise haben sich bereits ergeben?

3. Falls bislang keine Anträge gestellt wurden:

a) Hat der Magistrat geprüft, ob die Möglichkeiten des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes

für die Stadt Bensheim genutzt werden können?

b) Aus welchen Gründen wurde bislang kein Antrag gestellt?

c) Welche möglichen Hemmnisse wurden festgestellt?

4. Beabsichtigt der Magistrat, künftig von den Möglichkeiten des Kommunalen

Flexibilisierungsgesetzes Gebrauch zu machen?

5. Welche Bereiche der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe kommen dafür aus

Sicht des Magistrats grundsätzlich in Betracht?

6. Welche landesrechtlichen Standards verursachen aus Sicht des Magistrats derzeit einen

besonders hohen bürokratischen Aufwand und könnten sich für einen Antrag nach dem

Standardbefreiungsgesetz eignen?

Begründung:

Der Hessische Landtag hat am 5. Februar 2026 das Kommunale Flexibilisierungsgesetz

beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist das Standardbefreiungsgesetz, das am 1. März 2026

in Kraft getreten ist. Es ermöglicht den hessischen Kommunen, für einen Zeitraum von bis zu

vier Jahren Abweichungen oder Befreiungen von bestimmten landesrechtlichen Standards zu

beantragen. Ziel ist es, bürokratische Belastungen zu reduzieren und neue, effizientere und

praxistaugliche Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung zu erproben.

Die Nutzung dieser Möglichkeiten erfolgt freiwillig und auf Initiative der jeweiligen Kommune.

Das Land Hessen stellt hierfür ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, ob die Stadt Bensheim die eröffneten Möglichkeiten

bereits geprüft oder genutzt hat und welche Einsatzbereiche künftig in Betracht kommen. Sollten

bislang keine Anträge gestellt worden sein, sollen auch die Gründe und mögliche Hemmnisse

dargestellt werden.

Ziel ist es, bestehende Potenziale zur Entbürokratisierung und zur effizienteren Wahrnehmung

kommunaler Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der

Stadtverwaltung zu erkennen und gegebenenfalls zu nutzen.