im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Anfrage zu gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen
im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gemeinschaftliches und
generationsübergreifendes Wohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-,
Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte
Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
BfB-Fraktion – Anfrage Alte Stobbefabrik | Seite 1Anfrage: Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier „Alte
Stobbefabrik“
Vorbemerkung:
Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde Mehrgenerationenwohnen ausdrücklich als gewünschte
Wohnform genannt. In den fachlichen Impulsen wurden zudem gemeinschaftliche Wohnformen, Co-Housing,
Genossenschaften, Baugruppen und Generationenwohnen als mögliche Bausteine eines sozial vielfältigen Quartiers
beschrieben.
Im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde von einer selbstorganisierten Interessengruppe ein gemeinschaftliches
Wohnprojekt angesprochen. In der Ergebnisdokumentation wird festgehalten, dass gemeinschaftliches Wohnen
ermöglicht und für solche Wohnprojekte auch ein Konzeptvergabeverfahren geprüft werden sollte. Nach Informationen
der BfB-Fraktion hatte der Verein Wohnvision Bergstraße Interesse bekundet, auf dem Sanner-Gelände ein
generationsübergreifendes Wohnprojekt zu verwirklichen. Im aktuellen Planungsstand ist nicht erkennbar, ob und wie
dieses Interesse weiterverfolgt wurde.
Wir fragen den Magistrat:
1. Ist der Stadt Bensheim beziehungsweise den Projektverantwortlichen das Interesse des Vereins Wohnvision
Bergstraße an einem gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnprojekt auf dem Gelände der „Alten
Stobbefabrik“ bekannt? Wann und in welcher Form wurde dieses Interesse gegenüber Stadt, Eigentümern oder
Projektentwicklern vorgetragen?
2. Aus welchen Gründen wurde ein entsprechendes Wohnprojekt im derzeitigen städtebaulichen Konzept bislang nicht
erkennbar berücksichtigt beziehungsweise weiter konkretisiert?
3. Besteht im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit, für ein gemeinschaftliches oder generationsübergreifendes
Wohnprojekt eine geeignete Teilfläche beziehungsweise ein Baufeld vorzusehen? Falls nein, welche planerischen,
eigentumsrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen dagegen?
4. Wurde oder wird für geeignete Teilflächen eine Konzeptvergabe beziehungsweise ein vergleichbares Verfahren
geprüft, bei dem nicht ausschließlich der Grundstückspreis, sondern insbesondere soziale, gemeinschaftliche und
ökologische Konzeptqualitäten berücksichtigt werden? Falls nein, warum nicht?
5. Wie könnte die Stadt im weiteren Verfahren sicherstellen oder unterstützen, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte
bei Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und künftigen Bauträgern tatsächlich eine Chance auf Umsetzung
erhalten?
6. Ist vorgesehen, den Verein Wohnvision Bergstraße beziehungsweise andere konkret interessierte gemeinschaftliche
Wohninitiativen im weiteren Planungs- und Vermarktungsprozess erneut einzubeziehen?
