BfB-Fraktion und VuA-Fraktion 23. März 2025
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
Über das Parlamentarische Büro
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer,
bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 03. April 2025.
Wünschenswert ist, wenn sich die im HFA bzw. in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Fraktionen unserem Änderungsantrag anschließen, so dass eine gemeinsame Vorgehensweise aller Fraktionen gewahrt bleibt. Wir bieten allen Fraktionen ausdrücklich eine gemeinsame Antragsstellung an.
BfB Fraktion VuA Fraktion
Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:
„Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend ab 1. Januar 2025 auf 1.000 Punkte festgesetzt.“
Begründung:
Die gegenwärtig extrem ungünstige finanzielle Situation der Stadt Bensheim erfordert ein rasches und zielorientiertes Handeln. Die Fraktionen BfB und VuA sind der Auffassung, dass deshalb die Grundsteuer B erhöht werden muss. Ein eventuell weiteres Hinausschieben der notwendigen Erhöhung der Grundsteuer B ist unserer Überzeugung nach nicht zu verantworten.
Bei unserer, von BfB und VuA vorgesehenen Zahl der „1.000 Punkte Erhöhung“ der Grundsteuer B sind wir davon ausgegangen, dass uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weiteren, konkreten Zahlen über die letzte finanzielle Entwicklung der Stadt vorgelegt wurden.
Jedoch sind wir bei unserem Vorschlag auf 1.000 Punkte überzeugt, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bensheim vermitteln zu können, dass einerseits eine Erhöhung der Grundsteuer B unvermeidlich sein wird, diese sich andererseits dennoch in einem moderateren, eher verträglichen Rahmen bewegt.
Unabhängig dessen ist unser Antrag, die Grundsteuer B auf 1.000 Punkte zu erhöhen, einer nicht weniger eindrucksvollen Überlegung geschuldet: Wir vermitteln dem Land Hessen und dem Kreis Bergstraße ein unmissverständliches Signal, dass wir mit dieser Maßnahme in Kooperation mit den Aufsichtsbehörden die Zielsetzung verfolgen, die gegenwärtig sich extrem entwickelnde finanzielle Schieflage Bensheims in den Griff zu bekommen. Andere noch zu treffende Maßnahmen unterstützen diese Zielsetzung. Wir betrachten unseren Vorschlag als einen ersten, positiven Lösungsansatz zur Bewältigung der inzwischen äußerst angespannten, finanziellen Situation Bensheims.
Der in Aussicht gestellte Liquiditätskredit in Höhe von 10 Mio € wird allein die Liquidität der Stadt Bensheim wahrscheinlich nicht absichern können. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.000 Punkte auch sinnvoll.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.