Anfrage zu gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde Mehrgenerationenwohnen ausdrücklich als gewünschte Wohnform genannt. In den fachlichen Impulsen wurden zudem gemeinschaftliche Wohnformen, Co-Housing, Genossenschaften, Baugruppen und Generationenwohnen als mögliche Bausteine eines sozial vielfältigen Quartiers beschrieben.

Im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde von einer selbstorganisierten Interessengruppe ein gemeinschaftliches Wohnprojekt angesprochen. In der Ergebnisdokumentation wird festgehalten, dass gemeinschaftliches Wohnen ermöglicht und für solche Wohnprojekte auch ein Konzeptvergabeverfahren geprüft werden sollte. Nach Informationen der BfB-Fraktion hatte der Verein Wohnvision Bergstraße Interesse bekundet, auf dem Sanner-Gelände ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu verwirklichen. Im aktuellen Planungsstand ist nicht erkennbar, ob und wie dieses Interesse weiterverfolgt wurde.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist der Stadt Bensheim beziehungsweise den Projektverantwortlichen das Interesse des Vereins Wohnvision Bergstraße an einem gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnprojekt auf dem Gelände der „Alten Stobbefabrik“ bekannt? Wann und in welcher Form wurde dieses Interesse gegenüber Stadt, Eigentümern oder Projektentwicklern vorgetragen?

2. Aus welchen Gründen wurde ein entsprechendes Wohnprojekt im derzeitigen städtebaulichen Konzept bislang nicht erkennbar berücksichtigt beziehungsweise weiter konkretisiert?

3. Besteht im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit, für ein gemeinschaftliches oder generationsübergreifendes Wohnprojekt eine geeignete Teilfläche beziehungsweise ein Baufeld vorzusehen? Falls nein, welche planerischen, eigentumsrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen dagegen?

4. Wurde oder wird für geeignete Teilflächen eine Konzeptvergabe beziehungsweise ein vergleichbares Verfahren geprüft, bei dem nicht ausschließlich der Grundstückspreis, sondern insbesondere soziale, gemeinschaftliche und ökologische Konzeptqualitäten berücksichtigt werden? Falls nein, warum nicht?

5. Wie könnte die Stadt im weiteren Verfahren sicherstellen oder unterstützen, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte bei Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und künftigen Bauträgern tatsächlich eine Chance auf Umsetzung erhalten?

6. Ist vorgesehen, den Verein Wohnvision Bergstraße beziehungsweise andere konkret interessierte gemeinschaftliche Wohninitiativen im weiteren Planungs- und Vermarktungsprozess erneut einzubeziehen?