Anfrage zu Gebäudehöhen und Baukörpern

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Gebäudehöhen und Baukörper im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Der Entwurf des Bebauungsplans BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht bei drei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine maximale Gebäudehöhe von 14 Metern und bei vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss eine Höhe von 17 Metern vor. Im Bereich des Kindergartens und des Seniorenwohnens werden aufgrund größerer technischer Anforderungen Gebäudehöhen bis zu 19 Metern zugelassen.

Nach den textlichen Festsetzungen darf die festgesetzte Gebäudehöhe bei Satteldächern am First um bis zu 4 Meter überschritten werden. Anlagen der Gebäudetechnik können auf einer begrenzten Fläche um bis zu 2 Meter, Anlagen der Solarenergienutzung um bis zu 1 Meter über die festgesetzte Höhe hinausragen. Gleichzeitig ist bei der vorgesehenen abweichenden Bauweise die maximale Gebäudelänge innerhalb der überbaubaren Flächen nicht begrenzt.

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde für den Geschosswohnungsbau als Orientierung eine Bebauung mit drei bis vier Geschossen plus Staffelgeschoss, eine gemischte Höhenentwicklung sowie eine kleinteilige und an die Maßstäblichkeit Auerbachs angepasste Bebauung formuliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Auskünfte:

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche maximalen Gebäudehöhen und welche Zahl der Vollgeschosse gelten in den einzelnen Baufenstern beziehungsweise Teilgebieten? Kann dies dem Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung in einer übersichtlichen Plan- oder Tabellendarstellung zugeordnet werden?

2. Welche tatsächlich maximal möglichen Gesamthöhen können in den einzelnen Baufenstern unter Einbeziehung von Satteldachfirst, technischen Aufbauten und Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen entstehen? Sind die verschiedenen Überschreitungsmöglichkeiten miteinander kombinierbar und welche absolute Maximalhöhe ergibt sich daraus insbesondere bei den mit 17 beziehungsweise 19 Metern festgesetzten Bereichen?

3. Welche konkreten technischen oder funktionalen Anforderungen machen im Bereich von Kindergarten und Seniorenwohnen eine Gebäudehöhe von bis zu 19 Metern erforderlich? Ist diese Höhe für den gesamten Baukörper notwendig oder könnten technische Mehrhöhen auf einzelne Gebäudeteile beschränkt werden?

4. Welche maximalen Gebäudelängen und Baukörperdimensionen wären bei vollständiger Ausnutzung der festgesetzten Baufenster tatsächlich möglich, insbesondere entlang der Bahn und im Quartiersinneren? Wie wird dabei die im Werkstattgespräch formulierte Zielsetzung einer gegliederten und kleinteiligen Bebauung berücksichtigt?

5. Wie wird der Übergang zu der bestehenden, überwiegend niedrigeren Wohnbebauung an der Schillerstraße städtebaulich sichergestellt? Welche Gebäudehöhen, Abstände und Staffelungen sind dort konkret vorgesehen und wie unterscheiden sie sich von den höheren Baukörpern im Quartiersinneren beziehungsweise an der Bahn?

6. Liegen Untersuchungen zur Besonnung und Verschattung der bestehenden Nachbarbebauung sowie der künftigen Wohn- und Freiflächen bei maximaler Ausnutzung des Bebauungsplans vor? Falls nein: Ist vorgesehen, eine solche Untersuchung vor dem Satzungsbeschluss durchzuführen?

7. Wurden in der klimatischen Stellungnahme die maximal zulässigen Gebäudehöhen, die möglichen langen Baukörper und insbesondere die Riegelbebauung entlang der Bahn zugrunde gelegt? Wurden alternative Höhen, Gebäudelängen oder Öffnungen hinsichtlich Durchlüftung und Kaltlufttransport untersucht?

8. Wie werden Hinweise aus der anstehenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu Gebäudehöhen, Baukörperdimensionen, Verschattung und Einfügung in das Ortsbild ausgewertet? Ist vorgesehen, dem Ortsbeirat Auerbach die Ergebnisse der Beteiligung sowie daraus beabsichtigte Änderungen der Höhen- und Baukörperfestsetzungen rechtzeitig vor Erstellung der abschließenden Beschlussvorlage zur Beratung vorzulegen, damit das Beratungsergebnis des Ortsbeirats noch in die weitere Planung und die abschließende Beschlussvorlage einfließen kann?

Anfrage zu gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Gemeinschaftliches und generationsübergreifendes Wohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im Werkstattgespräch „Politik“ vom 22. März 2025 wurde Mehrgenerationenwohnen ausdrücklich als gewünschte Wohnform genannt. In den fachlichen Impulsen wurden zudem gemeinschaftliche Wohnformen, Co-Housing, Genossenschaften, Baugruppen und Generationenwohnen als mögliche Bausteine eines sozial vielfältigen Quartiers beschrieben.

Im Bürgerdialog vom 10. Mai 2025 wurde von einer selbstorganisierten Interessengruppe ein gemeinschaftliches Wohnprojekt angesprochen. In der Ergebnisdokumentation wird festgehalten, dass gemeinschaftliches Wohnen ermöglicht und für solche Wohnprojekte auch ein Konzeptvergabeverfahren geprüft werden sollte. Nach Informationen der BfB-Fraktion hatte der Verein Wohnvision Bergstraße Interesse bekundet, auf dem Sanner-Gelände ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu verwirklichen. Im aktuellen Planungsstand ist nicht erkennbar, ob und wie dieses Interesse weiterverfolgt wurde.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist der Stadt Bensheim beziehungsweise den Projektverantwortlichen das Interesse des Vereins Wohnvision Bergstraße an einem gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnprojekt auf dem Gelände der „Alten Stobbefabrik“ bekannt? Wann und in welcher Form wurde dieses Interesse gegenüber Stadt, Eigentümern oder Projektentwicklern vorgetragen?

2. Aus welchen Gründen wurde ein entsprechendes Wohnprojekt im derzeitigen städtebaulichen Konzept bislang nicht erkennbar berücksichtigt beziehungsweise weiter konkretisiert?

3. Besteht im weiteren Verfahren noch die Möglichkeit, für ein gemeinschaftliches oder generationsübergreifendes Wohnprojekt eine geeignete Teilfläche beziehungsweise ein Baufeld vorzusehen? Falls nein, welche planerischen, eigentumsrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen dagegen?

4. Wurde oder wird für geeignete Teilflächen eine Konzeptvergabe beziehungsweise ein vergleichbares Verfahren geprüft, bei dem nicht ausschließlich der Grundstückspreis, sondern insbesondere soziale, gemeinschaftliche und ökologische Konzeptqualitäten berücksichtigt werden? Falls nein, warum nicht?

5. Wie könnte die Stadt im weiteren Verfahren sicherstellen oder unterstützen, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte bei Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und künftigen Bauträgern tatsächlich eine Chance auf Umsetzung erhalten?

6. Ist vorgesehen, den Verein Wohnvision Bergstraße beziehungsweise andere konkret interessierte gemeinschaftliche Wohninitiativen im weiteren Planungs- und Vermarktungsprozess erneut einzubeziehen?

Antrag zur Fortsetzung der Bürgerbeteiligung

zum Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Fortsetzung der Bürgerbeteiligung zum Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, nach Abschluss und Auswertung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ und vor dem abschließenden Satzungsbeschluss eine weitere öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung in Auerbach durchzuführen.

2. Bei dieser Veranstaltung sollen der fortgeschriebene Planungsstand, wesentliche Änderungen gegenüber dem derzeitigen Entwurf sowie die Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen verständlich dargestellt werden. Die Projektverantwortlichen und Planungsbüros sollen hierzu eingeladen werden.

3. Vorgestellt und erörtert werden sollen insbesondere die tatsächlichen Gebäudehöhen und Baukörper, der Anteil und die Ausgestaltung des sozial geförderten Wohnraums, die Verkehrs- und Mobilitätsplanung einschließlich der Verbindung zum Bahnhof, die Grün- und Freiraumplanung, Klima- und Starkregenvorsorge, das Wärme- und Energiekonzept sowie das Konzept für das betreute Seniorenwohnen und die Kindertagesstätte.

4. Die Stadt soll ergänzend eine übersichtliche Beteiligungsbilanz veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche wesentlichen Anregungen aus dem Werkstattgespräch „Politik“, dem Bürgerdialog 2025 und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung übernommen, teilweise übernommen oder nicht übernommen wurden. Bei nicht übernommenen Anregungen soll die jeweilige planerische Begründung kurz dargestellt werden.

5. Die für die Veranstaltung maßgeblichen Unterlagen sollen rechtzeitig vor dem Termin in verständlicher Form auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt werden. Die Veranstaltung soll barrierefrei zugänglich sein; Möglichkeiten zur digitalen beziehungsweise schriftlichen Beteiligung für Personen, die nicht teilnehmen können, sollen angeboten werden.

6. Die zusätzliche Dialogveranstaltung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Erforderliche erneute Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch, insbesondere bei relevanten Änderungen des Planentwurfs, bleiben hiervon unberührt.

Begründung:

Die Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zählt zu den größeren städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Auerbach. Bereits 2025 wurden mit dem Werkstattgespräch „Politik“ und dem Bürgerdialog umfangreiche informelle Beteiligungsformate durchgeführt. Im Bürgerdialog wurde ausdrücklich angeregt, die Bürgerbeteiligung fortzusetzen und weitere Dialogveranstaltungen anzubieten.

Mit der nun vorgesehenen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erhalten Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen können sich Änderungen am Bebauungsplan und an den begleitenden Konzepten ergeben. Eine zusätzliche Veranstaltung vor dem Satzungsbeschluss würde diese Ergebnisse nachvollziehbar machen und einen direkten Austausch über den fortgeschriebenen Planungsstand ermöglichen.

Besonders bei einem Projekt mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, Kindertagesstätte, privaten und öffentlichen Freiräumen sowie einer voraussichtlich mehrjährigen Umsetzung ist eine transparente Darstellung der Abwägung sinnvoll. Eine Beteiligungsbilanz kann sichtbar machen, welche Hinweise aus Politik und Bürgerschaft tatsächlich in die Planung eingeflossen sind.

Der Antrag ergänzt damit die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, ohne diese zu ersetzen oder das weitere Planverfahren vorwegzunehmen.

Antrag zu Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zur Beratung zuzuordnen und dem Ortsbeirat Auerbach zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, vor der abschließenden Beratung und vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ Schnittzeichnungen und 3D-Visualisierungen vorzulegen, die nicht nur das derzeitige städtebauliche Konzept, sondern die nach den Festsetzungen maximal zulässige Bebauung zeigen. Darzustellen sind insbesondere die maximal möglichen Gebäudehöhen, Dachformen und Dachaufbauten sowie die maximal möglichen Baukörperdimensionen.

2. Die Darstellungen sollen mindestens aus Sicht der Schillerstraße, der Otto-Beck-Straße, des Brückwegs und des Bahnhofsumfelds erfolgen. Soweit sinnvoll, sollen zusätzlich Geländeschnitte mit der bestehenden Nachbarbebauung dargestellt werden, damit Höhenunterschiede, Abstände und Staffelungen nachvollziehbar werden.

3. Ergänzend ist eine Vergleichsdarstellung mit mehreren repräsentativen Bestandsgebäuden in Auerbach und in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets vorzulegen. Für diese Gebäude sollen tatsächliche Gebäude- beziehungsweise Firsthöhe und Geschosszahl angegeben und den im Bebauungsplan vorgesehenen Höhen von 14, 17 und 19 Metern sowie den gegebenenfalls zusätzlich zulässigen Dach-, Technik- und Solaranlagen gegenübergestellt werden.

4. Die Unterlagen sollen den politischen Gremien so rechtzeitig vor der abschließenden Beratung zur Verfügung gestellt werden, dass sie in die Bewertung der Gebäudehöhen und Baukörper einbezogen werden können. Die Darstellungen sollen nach Möglichkeit auch der Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem beziehungsweise die Internetseite der Stadt zugänglich gemacht werden.

Begründung:

Der Bebauungsplan ermöglicht in Teilen des Quartiers Gebäudehöhen von 14, 17 und 19 Metern. Hinzu kommen nach den textlichen Festsetzungen mögliche Überschreitungen durch Dachfirste, technische Aufbauten und Anlagen zur Solarenergienutzung. Die tatsächlich mögliche räumliche Wirkung lässt sich aus Höhenzahlen und zweidimensionalen Planzeichnungen allein nur eingeschränkt beurteilen.

Gerade im Übergang zur bestehenden Bebauung an der Schillerstraße und bei den höheren Baukörpern im Quartiersinneren beziehungsweise am Bahnhof ist eine nachvollziehbare Darstellung der maximal zulässigen Bebauung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Gleiches gilt für die Frage, wie sich die geplanten Höhen in den vorhandenen Maßstab Auerbachs einordnen.

Der Antrag verlangt daher keine Vorfestlegung auf niedrigere oder höhere Gebäude, sondern eine belastbare und verständliche Grundlage für die spätere politische Abwägung. Auf dieser Basis kann anschließend entschieden werden, ob Änderungen an Höhen- oder Baukörperfestsetzungen erforderlich sind.

Antrag zur Erhöhung des Anteils sozial geförderter Wohnungen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Sozial geförderter Wohnraum im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Sozial geförderter Wohnraum im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sowie in dem vor Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll ein Anteil von mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohneinheiten und zugleich mindestens 30 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen und entsprechend sozial gebunden werden.

2. Die Fragen a) bis f) sind auch dann zu beantworten, wenn der unter Ziffer 1 beantragte Anteil von mindestens 30 Prozent nicht beschlossen oder umgesetzt wird. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss transparent darzustellen:

a) wie die Anteile von mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für das Gesamtquartier sowie gegebenenfalls für einzelne Bauabschnitte berechnet und nachgewiesen werden,

b) welche Dauer der Miet- und Belegungsbindungen vorgesehen ist,

c) welche Belegungsrechte die Stadt Bensheim erhält,

d) wie eine angemessene und durchmischte räumliche Verteilung der geförderten Wohnungen innerhalb des Quartiers sichergestellt wird und verhindert wird, dass diese überwiegend in den stärker durch Bahnlärm oder andere Immissionen belasteten Bereichen konzentriert werden,

e) wie die Verpflichtungen auch bei einer Veräußerung von Teilflächen oder einem Wechsel des Bauträgers dauerhaft gesichert werden und

f) ob und in welcher Weise die zusätzlich vorgesehenen bis zu 80 Seniorenwohnungen bei der Berechnung des Anteils berücksichtigt werden.

Begründung:

Für den Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ sieht der aktuelle Planungsstand vor, dass 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnungen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Die Sicherung dieses Anteils und eines Belegungsrechts der Stadt Bensheim soll über den städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Im Werkstattgespräch „Politik“ zur Quartiersentwicklung des Sanner-Areals am 22. März 2025 wurde als Anforderung aus den politischen Arbeitsgruppen ausdrücklich festgehalten, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollten. Auch die Zielsetzung eines bezahlbaren und sozial durchmischten Quartiers war von Beginn an Bestandteil des Planungsprozesses.

Mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter beziehungsweise sozial gebundener Wohnungen kann bei einem Quartier dieser Größenordnung ein zusätzlicher Beitrag zu einer dauerhaft ausgewogenen sozialen Mischung und zur Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen geleistet werden. Die gleichzeitige Bezugnahme auf die Zahl der Wohneinheiten und die Wohnfläche verhindert, dass der prozentuale Anteil allein durch eine überproportionale Zahl besonders kleiner geförderter Wohnungen erfüllt wird.

Da einzelne Teilflächen des Quartiers voraussichtlich durch unterschiedliche Eigentümer und Bauträger entwickelt werden, sollte zugleich transparent und rechtssicher festgelegt werden, wie der Anteil berechnet, wie lange die Bindungen gelten, wie die Belegungsrechte der Stadt ausgestaltet werden und wie die Verpflichtungen auch bei späteren Grundstücksverkäufen dauerhaft fortgelten. Zur angestrebten sozialen Durchmischung gehört außerdem, dass geförderte Wohnungen angemessen über das Quartier verteilt und nicht überwiegend in besonders lärmbelasteten Lagen konzentriert werden.

Antrag zur barrierefreien Anbindung an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

im Zusammenhang mit dem Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Barrierefreie Anbindung des Quartiers Alte Stobbefabrik an den Bahnhof Bensheim-Auerbach“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, den Antrag zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Barrierefreie Anbindung des Quartiers „Alte Stobbefabrik“ an den Bahnhof Bensheim-Auerbach

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Ortsbeirat Auerbach und im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ eine möglichst direkte, öffentlich nutzbare und durchgehend barrierefreie Fußwegeverbindung vom neuen Quartier zum Bahnhof Bensheim-Auerbach zu planen und im Bereich der städtischen beziehungsweise privaten Quartiersflächen dauerhaft zu sichern.

2. Dabei soll insbesondere die im Mobilitätskonzept ausdrücklich als sinnvoll bezeichnete direkte Wegeverbindung in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des vorgesehenen betreuten Wohnens, geprüft und – sofern städtebaulich und eigentumsrechtlich umsetzbar – in den Bebauungsplan, die Erschließungsplanung und/oder den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

3. Parallel soll der Magistrat gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen die gesamte Wegekette vom Quartier über den Bahnhof und die Fußgängerunterführung bis zur Westseite des Bahnhofs auf durchgehende Barrierefreiheit prüfen. Dabei sind insbesondere die Nutzbarkeit für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, Personen mit Sehbehinderung sowie Eltern mit Kinderwagen, die Bahnsteigzugänge, die Unterführung, die Übergänge und die Wege zu den westlich gelegenen Versorgungs- und Gesundheitseinrichtungen zu betrachten.

4. Für Bereiche, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bensheim liegen, wird der Magistrat beauftragt, mit den zuständigen Stellen – insbesondere der Deutschen Bahn/DB InfraGO, dem Kreis Bergstraße beziehungsweise den ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren beteiligten Eigentümern – die erforderlichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Umsetzungsmöglichkeiten abzustimmen und auf eine durchgehend barrierefreie Wegekette hinzuwirken.

5. Bei der Planung sollen neben stufen- und schwellenfreien Wegen insbesondere ausreichende Wegbreiten, geeignete Oberflächen, möglichst geringe Steigungen, sichere Querungen, gute Beleuchtung, Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie bei Bedarf Sitz- und Ruhegelegenheiten berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Anforderungen der Barrierefreiheit sind zugrunde zu legen.

6. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und dabei die vorgesehene Wegeführung, gegebenenfalls bestehende Barrieren, notwendige Maßnahmen, Zuständigkeiten, mögliche Fördermittel, eine Kostenschätzung und einen realistischen Zeitplan darzustellen. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit mit den Bauabschnitten des neuen Quartiers abgestimmt werden.

Begründung:

Die unmittelbare Nähe zum Bahnhof Bensheim-Auerbach ist ein zentraler Standortvorteil des geplanten Quartiers und wird in der Begründung des Bebauungsplans ausdrücklich als Grundlage für die angestrebte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs genannt. Gerade deshalb sollte nicht nur die räumliche Nähe, sondern eine tatsächlich direkte und barrierefrei nutzbare Verbindung sichergestellt werden.

Das Mobilitätskonzept bewertet die ÖPNV-Anbindung als überdurchschnittlich gut und empfiehlt zugleich ausdrücklich eine direkte Wegeverbindung durch das Quartier in Richtung Bahnhof, beispielsweise westlich des betreuten Wohnens, um Wege zu verkürzen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Im Bürgerdialog 2025 wurde zudem angeregt, die Wegeunterführung am Bahnhof auch für Rollatoren gut nutzbar zu gestalten.

Besondere Bedeutung hat eine barrierefreie Wegekette durch die geplanten bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen und die Kindertagesstätte in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Eine gute Anbindung dient darüber hinaus allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen sowie dem Fußverkehr insgesamt.

Da einzelne Bereiche des Bahnhofs und der Wege nicht in kommunaler Zuständigkeit liegen, soll der Antrag ausdrücklich zwischen den von der Stadt unmittelbar planbaren Quartiersflächen und den gemeinsam mit Bahn, ÖPNV-Aufgabenträgern und weiteren Beteiligten zu klärenden Bereichen unterscheiden.

Anfrage zum betreuten Seniorenwohnen

im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Betreutes Seniorenwohnen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Zugleich bitten wir Sie, die Anfrage zur Beratung im Ortsbeirat Auerbach am 24. August 2026 sowie im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 jeweils dem Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Betreutes Seniorenwohnen im Quartier „Alte Stobbefabrik“

Vorbemerkung:

Im städtebaulichen Konzept sind neben rund 365 Wohnungen zusätzlich etwa 80 betreute Seniorenwohnungen vorgesehen. Das Seniorenwohnen soll mit einem öffentlich nutzbaren Gastronomieangebot verbunden und räumlich mit der Kindertagesstätte im Baufeld 1 kombiniert werden. Aus den bislang vorliegenden Unterlagen geht jedoch nicht eindeutig hervor, welches Betreuungsmodell vorgesehen ist, wer Eigentümer beziehungsweise Betreiber sein soll und wie die Betreuungsangebote dauerhaft gesichert werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Welches konkrete Wohn- und Betreuungskonzept ist für die bis zu 80 Seniorenwohnungen vorgesehen? Welche Leistungen umfasst das „betreute Wohnen“ dauerhaft?

2. Steht bereits fest, wer Eigentümer, Bauherr bzw. Projektentwickler und wer späterer Betreiber oder Träger sein soll? Falls ja: wer, und welche Vereinbarungen bestehen bereits?

3. Falls noch kein Betreiber feststeht: Nach welchem Verfahren und anhand welcher fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien soll dieser ausgewählt werden? Ist die Stadt daran beteiligt?

4. Welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote sollen verbindlich angeboten werden (z. B. Hausnotruf, Ansprechperson, ambulante Pflege, Alltagshilfen, Gemeinschaftsangebote)? Welche Leistungen gehören zum Grundangebot und welche sind zusätzlich kostenpflichtig?

5. Können die Bewohnerinnen und Bewohner Pflegedienste und weitere Dienstleister frei wählen oder ist eine Bindung an einen bestimmten Anbieter vorgesehen?

6. Wie wird die Qualität und dauerhafte Verfügbarkeit der Betreuungsangebote auch bei einem Wechsel von Eigentümer, Betreiber oder Dienstleister gesichert? Sind hierzu verbindliche Regelungen vorgesehen?

7. Welche Funktion soll das öffentlich nutzbare Gastronomieangebot übernehmen? Ist zusätzlich eine Nutzung als Begegnungs- oder Mittagsangebot für das Quartier und Auerbach vorgesehen?

8. Wie ist die räumliche und organisatorische Verbindung zwischen Seniorenwohnen und Kindertagesstätte geplant? Sind generationenübergreifende Flächen oder Angebote vorgesehen?

9. Welche Anforderungen gelten für Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnungen, Gemeinschaftsflächen, Wegen und Stellplätzen? Wie wird die barrierefreie Verbindung zum Bahnhof und zu den Bushaltestellen berücksichtigt?

10. Wie soll die Bezahlbarkeit für ältere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen gesichert werden? Ist ein Anteil geförderter oder sozial gebundener Seniorenwohnungen vorgesehen und zählt dieser zum Sozialwohnungsanteil des Gesamtquartiers?

11. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Größenordnung von bis zu 80 betreuten Seniorenwohnungen? Welche Bedarfe an barrierefreiem, seniorengerechtem und betreutem Wohnen in Auerbach bzw. Bensheim wurden zugrunde gelegt?

12. Wird das konkretisierte Betreiber-, Betreuungs- und Nutzungskonzept einschließlich Gastronomie vor dem Satzungsbeschluss dem Ortsbeirat Auerbach, dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?

BfB berät über „Alte Stobbefabrik“ und kommende Ausschusssitzungen

BENSHEIM. Die BfB – Bürgerinnen und Bürger für Bensheim lädt für Dienstag, 25. August, um 18 Uhr zu ihrer nächsten öffentlichen Fraktionssitzung in die Kleingartenanlage Schloßblick in Bensheim-Auerbach ein.

Im Mittelpunkt stehen die Tagesordnungen der bevorstehenden Sitzungen des Ortsbeirats Auerbach, des Haushalts- und Finanzausschusses, des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Sozialausschusses. Die BfB will die einzelnen Tagesordnungspunkte beraten und prüfen, an welchen Stellen Ergänzungen, Anträge oder Anfragen für die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung notwendig sind.

Ein Schwerpunkt wird dabei der Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ auf dem ehemaligen Sanner-Gelände in Auerbach sein. Für das Gelände ist ein neues Wohnquartier mit mehreren hundert Wohnungen, betreutem Seniorenwohnen, einer Kindertagesstätte und weiteren Nutzungen vorgesehen.

Zur Vorbereitung hatte die BfB bereits am Freitagabend, 21. August, zu einem gemeinsamen Spaziergang entlang des ehemaligen Sanner-Geländes eingeladen. Ca. 20 Interessiertenahmen daran teil. Vor Ort konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Eindruck von der Größe des Areals, den vorgesehenen Bauflächen und den Beziehungen zur bestehenden Bebauung sowie zum Bahnhof Auerbach verschaffen.

„Der Rundgang hat gezeigt, wie wichtig es ist, einen solchen Bebauungsplan nicht nur auf Papier zu betrachten. Vor Ort werden die Dimensionen, mögliche Gebäudehöhen, Wegebeziehungen und die Auswirkungen auf das bestehende Umfeld viel verständlicher“, erklärt BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann.

Diskutiert wurden unter anderem die geplanten Gebäudehöhen, der Anteil sozial geförderter Wohnungen, die künftige Wärmeversorgung, die barrierefreie Anbindung an den Bahnhof, das betreute Seniorenwohnen sowie die weitere Bürgerbeteiligung. Die BfB hat zu mehreren dieser Themen bereits Anträge und Anfragen vorbereitet.

Während des Rundgangs ergab sich außerdem spontan die Möglichkeit, mit einem Vertreter der Projektseite ins Gespräch zu kommen. Dieser erläuterte einzelne Aspekte des aktuellen Bebauungsplans und beantwortete Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die BfB bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren und Projektverantwortlichen der „Alten Stobbefabrik“ für die Bereitschaft, sich vor Ort der Diskussion zu stellen und zusätzliche Erläuterungen zur Planung zu geben.

Für BfB-Stadtverordneten Franz Apfel ist entscheidend, offene Punkte frühzeitig zu klären: „Wir wollen die Entwicklung dieses ehemaligen Gewerbestandortes konstruktiv begleiten. Gerade deshalb müssen wir genau hinschauen, wo die Planung noch verbessert werden kann und welche Punkte vor einer endgültigen Entscheidung geklärt werden müssen. Die vorgesehene Entwicklung des Quartiers über einen Zeitraum von rund zehn Jahren bedeutet für die Anwohner eine lange Phase mit Baustellenverkehr, Lärm und weiteren Belastungen. Sollte sich der Zeitraum durch zusätzliche Grundstücke noch verlängern, muss dies bei der weiteren Planung besonders berücksichtigt werden. Auch eine mögliche Betonbrechanlage auf dem Gelände muss deshalb sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es für uns nicht um eine pauschale Ablehnung einer solchen Anlage. Entscheidend ist, welche Lösung insgesamt die geringsten Belastungen für die Nachbarschaft verursacht. Neben Lärm und Staub einer Brechanlage müssen ebenso zusätzliche Lkw-Fahrten berücksichtigt werden, die entstehen würden, wenn Betonmaterial abtransportiert und andernorts aufbereitet wird. Wir halten deshalb einen nachvollziehbaren Vergleich der Varianten für sinnvoll – einschließlich der Möglichkeit, eine bereits bestehende Recyclinganlage in Bensheim zu nutzen.“

Auch BfB-Stadtverordnete Marion Machalowski sieht die weitere Beteiligung als wichtigen Bestandteil des Verfahrens: „Bei einem Quartier dieser Größenordnung müssen die Menschen in Auerbach nachvollziehen können, was geplant ist und wie ihre Anregungen berücksichtigt werden. Bürgerbeteiligung sollte deshalb während des weiteren Verfahrens fortgesetzt werden.“

Die BfB sieht grundsätzlich Chancen darin, das ehemalige Gewerbeareal für neue Wohnnutzungen zu entwickeln. Gleichzeitig müsse bei einem Projekt dieser Größenordnung frühzeitig über bezahlbaren Wohnraum, Klimaschutz und Wärmeversorgung, Grün- und Freiflächen, Barrierefreiheit, Verkehr und die Einbindung des Quartiers in Auerbachgesprochen werden.

„Am Dienstag wollen wir die Unterlagen und die Erkenntnisse aus unserem Rundgang gemeinsam auswerten und anschließend entscheiden, welche Punkte wir in den politischen Beratungen konkret einbringen“, so BfB-Fraktionsvorsitzender Stefan Beckmann.

Die Fraktionssitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Um eine kurze Anmeldung unter info@bfb-bensheim.de wird gebeten.

BfB lädt zum Spaziergang an der „Alten Stobbefabrik“

Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) wollen geplantes Wohnquartier gemeinsam vor Ort einordnen

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) laden interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem kurzen Spaziergang entlang des ehemaligen Sanner-Geländes, der „Alten Stobbefabrik“, in Auerbach ein.

Treffpunkt ist am Freitag, 21. August 2026, um 19.30 Uhr vor dem langen Geländer am ehemaligen Sanner-Gelände.

Anlass ist der derzeit diskutierte Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“. Auf dem früheren Gewerbegelände soll in den kommenden Jahren ein neues Wohnquartier mit mehreren hundert Wohnungen, Seniorenwohnen, einer Kindertagesstätte und Grünflächen entstehen.

„Pläne und Zahlen sind das eine – vor Ort bekommt man einen ganz anderen Eindruck von der Größe des Geländes und davon, wie sich die geplante Bebauung in Auerbach einfügen könnte“, erklärt die BfB.

Bei dem Spaziergang soll unter anderem betrachtet werden, wo die geplanten Gebäude entstehen sollen, welche Gebäudehöhen vorgesehen sind und wie sich das neue Quartier zur Schillerstraße, zur bestehenden Wohnbebauung und zum Bahnhof Auerbach orientiert. Auch Themen wie Grünflächen, Klimaanpassung, Verkehr und die direkte Anbindung an den Bahnhof sollen angesprochen werden.

Die BfB begrüßt grundsätzlich die Entwicklung bereits genutzter innerstädtischer Flächen für neuen Wohnraum. Gleichzeitig möchte sie sich gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild davon machen, wie Dichte, Gebäudehöhen und Freiflächen an diesem konkreten Standort wirken.

Der Spaziergang soll bewusst kurz und unkompliziert bleiben. Im Mittelpunkt stehen der Eindruck vor Ort, Fragen und der gemeinsame Austausch.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag um 19.30 Uhr mitzulaufen und sich selbst ein Bild von der geplanten Entwicklung der „Alten Stobbefabrik“ zu machen.

Anfrage BA: Stellungname zur Wahl des neuen Bürgermeisters

Sehr geehrte Frau Cimander,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) gratulieren Harry Hegenbarth herzlich zur Wahl zum Bürgermeister der Stadt Bensheim. Mit 58,54 Prozent der Stimmen hat er ein sehr deutliches Ergebnis erzielt und damit ein starkes Vertrauen der Wählerinnen und Wähler erhalten.

Das Wahlergebnis ist aus Sicht der BfB ein klares Signal. Es zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach Veränderung, mehr Bürgernähe und einer neuen Art der Amtsführung mit seiner Kandidatur verbunden haben. In dieser Deutlichkeit ist das Ergebnis bemerkenswert und verdient Respekt. Zugleich ist es auch ein Auftrag an den neuen Bürgermeister, die Erwartungen, die mit seiner Wahl verbunden sind, ernst zu nehmen und die Stadt in den kommenden Jahren verlässlich, transparent und ausgleichend zu führen.

Völlig überraschend kam der Wahlsieg für uns nicht. Bereits im Wahlkampf war erkennbar, dass Harry Hegenbarth viele Menschen erreicht hat. Er ist als unabhängiger Bewerber angetreten und konnte offenbar über klassische Parteigrenzen hinweg Wählerinnen und Wähler ansprechen. Dass ihm dies in einem Feld von sechs Kandidaten so deutlich gelungen ist, zeigt aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst gewählt und sich mit den Kandidaten auseinandergesetzt haben.

Die BfB hatte im Vorfeld der Wahl bewusst keine Wahlempfehlung ausgesprochen. Wir haben mit allen sechs Bewerbern öffentliche Einzelgespräche geführt, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild von den Kandidaten, ihren Beweggründen, ihren politischen Vorstellungen und ihrer persönlichen Haltung zu machen. Unser Ziel war es, zur Information und Meinungsbildung beizutragen, nicht eine Entscheidung vorzugeben. Am Ende haben die Wählerinnen und Wähler eine klare Entscheidung getroffen.

Vom neuen Bürgermeister erwarten wir Offenheit, Bürgernähe, Verlässlichkeit und eine gute Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung. Bensheim steht vor großen Aufgaben: solide Finanzen, bezahlbarer Wohnraum, eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung, eine gute Entwicklung der Stadtteile, Klimaanpassung, Kinderbetreuung, Mobilität, Innenstadtentwicklung und der Erhalt der Lebensqualität in unserer Stadt. Diese Themen lassen sich nur lösen, wenn Verwaltung, Magistrat, Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung gut zusammenarbeiten.

Wichtig ist aus Sicht der BfB, dass die Stadtverordnetenversammlung als demokratisch gewähltes Organ ernsthaft eingebunden wird. Gute Ideen dürfen nicht danach bewertet werden, aus welcher Fraktion sie kommen, sondern danach, ob sie Bensheim weiterbringen. Wir erwarten deshalb einen fairen, offenen und sachlichen Umgang mit allen Fraktionen.

Als BfB-Fraktion mit vier Sitzen in der Stadtverordnetenversammlung wollen wir unseren Beitrag zu einer konstruktiven und lösungsorientierten Politik leisten. Wir werden den neuen Bürgermeister dort unterstützen, wo Vorschläge sachlich richtig und gut für Bensheim sind. Gleichzeitig werden wir weiterhin kritisch nachfragen, wenn wir Klärungsbedarf sehen oder andere Schwerpunkte für notwendig halten.

Für die künftige Zusammenarbeit wünschen wir uns einen regelmäßigen Austausch, frühzeitige Information bei wichtigen Vorhaben und die Bereitschaft, unterschiedliche politische Positionen zusammenzuführen. Gerade bei großen Themen wie Haushalt, Innenstadt, Wohnraum, Klimaanpassung und Kinderbetreuung braucht Bensheim keine Lagerbildung, sondern tragfähige Lösungen.

Wir wünschen Harry Hegenbarth für sein neues Amt viel Erfolg, Kraft und eine glückliche Hand. Die BfB ist bereit, konstruktiv, kritisch und verantwortungsvoll an einer guten Zukunft für Bensheim mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

fan Beckmann 

(für die Fraktion der BfB)