Anfrage zur Wärmeversorgung und kommunalen Wärmeplanung

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Anfrage zur Wärmeversorgung und kommunalen Wärmeplanung

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Wärmeversorgung des

Quartiers Alte Stobbefabrik und kommunale Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung der

Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie

im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem

Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Wärmeversorgung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ und kommunale

Wärmeplanung

Vorbemerkung:

Im Letter of Intent zur Folgenutzung des ehemaligen Sanner-Betriebsgeländes wurde bereits 2021

festgehalten, dass für das Gesamtprojekt ein nachhaltiges Energiekonzept erarbeitet werden soll, das

eine ressourcensparende Strom- und Wärmeversorgung des neuen Wohngebietes sicherstellt.

Auch im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde nach einem Heizungs- und Wasserkonzept sowie

nach möglichen Lösungen wie Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme gefragt. Zu diesem Zeitpunkt

war die konkrete Wärmeversorgung noch offen; als Möglichkeit wurden unter anderem Heizzentralen

für einzelne Bauabschnitte genannt.

Für das Quartier sind nach dem aktuellen Planungsstand rund 365 Wohnungen sowie zusätzlich bis

zu 80 betreute Seniorenwohnungen, eine Kindertagesstätte und weitere Nutzungen vorgesehen.

Parallel erarbeitet die Stadt Bensheim im Konvoi Bergstraße ihre kommunale Wärmeplanung. Vor

diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Liegt für das Quartier „Alte Stobbefabrik“ inzwischen das im Letter of Intent angekündigte auf das

Gesamtprojekt zugeschnittene Energie- und Wärmekonzept vor? Falls ja, welche

Versorgungsvariante wird derzeit favorisiert und kann das Konzept den politischen Gremien

vorgelegt werden? Falls nein, wann soll es erstellt werden?

2. Wie wird das Plangebiet im aktuellen Arbeitsstand der kommunalen Wärmeplanung eingeordnet?

Wird es als mögliches Wärmenetzgebiet, Prüfgebiet oder als Gebiet mit voraussichtlich dezentraler

Wärmeversorgung betrachtet? Falls noch keine Einordnung erfolgt ist: Soll diese vor dem

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausdrücklich vorgenommen werden?

3. Wurde für das Gesamtquartier oder für einzelne Bauabschnitte die Errichtung eines Quartiers- oder

Nahwärmenetzes technisch und wirtschaftlich untersucht? Welche Wärmequellen werden dabei

geprüft, beispielsweise Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme, Solarthermie,

unvermeidbare Abwärme oder andere erneuerbare Wärmequellen?

4. Sind die GGEW AG beziehungsweise die Wärmeversorgung Bergstraße GmbH bereits konkret in

die Prüfung der künftigen Wärmeversorgung des Quartiers eingebunden? Falls ja, mit welchem

bisherigen Ergebnis und welche Rolle könnten diese bei Planung, Bau oder Betrieb einer

gemeinsamen Wärmeversorgung übernehmen?

5. Falls überwiegend dezentrale Wärmepumpen vorgesehen werden: Welche zusätzlichen

elektrischen Leistungen entstehen durch die Wärmeversorgung des Quartiers und wie wird

sichergestellt, dass Stromnetz, Transformatoren und Hausanschlüsse auch zusammen mit

Elektromobilität und Photovoltaik ausreichend dimensioniert sind?

6. Wie wird verhindert, dass durch eine abschnittsweise Bebauung über mehrere Jahre frühzeitig

dezentrale Einzellösungen entstehen, die eine spätere wirtschaftliche Quartierswärmeversorgung

erschweren oder zu Doppelstrukturen und Fehlinvestitionen führen? Werden vorsorglich Flächen

für Energiezentralen sowie Trassen für mögliche Wärmeleitungen gesichert?

BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 2Fortsetzung – Wir fragen den Magistrat:

7. Wie soll bei mehreren Grundstückseigentümern und unterschiedlichen Bauträgern sichergestellt

werden, dass ein einheitliches beziehungsweise aufeinander abgestimmtes Wärme- und

Energiekonzept über alle Bauabschnitte hinweg umgesetzt wird? Welche verbindlichen

Regelungen sind hierzu im städtebaulichen Vertrag vorgesehen?

8. Werden für die in Betracht kommenden Versorgungsvarianten neben Investitionskosten auch

Betriebskosten, CO2-Emissionen, langfristige Preisstabilität und die Auswirkungen auf die

Wohnnebenkosten verglichen? Wie wird dabei insbesondere die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und

Mieter sowie für die sozial gebundenen Wohnungen berücksichtigt?

9. Welche Rolle sollen Photovoltaik, Stromspeicher, Lastmanagement und eine mögliche Kopplung

von Strom-, Wärme- und Ladeinfrastruktur im Energiekonzept spielen? Ist vorgesehen, diese

Komponenten quartiersbezogen aufeinander abzustimmen statt ausschließlich gebäudeweise zu

planen?

10. Ist für das Neubauquartier eine Versorgung über Erdgas oder perspektivisch Wasserstoff

vorgesehen oder wird eine neue fossile Gasinfrastruktur ausgeschlossen? Falls entsprechende

leitungsgebundene Optionen geprüft werden, auf welcher technischen, wirtschaftlichen und

klimapolitischen Grundlage?

11. Ist vorgesehen, das abschließende Wärme- und Energiekonzept einschließlich der Abstimmung

mit der kommunalen Wärmeplanung vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem

zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen?