zum Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Antrag zur Fortsetzung der Bürgerbeteiligung
zum Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum
Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu
nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-,
Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte
Stobbefabrik“ zuzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
BfB-Fraktion – Antrag Alte Stobbefabrik | Seite 1Antrag: Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier „Alte Stobbefabrik“
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und
Planungsausschuss (BUP) beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss und Auswertung der förmlichen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ und vor dem abschließenden
Satzungsbeschluss eine weitere öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung in Auerbach durchzuführen.
2. Bei dieser Veranstaltung sollen der fortgeschriebene Planungsstand, wesentliche Änderungen gegenüber dem
derzeitigen Entwurf sowie die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen verständlich dargestellt werden. Die
Projektverantwortlichen und Planungsbüros sollen hierzu eingeladen werden.
3. Vorgestellt und erörtert werden sollen insbesondere die tatsächlichen Gebäudehöhen und Baukörper, der Anteil und
die Ausgestaltung des sozial geförderten Wohnraums, die Verkehrs- und Mobilitätsplanung einschließlich der
Verbindung zum Bahnhof, die Grün- und Freiraumplanung, Klima- und Starkregenvorsorge, das Wärme- und
Energiekonzept sowie das Konzept für das betreute Seniorenwohnen und die Kindertagesstätte.
4. Die Stadt soll ergänzend eine übersichtliche Beteiligungsbilanz veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche
wesentlichen Anregungen aus dem Werkstattgespräch „Politik“, dem Bürgerdialog 2025 und der förmlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung übernommen, teilweise übernommen oder nicht übernommen wurden. Bei
nicht übernommenen Anregungen soll die jeweilige planerische Begründung kurz dargestellt werden.
5. Die für die Veranstaltung maßgeblichen Unterlagen sollen rechtzeitig vor dem Termin in verständlicher Form auf der
Internetseite der Stadt bereitgestellt werden. Die Veranstaltung soll barrierefrei zugänglich sein; Möglichkeiten zur
digitalen beziehungsweise schriftlichen Beteiligung für Personen, die nicht teilnehmen können, sollen angeboten
werden.
6. Die zusätzliche Dialogveranstaltung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Erforderliche
erneute Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch, insbesondere bei relevanten Änderungen des Planentwurfs,
bleiben hiervon unberührt.
Begründung:
Die Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zählt zu den größeren städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Auerbach.
Bereits 2025 wurden mit dem Werkstattgespräch „Politik“ und dem Bürgerdialog umfangreiche informelle
Beteiligungsformate durchgeführt. Im Bürgerdialog wurde ausdrücklich angeregt, die Bürgerbeteiligung fortzusetzen
und weitere Dialogveranstaltungen anzubieten.
Mit der nun vorgesehenen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erhalten Bürgerinnen und
Bürger erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen
können sich Änderungen am Bebauungsplan und an den begleitenden Konzepten ergeben. Eine zusätzliche
Veranstaltung vor dem Satzungsbeschluss würde diese Ergebnisse nachvollziehbar machen und einen direkten
Austausch über den fortgeschriebenen Planungsstand ermöglichen.
Besonders bei einem Projekt mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, Kindertagesstätte, privaten und
öffentlichen Freiräumen sowie einer voraussichtlich mehrjährigen Umsetzung ist eine transparente Darstellung der
Abwägung sinnvoll. Eine Beteiligungsbilanz kann sichtbar machen, welche Hinweise aus Politik und Bürgerschaft
tatsächlich in die Planung eingeflossen sind.
Der Antrag ergänzt damit die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, ohne diese zu ersetzen oder das weitere
Planverfahren vorwegzunehmen.





