Gemeinsame Antrag der Fraktionen der GRÜNEN, BfB und FWG zum Thema Schottergärten, hier Erlass einer „Grünflächensatzung nach § 91 HBO“

An die Stadtverordnetenvorsteherin                                                     Bensheim, den 9.6.21

Christine Deppert  

und den HFA Vorsitzenden Werner Bauer

und den BAU Vorsitzenden Dr. Thomas Götz                                                                                                

Kirchbergstraße 18        

64625 Bensheim    

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert, sehr geehrter Herr Bauer, sehr geehrter Herr Dr. Götz.

wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GRÜNEN, BfB und FWG zum Thema Schottergärten, hier Erlass einer „Grünflächensatzung nach § 91 HBO“ auf die Tagesordnung des BAU am 1.7. und des  HFA am 5.7. und der Stadtverordnetenversammlung am 15.7. 2021 zu nehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung und der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss mögen beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, den städtischen Gremien bis November 2021 einen Entwurf für den Erlass einer eigenständigen Satzung nach § 91 HBO („Grünflächensatzung“) für Bensheim zu erarbeiten, um eine Begrünung von unbebauten oder nicht anderweitig zulässig genutzten Flächen im Siedlungs- und Gewerbebereich sicherzustellen sowie die Zulässigkeit von Schottergärten auszuschließen.

Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, eine Informations- und Werbekampagne zur Umgestaltung bereits angelegter „Schottergärten“ über die städtische Umweltberaterin durchzuführen und ein Informationsblatt mit besonders insektenfreundlichen Pflanzen für Gärten als Hilfestellung zu erstellen

Begründung:

Die Zunahme von sogenannten Schottergärten stört das innerstädtische Kleinklima, vermindert den Lebensraum und die Blühpflanzen und somit die Nahrung für viele Insekten. Schottergärten widersprechen der Hessischen Bauordnung, die gemäß §8 Abs. 1 regelt, dass „die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen“ sind. Zur konsequenten Umsetzung dieses Grundsatzes, der alleinstehend kaum kontrollierbar ist, besteht die Möglichkeit, eine eigene städtische Grunflächensatzung gemäß §91 HBO zu erlassen, die für das gesamte Stadtgebiet regelt, wie mit unbebauten Flächen im Siedlungsbereich umgegangen werden soll. Das Ministerium in Wiesbaden weist darauf hin, Kommunen hätten auch die Möglichkeit, in den Bebauungsplänen und Satzungen Schottergärten einen Riegel vorzuschieben.

Wie die rechtliche Prüfung des Vorgangs durch die Gemeinde Einhausen (RA Berghäuser) ergeben hat, ist der Erlass einer solchen Satzung durchaus ein sinnvolles Instrument zur Vermeidung zukünftiger Schottergärten. Eine rückwirkende Auswirkung entsteht dadurch nicht, eine Verpflichtung zum Rückbau bestehender Schottergärten ist nicht zulässig. Hier bedarf es also neben einer Satzung weiterer Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen für die Begrünung von unbebauten Flächen.

GRÜNE Fraktion                                 BFB Fraktion                    FWG Fraktion