Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Forderungan die oberste Kommunalaufsicht den Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre zuerhöhen“

BfB-Fraktion
27. Januar 2026 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herr Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Forderung
an die oberste Kommunalaufsicht den Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre zu
erhöhen“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 9. Februar
2026 und der Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim fordert die oberste
Kommunalaufsicht in Hessen auf, den Konsolidierungszeitraum für die
Bensheimer Finanzsituation auf 10 Jahre festzulegen.“ 

Kurzbegründung:

Durch eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes für die Lösung der
Bensheimer Finanzsituation könnte die Sanierung der Bensheimer Finanzen sehr
viel sozialverträglicher Stattfinden.  

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Änderungder Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer“

BfB-Fraktion
21. Januar 2026 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herr Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Änderung
der Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnung des Haupt-
und Finanzausschusses am 9. Februar 2026 und der Stadtverordnetenversammlung
am 19. Februar 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die Gewerbesteuer wird um 10 Punkte auf 400 Punkte erhöht. Das sind nur 10
Punkte, die uns aber helfen werden die Grundsteuer B zu reduzieren.“ 

Kurzbegründung:

Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer von bis zu 400 Punkten belastet
Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht. Die Kommunalberatung hat
uns extra auf diesen Umstand hingewiesen. Ab 2027 sind ohnehin 400 Punkte
Gewerbesteuer vorgesehen.

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Reduzierungder Personalkosten und Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept“

BfB-Fraktion
21. Januar 2026 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herr Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Reduzierung
der Personalkosten und Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept“ auf
die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 9. Februar 2026 und der
Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„1. Die Personalaufwendungen werden im Jahr 2026 um 1,5 Millionen Euro
reduziert.

2. Um dieses Ziel zu erreichen wird eine Stellenbesetzungssperre für 6
Monate festgesetzt. Dazu soll es Ausnahmen geben, die durch den Magistrat
festgesetzt werden. 

3. Im Haushaltssicherungskonzept werden jeweils 1,5 Millionen Euro
Personalaufwendungen für die Jahre 2027 und folgende reduziert.“

Kurzbegründung:

Die Verwaltung hat im Jahr 2024 eine Million Euro durch verspätete
Besetzungszeiten, Wegfall von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Übernahme
durch Krankenkasse) etc. eingespart. 

In früheren Jahren wurden Stellenbesetzungssperren (mit Ausnahmen)
erfolgreich angewandt. In diesen Jahren war die finanzielle Situation bei
weitem nicht so katastrophal. 

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Reduzierungder Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2026 und Berücksichtigungim Haushaltssicherungskonzept“

BfB-Fraktion
21. Januar 2026 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herr Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion „Reduzierung
der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2026 und Berücksichtigung
im Haushaltssicherungskonzept“ auf die Tagesordnung des Haupt- und
Finanzausschusses am 9. Februar 2026 und der Stadtverordnetenversammlung am
19. Februar 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„1. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden im Jahr 2026 um
1,5 Millionen Euro reduziert. 

2. Im Haushaltssicherungskonzept werden jeweils 2,5 Millionen Euro
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Jahre 2027 und folgende
reduziert.“

Kurzbegründung:

2024: 30.956.119; 2025: 33.385.230; 2026: 34.527.797 Euro. Seite 84 des
HH-Entwurfes 2026. 

Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Fehlende Antworten des Kreises Bergstraße auf Fragen zur Heimaufsicht“

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 20. Januar 2026 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Fehlende Antworten des Kreises Bergstraße auf Fragen zur Heimaufsicht“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Auf eine gemeinsame Anfrage der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema Pflegeplätze, Betreutes Wohnen, Pflegeplan“ wurde bei zwei Fragen keine Antwort des Kreises Bergstraße gegeben. Wir bitten hier nochmals nachzufragen. 

Die unbeantworteten Fragen lauten:

  1. Kann die Heimaufsicht und der Kreis Bergstraße die Wirtschaftlichkeit einer Pflegeinrichtung beurteilen ? In welcher Form wird das wahrgenommen ?
  2. Hat der Kreis Bergstraße bei Einrichtungen, die in privater oder freier Trägerschaft sind, Einblicke beziehungsweise Zugriffsmöglichkeiten auf die jährlichen Geschäftsberichte ? Werden diese Möglichkeiten wahrgenommen ?

Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2025 und Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept“ 

BfB-Fraktion Und VuA-Fraktion                                                                               22. Mai 2025 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert 

Herr Ausschußvorsitzender

Werner Bauer 

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2025 und Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. Mai 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2025 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

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BfB-Fraktion                                         VuA-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen: 

1.       Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden im Jahr 2025 um 1,5 Millionen Euro reduziert. 

  1. Im Haushaltsicherungskonzept werden jeweils 1,5 Millionen Euro Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Jahre 2026, 2027 und weitere reduziert.“

Begründung:

Mit diesen und weiteren Anträgen gelingt es die Grundsteuer B auf unter 1000 Punkte zu senken.

Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Reduzierung der Personalkosten in 2025 und Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept“

BfB-Fraktion Und VuA-Fraktion                                                                               21. Mai 2025 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert 

Herr Ausschußvorsitzender

Werner Bauer 

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert und sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Reduzierung der Personalkosten in 2025 und Berücksichtigung im Haushaltssicherungskonzept“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. Mai 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2025 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

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BfB-Fraktion                                         VuA-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen: 

  1. Die Personalkosten der Stadt Bensheim werden im Jahr 2025 um 1,5 Millionen Euro reduziert. 
  2. Im Haushaltsicherungskonzept werden jeweils 1,5 Millionen Euro Personalkosten für die Jahre 2026, 2027 und weitere reduziert. 
  3. Um diese Ziele zu erreichen wird eine Stellenbesetzungssperre für  6 Monate festgesetzt. Dazu soll es Ausnahmen geben, die durch den Magistrat festzusetzen sind.“

Kurzbegründung:

Information hierzu: die Verwaltung hat im Jahr 2024 eine Million Euro durch verspätete Besetzungszeiten, Wegfall von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Übernahme durch Krankenkasse) etc. eingespart. Durch eine Stellenbesetzungssperre – mit Ausnahmen, die der Magistrat festlegt – sollen diese Ziele erreicht werden.

In früheren Jahren gab es auch schon mal Stellenbesetzungssperren (mit Ausnahmen). In diesen Jahren war die finanzielle Situation bei weitem nicht so – im wahrsten Sinne des Wortes – katastrophal. 

Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Forderung an die oberste Kommunalaufsicht den Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre zu erhöhen“ 

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                                   22. Mai 2025 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

Über das parlamentarische Büro 

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Forderung an die oberste Kommunalaufsicht den Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre zu erhöhen“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Juni 2025  zu nehmen. Der Antrag von BfB und VuA soll im Rahmen der Haushaltsberatung beraten und abgestimmt werden. 

Sehr gerne sind wir bereit den Antrag mit weiteren Fraktionen gemeinsam einzureichen. Änderungen können selbstverständlich vorgeschlagen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

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BfB-Fraktion                                                     VuA-Fraktion 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Die Stadtverordnetenversammlung fordert die oberste Kommunalaufsicht in Hessen auf, den Konsolidierungszeitraum für die Bensheimer Finanzsituation auf 10 Jahre festzulegen.“

Begründung:

Durch eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes für die Lösung der Bensheimer Finanzsituation könnte die Sanierung der Bensheimer Finanzen sehr viel sozialverträglicher stattfinden. 

Unser gemeinsames Ziele sollte die Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes auf 10 Jahre sein. 

Wir laden alle Fraktionen zu einer gemeinsamen Antragsstellung ein.

Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ 

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                           23. März 2025 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über das Parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer,

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktionen BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzung für die Grundsteuer B“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 03. April 2025.

Wünschenswert ist, wenn sich die im HFA bzw. in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Fraktionen unserem Änderungsantrag anschließen, so dass eine gemeinsame Vorgehensweise aller Fraktionen gewahrt bleibt. Wir bieten allen Fraktionen ausdrücklich eine gemeinsame Antragsstellung an.

BfB Fraktion                               VuA Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird rückwirkend ab 1. Januar 2025 auf 1.000 Punkte festgesetzt.“

Begründung:

Die gegenwärtig extrem ungünstige finanzielle Situation der Stadt Bensheim erfordert ein rasches und zielorientiertes Handeln. Die Fraktionen BfB und VuA sind der Auffassung, dass deshalb die Grundsteuer B erhöht werden muss. Ein eventuell weiteres Hinausschieben der notwendigen Erhöhung der Grundsteuer B ist unserer Überzeugung nach nicht zu verantworten.

Bei unserer, von BfB und VuA vorgesehenen Zahl der „1.000 Punkte Erhöhung“ der Grundsteuer B sind wir davon ausgegangen, dass uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weiteren, konkreten Zahlen über die letzte finanzielle Entwicklung der Stadt vorgelegt wurden. 

Jedoch sind wir bei unserem Vorschlag auf 1.000 Punkte überzeugt, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bensheim vermitteln zu können, dass einerseits eine Erhöhung der Grundsteuer B unvermeidlich sein wird, diese sich andererseits dennoch in einem moderateren, eher verträglichen Rahmen bewegt. 

Unabhängig dessen ist unser Antrag, die Grundsteuer B auf 1.000 Punkte zu erhöhen, einer nicht weniger eindrucksvollen Überlegung geschuldet: Wir vermitteln dem Land Hessen und dem Kreis Bergstraße ein unmissverständliches Signal, dass wir mit dieser Maßnahme in Kooperation mit den Aufsichtsbehörden die Zielsetzung verfolgen, die gegenwärtig sich extrem entwickelnde finanzielle Schieflage Bensheims in den Griff zu bekommen. Andere noch zu treffende Maßnahmen unterstützen diese Zielsetzung. Wir betrachten unseren Vorschlag als einen ersten, positiven Lösungsansatz zur Bewältigung der inzwischen äußerst angespannten, finanziellen Situation Bensheims.

Der in Aussicht gestellte Liquiditätskredit in Höhe von 10 Mio € wird allein die Liquidität der Stadt Bensheim wahrscheinlich nicht absichern können. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.000 Punkte auch sinnvoll. 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“

BfB-Fraktion und VuA-Fraktion                                                        Bensheim, den 18. März 2025 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2025.

Viele Grüße

BfB-Fraktion                      VuA-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird rückwirkend von 390 % auf 400 % erhöht.“

Kurzbegründung:

Aufgrund der extremen Finanzsituation sind die Fraktionen von BfB und VuA der Auffassung, dass auch die Gewerbesteuer erhöht werden muß. 

Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer bis zu 400 % belastet Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht, da bei diesen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Hebesatzpunkten in voller Höhe die tarifliche Einkommensteuer mindert (§ 35 EStG), siehe Präsentation Kommunalberatung.