STVV 15.7.2021 “ Städtebaulichen Ideenwettbewerb und 365 Tage-Prozess“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren,

in der STVV am 1.12.2020 beantragte die CDU die Durchführung der mit dem

Bürgerbegehren vom 3. Juli 2020 verlangten Maßnahmen. Nur durch diesen

Antrag, konnte die Durchführung des Bürgerentscheides abgewendet

werden. Beschlossen wurde dieser Antrag mit 29 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-

Stimmen der SPD und bei 4 Enthaltungen der FDP.

Und am 20.5.2021 beschloss diese STVV einstimmig u.a.: „Hierbei ist

insbesondere darzustellen, wie der Beschluss der STVV vom 1.12.2020 zur

Gestaltung der Ostseite des Marktplatzes unter Einbeziehung des gesamten

Marktplatzareals weiter umgesetzt wird.“ Zitat Ende.

Eigentlich soweit so gut, könnte „man“ meinen.

Für uns als BfB-Fraktion stellt sich aber die entscheidende Frage: warum

koppelt „man“ nicht den ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerb von

dem 365-Tage-Prozess ab. Alle argumentierten doch, wir dürfen keine Zeit

verlieren. Das spielt jetzt plötzlich keine Rolle mehr.

Die BfB-Fraktion unterstützt eindeutig die Ziele des Bürgerbegehrens

Durchführung des ergebnisoffenen städtebaulichen Wettbewerbs mit

anschließender Bürgerbeteiligung, so wie das beschlossen wurde – das ist

unsere Position und die wollen wir auch nicht mit sprachlichem Hokuspokus

aufweichen lassen.

Meine Damen und Herren,

wenn wir den BA und die Stellungnahmen der BI Bensheimer Marktplatz

richtig lesen, dann hat diese BI Angst, dass der Prozess den ergebnisoffenen

städtebaulichen Ideenwettbewerb aushöhlt. Diese Befürchtung kann „man“

in der Tat haben.

Sehr unglücklich empfingen wir, dass es der Bürgermeisterin und der 1.

Stadträtin nicht gelungen ist, die BI im Prozess so zu beteiligen, dass sie sich

darin wiederfindet und gut aufgehoben fühlt. Da sind sie an ihrer eigenen

Vorlage schon gescheitert.

Ich muß die Seite 10 der Vorlage zitieren und zwar zwei Fragestellungen:

Nr. 2 lautet: „Wie können Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft in

laufende Prozesse – zum Beispiel zum Thema Marktplatz – eingebunden

werden ?“ Der wichtigste Akteur zum Thema Marktplatz ist die

Bürgerinitiative und die ist gerade ausgestiegen.

Nr. 4. Lautet: „Wie können Entscheidungen zustande kommen, die nicht

sofort wieder neuerlichen Disputen zum Opfer fallen.“

Scheitern Sie zu Beginn schon an ihren Ansprüchen ?

Sie müssen die „BI Bensheimer Marktplatz besser beleben“ wieder mit ins

Boot holen und dazu werden sie den Prozess ergebnisoffener städtebaulicher

Ideenwettbewerb vom Prozess 365 Tage abkoppeln müssen.

Wir haben als BfB-Fraktion auch ein Interesse, dass die Bensheimer

Innenstadt darüber hinaus weiter betrachtet wird. Das unterstützen wir

ausdrücklich, aber das sollte abgekoppelt werden.

Sie schreiben im Papier vom „Bensheimer Weg“ – wenn die Bürgerinitiative

nicht mit dabei ist, dann geht der „bisherige Bensheimer Weg“ im Streit

gerade so weiter. Das war nicht ihr Interesse und dass kann nicht unser aller

Interesse sein. Wir wollen, dass der Prozess weiter geht, dass Sie als

Bürgermeisterin, Frau Klein, und Sie als 1. Stadträtin, Frau Rauber-Jung, das

notwendige tun, damit die BI mit ins Boot geht, dazu gehört unserer Meinung

nach eine klare Trennung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs und des

365 Tage Prozesses. Sonst ist der heutige Beschluss auf Sand gebaut !

Die dürftige Mitteilung vom 22.6.2021, dass die BI aus dem Prozess

ausgestiegen ist war im Übrigen das Gegenteil von hilfreich. Hier hätten wir

erwartet, dass die Gründe der BI mitgeteilt würden. Eine Kommunikations-

panne erster Güte ! Die BI hat ihre Gründe über die Presse Mitgeteilt. Als BfB können wir diese Gründe jetzt gut nachvollziehen.

Meine Damen und Herren,

zum Schluss, beachten Sie die Vorstellungen von Klaus Becker zum

Marktplatz, die sind lesens- und bedenkenswert. Dieses Wissen und dieses

Können, dass die BI mobilisieren kann ist ein Schatz und muß in den Prozess !

Wir stimmen zu – aber wir erwarten, dass es Anstrengungen gibt, die Bürgerinitiative wieder mit in das Boot zu holen und wir erwarten, dass die beiden Prozesse voneinander getrennt werden: der ergebnisoffene städtebauliche Ideenwettbewerb muß nicht auf den 365-Tage-Prozess warten. Wir sehen die Sinnhaftigkeit des 365-Tage-Prozesses, da stehen wir aber am Anfang. Bei dem städtebaulichen Ideenwettbewerb stehen wir am Start. Wir Stimmen der Vorlage zu – haben aber ganz konkrete Erwartungen.