Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umzug der Firma Sanner. Abplanung von ca. 3 ha Wohnbaufläche und Schutz des Hecken- und Waldzuges“

BfB-Fraktion Bensheim, 10.08.2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Umzug der Firma Sanner. Abplanung von ca. 3 ha Wohnbaufläche und Schutz des Hecken- und Waldzuges“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,
Franz Apfel

Vorbemerkung:

Per E-Mail antwortete Bürgermeister Richter am 31. August 2021 auf Fragen der BfB-Fraktion zur „Erweiterung Stubenwald II und Kompensation“ u. a.:
„Wie viel Flächenreduzierung von dem im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Siedlungsflächen erfolgen soll, wird mit den jeweiligen Ortsbeiräten ( gemeint sind Fehlheim und Zell) abgestimmt. Diese Gespräche sollen im Oktober stattfinden. In Summe soll eine Flächenreduzierung von ca. 3 ha erfolgen, die der geplanten Inanspruchnahme der Gewerbeflächenerweiterung im Stubenwald für die Firma Sanner entspricht“.
Und weiter:
„Im Rahmen der Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfs, wird auch die Vorlage der entsprechenden Flächenreduzierung der Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan erfolgen.“
Das Schreiben von Bürgermeister Richter an die Mitglieder des Magistrats und der Fraktionsvorsitzenden vom 31.8.2021 ist der Anfrage beigefügt.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Fanden die für Oktober letzten Jahres beabsichtigten Gespräche mit den beiden Ortsbeiräten Fehlheim und Zell zur Flächenreduzierung im Flächennutzungsplan statt?
  2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Welche Flächen werden in Fehlheim und welche in Zell abgeplant ?
  3. Wenn Nein, aus welchem Grunde fanden diese Gespräche nicht noch statt und wie ist das weitere Vorgehen zu diesem Punkt geplant ?
  4. Können wir davon ausgehen, dass das Schreiben von Bürgermeister Richter in Bezug auf die Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes bestand hat ?
  5. Auf der östlichen Seite der geplanten Ansiedlung der Firma Sanner befindet sich ein betonierter Feldweg. Danach kommt ein Hecken- bzw. schmaler Waldzug in einem flachen Graben, der zu einem Biotopverbund mit feuchten Gräben gehört. Wie kann dieses Biotop besser geschützt werden ? Kann dem Vorschlag von Naturschutzverbänden auf Rückbau des betonierten Feldweges stattgegeben werden und zum Graben ein Abstand von 50 m bis zur Bebauung eingehalten werden ?