Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtvertrag der Stadt Bensheim mit der Blackrock Real Estate GmbH für die Tiefgarage Beauner Platz“

BfB-Fraktion Bensheim 11.01.2022

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtvertrag der Stadt Bensheim mit der Blackrock Real Estate GmbH für die Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.2.2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 zu setzen.

Ø Wir bitten darum, dass die Beantwortung der Anfrage nach Möglichkeit bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.2.2022 erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Wir fragen den Magistrat:

  1. Unter welchen Voraussetzungen können die Rückstellungen der MEGB für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz auf die Stadt Bensheim übertragen werden ? Gegebenenfalls: wann soll die Übertragung stattfinden ?
  2. Wenn eine Übertragung der Rückstellungen der MEGB für die Sanierung der TG Beauner Platz an die Stadt Bensheim nicht ohne Besteuerung etc. möglich sein sollte: Aus welchen Gründen hat der Magistrat der Übertragung des TG-Anteils von der MEGB auf die Stadt Bensheim zugestimmt ?
  3. Ist gegebenenfalls an eine Korrektur dieser Entscheidung gedacht ?
  4. Oder sollen im noch vorzulegenden Erbpachtvertrag zu den Sanierungskosten Regelungen dazu getroffen werden ? Wenn ja, an welche Regelungen wird hierbei von Seiten der Verwaltung gedacht ?
  5. Welche Überlegungen des Pächters zum abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag gem. Schreiben vom 29.10.2021 sind der Stadt bekannt und wie lauten diese ?
  6. Wann wird der Erbbaurechtsvertrag voraussichtlich den kommunalen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt ?