Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 05. Juli 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,    

bitte nehmen Sie nachfolgenden Änderungs-Antrag zum Thema Neuausrichtung bzw. Abwicklung der MEGB auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Juli 2022 und der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

1.        Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über eine  Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB zur Kenntnis. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird nicht weiter verfolgt. 

2.        Der Magistrat wird beauftragt, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen, in der geklärt wird ob es bei einer Immobilienübertragung der MEGB auf die Stadt Bensheim Grunderwerbsteuer anfällt oder die Befreiungsvorschrift vorliegt.

3.         Der Bereich des Stadtmarketing und der Wirtschaftsförderung wird in Zukunft ausschließlich durch die Stadt Bensheim wahrgenommen. Der Entgeltliche Geschäftsbesorgungsvertrag über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und – förderung in Höhe von Pauschal 60.000 Euro plus Umsatzsteuer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

4.        Die im Beschlussvorschlag enthaltene Konzeption zur Verwaltung der stätischen Sozialwohnungen durch die MEGB und die Übernahme des Sozialwohnungsbaus durch die MEGB wird nicht weiter geprüft und nicht weiter verfolgt.  

Kurzbegründung:

Zu 2. Wenn keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muß ist die Rechnung auf Seite 34 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG eine ganz andere. Dann fallen mindestens 297.704 Euro an Kosten weg. Gegebenenfalls auch mehr. Aus diesem Grunde sollte die Möglichkeit einer Abwicklung der MEGB nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. 

Zu 3. Sowohl die MEGB als auch die Stadt Bensheim betreibt Stadtmarketing und Wirtschaftförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Siehe Seite 20 der Beratungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG. Laut Mittelanmeldung der MEGB für 2022 hat die Stadt Bensheim für Tätigkeiten der MEGB im Bereich der Wirtschaftsförderung Umsatzsteuer in Höhe von mindestens 18.050 Euro zu zahlen, Seite 19. Darüber hinaus verweisen wir auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung Bergstraße. Hier liegt somit zum Teil eine Dreifachstruktur bei der Wirtschaftsförderung vor. 

Zu 4. Die Entwicklung einer Konzeption für den sozialen Wohnungsbau wird mit weiteren Kosten belastet sein. Wir verweisen bei dem Bau von Sozialwohnungen auf die Arbeit der Wohnbau Bergstraße. Auch das GGEW hat eine Satzungsänderung vollzogen und baut bzw. will in Zukunft preiswerte Mietwohnungen bauen. Auch durch weitere private Investoren werden Sozialwohnungen gebaut und zwar von Gesellschaften die damit bereits Erfahrung haben (Meerbachsportplatz, Dammstraße, Georg-Moller-Weg etc.). Hier würden kostenmäßig teure Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen.