Anfrage der BfB-Fraktion „Sozialwohnungen und

wohnortnahe Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots“ 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Sozialwohnungen und

wohnortnahe Grünfläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots“ auf die

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-FraktionsvorsitzenderVorbemerkung:

Für das Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots waren neben der Errichtung von

Sozialwohnungen auch eine rund 2.000 Quadratmeter große wohnortnahe Grünfläche sowie

ursprünglich eine Kindertagesstätte vorgesehen.

Die Planung einer Kindertagesstätte an diesem Standort wird nach dem derzeitigen Stand nicht

weiterverfolgt. Damit stellt sich die Frage, wie die vorgesehenen Sozialwohnungen und die

Grünfläche umgesetzt werden und welche weitere Nutzung für den ursprünglich für die

Kindertagesstätte vorgesehenen Teil des Geländes geplant ist.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Errichtung von Sozialwohnungen auf dem Gelände

des ehemaligen Bundeswehrdepots?

2. Wie viele Sozialwohnungen sollen dort entstehen?

3. Welche Grundstücksflächen sind für die Wohnbebauung vorgesehen?

4. Finden bereits Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Förderstellen oder

anderen möglichen Projektpartnern statt? Falls ja, mit wem und mit welchem bisherigen

Ergebnis?

5. In welchem Zeitraum sollen die Planungen, die erforderlichen Beschlüsse und die bauliche

Umsetzung erfolgen?

6. Welche Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau sollen genutzt beziehungsweise

geprüft werden?

7. Wann soll die vorgesehene, rund 2.000 Quadratmeter große Grünfläche zur wohnortnahen

Erholung hergestellt werden?

8. Wo genau soll diese Grünfläche auf dem Gelände liegen und wie soll sie dauerhaft

planungsrechtlich gesichert werden?

9. Welche Gestaltung und Ausstattung der Grünfläche sind vorgesehen?

10. Soll die Grünfläche zeitgleich mit der Wohnbebauung oder bereits vorher hergestellt

werden?11. Welche Nutzung sieht der Magistrat für die Fläche vor, auf der ursprünglich die

Kindertagesstätte errichtet werden sollte?

12. Werden für diese Fläche weitere Wohnbebauung, soziale Einrichtungen, eine Erweiterung

der Grünfläche oder andere öffentliche Nutzungen geprüft?

13. Wann wird die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Entwicklung des gesamten

Geländes informiert und an den erforderlichen Entscheidungen beteiligt?